Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Aussage der Personalabteilung - rechtlich bindend?
FrankFurter:
Hallo,
da es noch nicht erwähnt wurde? Wer will denn kündigen? Wenn der AG kündigen will, muss er sich an die Zeiten halten bezüglich der Zugehörigkeit. Will der AN kündigen gilt immer BGB § 622 Absatz 1, also die 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
CU Frank
cyrix42:
Die Aussage ist falsch, da einzel- oder tarifvertraglich auch längere Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer vereinbart werden können. (BGB § 622 Absatz 4). Dies macht der TV-L.
Fragmon:
--- Zitat von: cyrix42 am 10.01.2024 19:25 ---Die Aussage ist falsch, da einzel- oder tarifvertraglich auch längere Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer vereinbart werden können. (BGB § 622 Absatz 4). Dies macht der TV-L.
--- End quote ---
korrekt.
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