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Mittlerer Dienst mit Ausbildung

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CitizenX:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 09:46 ---Tariflich kann man sich auch ohne Schulabschluss sich auf EG12er Stellen bewerben und eingestellt werden.
Oftmals hat man dann auch Anspruch auf die EG12 Bezahlung.
--- End quote ---

Das wusste ich z.B. nicht und dachte stets, dass mein AG eine Ausnahme wäre. Sämtliche Stellenanzeigen im öD, die ich mir bisher angeschaut hatte, setzen ab 9b-Stellen mind. einen Bachelor voraus.

E15TVL:

--- Zitat von: CitizenX am 09.01.2024 13:48 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.01.2024 09:40 ---Die Fragestellung ist unklar. Mittlerer Dienst ist eine Beamtenlaufbahn, für die kein Studium notwendig ist, wohl aber die Laufbahnbefähigung.

Sich "nur mit Ausbildung" auf Stellen ab E9b bewerben zu können ist tariflich unproblematisch. Als "Sonstiger" ist auch die Eingruppierung ohne Abzug einer Entgeltgruppe möglich.

Sollten Angestelltenstellen vergelichbar im mittleren Dienst gemeint sein, stelle ich mir die Frage, warum nicht? Dafür ist doch ohnehin nur eine Ausbildung notwendig.

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Ach Mensch, ich sollte lieber meine Beiträge 2-3 Mal prüfen, bevor ich sie absende...ich meinte natürlich den gehobenen Dienst (EG 9b bis 12) und nicht den mittleren Dienst, sorry.

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Nein, meintest du (auch) nicht. Irgendwelche Entgeltgruppen haben mit einer Beamtenlaufbahn a lá "mittlerer Dienst", "gehobener Dienst", ... nichts zu tun!!!

Es ist tarifrechtlich problemlos möglich, einem ungelernten Schulabbrecher auszuübende Tätigkeiten der Wertigkeit E 15 zu übertragen. Was der AG in seinen Stellenausschreibungen fordert (Berufsausbildung, Bachelor, Master, grüne Haare und blaue Augen, ...) ist für die Eingruppierung nicht relevant.

VFA West:
Wenn wir ehrlich sind, ist das aber definitiv die Ausnahme. Ich kenne kaum Behörden, die eine Eingruppierung > EG 9a ohne Studium oder vergl. Qualifikation ermöglichen.

MoinMoin:
Kommt auf den Bereich an.
Fachinformatiker bekommen diese Chance durchaus.
In der Verwaltung gebe ich dir noch Recht.

E15TVL:

--- Zitat von: VFA West am 09.01.2024 16:24 ---Wenn wir ehrlich sind, ist das aber definitiv die Ausnahme. Ich kenne kaum Behörden, die eine Eingruppierung > EG 9a ohne Studium oder vergl. Qualifikation ermöglichen.

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Ich dagegen sehr viele! Okay, zwar nicht in der Bundesverwaltung - wir sind hier im TVöD-Bund-Unterforum - aber in Landes- und Kommunalverwaltung ist mir "so etwas" schon sehr oft begegnet. Also Eingruppierung auch locker überhalb der E 12 mit "nur" Berufsausbildung.

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