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Inanspruchnahme Resturlaub im Folgejahr

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BAT:

--- Zitat von: Alien1973 am 16.01.2024 10:02 ---
Weil sie einen laaaaangen Sommerurlaub will, aufgepimpt mit altem Urlaub....  ::)


--- End quote ---

Deswegen hätte mich eine Antwort vom Fragesteller mal interessiert, aber da kommt wohl nichts mehr.
 

Stefl:
ich finde, für mich stellt sich immer die Frage, warum muss man alten Urlaub so lange als AG mitschleppen? Der gesetzliche Mindesturlaub hat ja nun schon eine recht lange Verfallsfrist. Da kann der tarifliche Mehrurlaub aus meiner Sicht auch recht zeitnah verfallen. Ich setze mal Voraus, dass ich als AG an die Hinweispflichten gedacht habe und meine Beschäftigten zu Beginn des Jahres (ob krank oder nicht) an ihren Resturlaub erinnert habe.

Daneben hat es ja auch noch einen haushalterischen Einschlag, wenn ich z. B. an Rückstellungen denke, die ich ja auch zeitnah mal auflösen will.

Wir führen bspw. Rückkehrgespräche, in denen es regelmäßig um Resturlaub geht. Ich sehe keinen Grund, diesen dann noch ewig mitzuschleppen, nur weil es ein MA so möchte.

BAT:
Welche lange Verfallsfrist soll der gesetzliche Mindesturlaub denn haben?

Diejenige bis zum 31.12. des betreffendes Jahres oder jene unter strengen Voraussetzungen bis zum 31.03. des Folgejahres?

caireen:
Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs nach 15 Monaten bei Langzeiterkrankung
Weil sich die jährlich erworbenen Urlaubsansprüche von Beschäftigten, die über mehrere Jahre arbeitsunfähig erkrankt sind, immer weiter addieren würden, legte der EuGH und im Anschluss auch das BAG eine Grenze fest. Danach verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs.

Der gesetzliche Mindesturlaub aus 2022 verfällt demnach am 31.03.2024.

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