Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?

<< < (3/3)

frankundfrei:
Hi Elyseia.

Was mich gerade bewegt und was Du bei einer Verbeamtung ggf auch in Betracht ziehen solltest;

wie lange will ich arbeiten? Will ich ggf schon vor 63 Jahren in die Rente bzw privatisieren mit Eigenfinanzierung bis 63 ?
Als Beamter geht dann die Freistellung ab 55 ohne Bezüge, PKV und Lebensunterhalt dann 100 % auf Dich, oder eben Sabbatjahr, falls Dir das dann am Arbeitsende was hilft.
Ich war früher in der Wirtschaft tätig und das Korsett des öD muss man ertragen können...weisst Du das jetzt schon sicher?

Und natürlich ist EIN grosser Faktor PKV ja oder nein. ,,,ich kenne Beamte, die wollen in der PKV bleiben, ich würde das heute auch tun, obwohl ich mich  damals für die PKV entschied.
DOCH du musst eine vernünftig kalkulierende PKV wie eine SDK, Debeka oder Alte Oldenburger nehmen, da im Alter sonst zu viel zahlst.

Willst Du mit 82 noch selbst mit der PKV abrechnen anstatt wie in der FKV einfach die Versichertenkarte hinhalten?
Der Vorteil der PKV ist auch , dass du unabhängig vom Einkommen als Pensionär den Beitrag zahlst, bei der GKV werden alle Einkünfte für dne Beitrag herangezogen (mit Obergrenze natürlich)

RAUS aus der PKV kommst Du nur bis Alter 55 und wenn Du wieder unter die Jahresentgeltgrenze fällst.....

Denke als ggf bei deiner Entscheidung auch ein wenig schon vom Ende her.

Viel Glück
Frank

Mondschaf78:
Ich stand vor 10 Jahren vor genau der selben Problematik. Ich hatte eine damals noch "große" EG 9 (jetzt 9c TVÖD) und das Angebot der Verbeamtung auf eine A10 Beamtenstelle. Aufgrund der Berufserfahrung konnte die Probezeit auf ein Jahr verkürzt werden und nach einem weiteren Jahr erfolgte die Beförderung. Nach Stellenwechsel dann auch weitere 2 Jahre später eine weitere Beförderung nach A11. Damit waren die vorübergehenden Einbußen wieder rein. Also wenn es eine vernünftiges Beförderungsmanagement gibt, wird das bald ausgeglichen sein.

Eine Versetzung in ein anderes Bundesland ist in der Regel auch kein Problem. Du stellst einen Antrag dazu und dann müssen die Dienstherren nur verhandeln, zu welchem Zeitpunkt das geschehen soll. Das war bei mir auch komplikationslos bei einer Versetzung von Sachsen-Anhalt nach Sachsen. Die Möglichkeit der "Raubernennung" die hier schon mehrfach benannt wurde, gibt es natürlich auch. Wie es dabei aber mit der Anerkennung von Erfahrungszeiten für die Stufenfestsetzung und die pensionswirksamen Dienstzeiten aussieht, weiß ich nicht. Da müsstest Du Dich informieren, falls es tatsächlich notwendig sein sollte.

PolareuD:
Prinzipiell ist der Einstieg auch in einem Förderamt möglich. Habe ich beim Bund schon alles gesehen, Erstverbeamtung im mD mit A9 oder im gD mit A11.

Mondschaf78:

--- Zitat von: PolareuD am 12.01.2024 13:14 ---Prinzipiell ist der Einstieg auch in einem Förderamt möglich. Habe ich beim Bund schon alles gesehen, Erstverbeamtung im mD mit A9 oder im gD mit A11.

--- End quote ---
Je nachdem, was das Beamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes hergibt, ist auch eine Einstellung im Beförderungsamt möglich. In Sachsen z.B. ist es das erste Beförderungsamt, bedeutet A10 im gehobenen Dienst.

McOldie:
Hinsichtlich einer evtl Versetzung zu einem anderen Dienstherrn ist es heute nicht mehr wie vor 10 Jahren. Immer mehr Dienshterrn verweigern aufgrund des Fachkräftemangels eine Zustimmung zur einer Versetzung zu einem anderen Dienstherrn. Dann bleibt nur eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mit allen Konsequenzen oder eine sogen. "Raubernennung" durch den anderen Dienstherrn.

Also gut überlegen, was du willst.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version