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Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben

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MoinMoin:

--- Zitat von: OrganisationsGuy am 09.01.2024 12:20 ---Bei meinem alten sowie jetzigen Arbeitgeber gibt es dafür an bestimmten Terminen halt keine Möglichkeit zum Urlaubsantritt. Wenn der Kassenabschluss immer zum Quartalsende zu fertigen ist durch den zuständigen Sachbearbeiter, dann hat er an den vier einzelnen Tagen im Jahr nun mal Anwesenheitspflicht und der Vorgesetzte sollte Urlaubsanträge entsprechend ablehnen. Wenn nun an drei von vier Terminen Anwesenheit gegeben ist und der vierte Termin mal in den Jahresurlaub fällt kann man ja eine Ausnahme machen. Aber vier von vier Terminen freizunehmen und der Vorgesetzte winkt das durch, da liegt das Problem beim Vorgesetzten.

Da würde ich mal anfangen das Gespräch zu suchen.

--- End quote ---
Oder. um beim Beispiel zubleiben, würde tinim schon vorher an diesen Terminen sich freie Tage genehmigen lassen, da es nicht sein Kernaufgabe, sondern nur vertreutungsaufgabe ist und der Vorgestze muss dann den Abschluß selber machen  ;D

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