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[BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?

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2strong:
Wenn die Chancen gut sind, auch im Beamtenverhältnis nach Sachsen wechseln zu können (dürfte maßgeblich von Standort und Fachrichtung abhängig sein), würde ich die Verbeamtung wählen. Wenn Du allerdings davon ausgehen musst, für die Verbeamtung in Sachsen nicht qugäfrecht erhalten werden kann, bist Du auch in Bayern mit dem Angestelltenverhältnis besser bedient (höhere Bezüge und keine ungünstige Nachversicherung in der Rentenversicherung).

oorschwerbleede:

--- Zitat von: Elyseia am 05.01.2024 14:11 ---Okay, dann müsste diese Klausel also bei der PKV mit umfasst sein? Das wäre dann ja gut zu wissen.

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Die DU muss nicht in der PKV enthalten sein, das ist unabhängig voneinander. Als Angestellter hast du (ggf.) eine BU, die bei einer x-beliebigen Versicherung ist. Dort muss/sollte eine Klausel bezüglich der DU rein. Rein faktisch ist es nichts großartig anderes. Entscheidend ist, dass bei einer normalen BU die Versicherung über den Eintritt des Versicherungsfalls entscheidet. Bei einer DU ist sie an den Bescheid des Dienstherrn gebunden.


--- Zitat ---Mich wurmt bezüglich das Geldes einfach nur der Gedanke ein wenig, dass man halt für wesentlich weniger Geld eine Tätigkeit ausübt, die eben höher bewertet ist.

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Das liegt einfach daran, dass die Besoldung bei Beamten eben nicht nach Tätigkeit, sondern nach der Wertigkeit des Amtes, das man inne hat, erfolgt. Dafür kannst du in diesen Fällen auch befördert werden und damit mehr Geld verdienen, ohne dass sich die Tätigkeit ändert. Das geht bei Tarifbeschäftigten i.d.R. nicht.


--- Zitat ---Das klingt ja eigentlich gar nicht so kompliziert was den Dienstherrenwechsel betrifft. Ich hatte da schon verschiedenes dazu gelesen und das klang immer alles relativ kompliziert ???

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Ist an sich auch nicht kompliziert. Wenn möglich, würde ich die Versetzung mit Beibehaltung des Beamtenstatus auch vorziehen. Ansonsten ist es wieder eine Ernennung zur Probe, da ein neue Beamtenverhältnis begründet wird. Damit beginnen auch die Wartezeiten für Beförderungen wieder von vorn (bzw. später, da die erst mit der Ernennung auf Lebenszeit beginnt).

Insgesamt ist es immer eine persönliche Entscheidung, die auch nicht nur des Geldes wegen getroffen werden sollte. Aber auch hier ist immer Bewegung: die persönlichen Verhältnisse ändern sich (Stichwort Kinder) und über das Thema der amtsangemessenen Alimentation kannst du dir hunderte von Seiten im entsprechenden Thread durchlesen...

Elyseia:

--- Zitat von: 2strong am 05.01.2024 14:46 ---Wenn die Chancen gut sind, auch im Beamtenverhältnis nach Sachsen wechseln zu können (dürfte maßgeblich von Standort und Fachrichtung abhängig sein), würde ich die Verbeamtung wählen. Wenn Du allerdings davon ausgehen musst, für die Verbeamtung in Sachsen nicht qugäfrecht erhalten werden kann, bist Du auch in Bayern mit dem Angestelltenverhältnis besser bedient (höhere Bezüge und keine ungünstige Nachversicherung in der Rentenversicherung).

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Wie die Chancen mal in Sachsen sind kann ich nicht einschätzen. Im Osten gibt es tendenziell weniger Beamtenstellen als in Bayern beispielsweise. Wir möchten auch erst in ca. 3 Jahren zurückgehen.

Elyseia:

--- Zitat ---Die DU muss nicht in der PKV enthalten sein, das ist unabhängig voneinander. Als Angestellter hast du (ggf.) eine BU, die bei einer x-beliebigen Versicherung ist. Dort muss/sollte eine Klausel bezüglich der DU rein. Rein faktisch ist es nichts großartig anderes. Entscheidend ist, dass bei einer normalen BU die Versicherung über den Eintritt des Versicherungsfalls entscheidet. Bei einer DU ist sie an den Bescheid des Dienstherrn gebunden.
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Achsoo. Na gut eine BU-Versicherung habe ich nicht.


--- Zitat ---Insgesamt ist es immer eine persönliche Entscheidung, die auch nicht nur des Geldes wegen getroffen werden sollte. Aber auch hier ist immer Bewegung: die persönlichen Verhältnisse ändern sich (Stichwort Kinder) und über das Thema der amtsangemessenen Alimentation kannst du dir hunderte von Seiten im entsprechenden Thread durchlesen...
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Ja da hast du natürlich recht. Ich habe auch ein paar Threads gelesen in denen die unterschiedlichen Bezahlungen verglichen werden. Was das Thema Kinder und PKV angeht werde ich vermutlich nicht in die 70% Beihilfe reinfallen, da wir nicht konkret planen mehr als 1 Kind zu haben. Von der Seite her stünde also kein künftiger vorteil im Raum.

N8:
das ist doch eine a11-stelle. das heißt mittelfristig (ich weiß, das ist je nach arbeitgeber unterschiedlich) würdest du auf a10 und a11 befördert. und dann würde es sich gegenüber e9 doch lohnen finanziell, oder nicht?
oder ist euer plan, nach sachsen zu gehen, so konkret, dass du nicht damit rechnest, dass das vorher noch eintritt?

ich habe eine ähnliche entscheidung vor einigen jahren getroffen. von e9b/5 auf a9/7. ich erinnere mich nicht ganz genau, aber da war nach 2 jahren, also mit der beförderung auf a10, der punkt erreicht, wo mein nettoeinkommen höher war. und über die nächsten 25 jahre hat sich das mehrfach amortisiert.

die einzig wichtig frage ist doch eigentlich: hast du lust auf den job?

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