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Mittlerer Dienst mit Ausbildung

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Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 10:20 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.01.2024 10:13 ---Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.

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Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?

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Tariflich auf jeden Fall nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass für bestimmte Tätigkeiten ein Studium notwendig ist, auch wenn nicht tariflich erforderlich. Der Sonstige ist da auch praktisch gesehen die Ausnahme.

Thomber:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 10:20 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.01.2024 10:13 ---Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.

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Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?

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Nein, wohl nicht. Sowohl Ausschreibungstexte als auch die Qalifikationserfordernisse sind Ausdruck des behördlichen Willens. Je strenger der Ausschreibungstext, desto weniger Bewerbungen.
Die einen wollen unbedingt einen Volljuristen als "Amtsleiter" und den anderen genügt es, dass man den AngLehrg. II hat, um sogar bis in den "hD" zu kommen....   Es gibt  natürlich tarifliche Zuordnungen von Qualifikationen und Entgeltgruppen, aber das sind keine starren Gebilde, wie etwa bei den Beamten.



MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 09.01.2024 10:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 10:20 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.01.2024 10:13 ---Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.

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Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?

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Tariflich auf jeden Fall nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass für bestimmte Tätigkeiten ein Studium notwendig ist, auch wenn nicht tariflich erforderlich. Der Sonstige ist da auch praktisch gesehen die Ausnahme.

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Das braucht man sich nicht vorstellen, sondern ist bei Ärzten und Apothekern der Fall  ;D

nein, was ich meinte ist, gibt es Vorgaben, die AGs dazu zwingen z.B. in der IT eine Ausbildung zu fordern, obwohl es rechtlich keine Notwendigkeit dafür gibt.

Thomber:

--- Zitat ---gibt es Vorgaben, die AGs dazu zwingen z.B. in der IT eine Ausbildung zu fordern, obwohl es rechtlich keine Notwendigkeit dafür gibt.
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Gäbe es eine Vorgabe, gäbe es auch damit eine rechtl. Notwendigkeit.   8)

So oder so... Forderungen in Stellenausschreibungen sind im Grunde nur das Ergebnis von der Abwägung der AG-Wünsche und des Fachkräfteangebots.
Z.B. ohne IT-Ausbildung von E5 nach E10 springen?   Yes, geht!

CitizenX:

--- Zitat von: Organisator am 09.01.2024 09:40 ---Die Fragestellung ist unklar. Mittlerer Dienst ist eine Beamtenlaufbahn, für die kein Studium notwendig ist, wohl aber die Laufbahnbefähigung.

Sich "nur mit Ausbildung" auf Stellen ab E9b bewerben zu können ist tariflich unproblematisch. Als "Sonstiger" ist auch die Eingruppierung ohne Abzug einer Entgeltgruppe möglich.

Sollten Angestelltenstellen vergelichbar im mittleren Dienst gemeint sein, stelle ich mir die Frage, warum nicht? Dafür ist doch ohnehin nur eine Ausbildung notwendig.

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Ach Mensch, ich sollte lieber meine Beiträge 2-3 Mal prüfen, bevor ich sie absende...ich meinte natürlich den gehobenen Dienst (EG 9b bis 12) und nicht den mittleren Dienst, sorry.

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