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[Allg] Kinderkrankentage

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Saxum:
Ich glaube das ist der Beihilfe "relativ egal", aber man sollte es wohl zumindest informieren / abklären und Fristen gibt es mEn nicht - lediglich nur ggf. bei einer Nachversicherung in der PKV ohne Gesundheitsfragen. Die Familienversicherung ist ein Anspruch nach Gesetz und keine "Antragsmitgliedschaft", daher gibt es auch hier dem Grunde nach keine Fristen, bzw. es sind keine erkennbaren normiert.

4 oder 5 Tage sollte deine Frau in jedem Falle eigentlich haben oder diese zumindest mit dem AG vereinbaren können, siehe meine vorherigen Beiträge in diesem Thread hier.

Ansonsten mit der PKV und GKV sprechen und das Kind "via Anspruch" zusätzlich Familienversichern bei der Frau lassen.

Es gibt nur zwei Voraussetzungen:

Wenn man verheiratet ist, muss das Einkommen des PKV Versicherten Elternteils unterhalb der JAEG und unterhalb des Einkommens des GKV Versicherten Elternteils sein.

Siehe hierzu § 10 Abs. 3 SGB V.

Ist man nicht verheiratet oder in keiner Lebenspartnerschaft, besteht keine Begrenzung. Unverheiratete müssen also hier nicht darauf schauen.

Wenn du das versuchst, informier uns bitte doch darüber wie es gelaufen ist. Bei mir ist das derzeit nicht erforderlich, da wir hier unverheiratet sind und momentan mit der Familienversicherung gut fahren. Das werden wir voraussichtlich aber dann Ändern wenn die Kinder Schulpflichtig werden, denn ungefähr zu diesem Zeitpunkt laufen die "Optionstarife" für die Kinder aus und wir müssen die dann ziehen.

Ytsejam:

--- Zitat von: Saxum am 02.02.2024 12:01 ---Die Familienversicherung ist ein Anspruch nach Gesetz und keine "Antragsmitgliedschaft", daher gibt es auch hier dem Grunde nach keine Fristen, bzw. es sind keine erkennbaren normiert.

--- End quote ---

Ich kann mich erinnern dass man sein Kind innerhalb von 2 Monaten nach Geburt bei der GKV anmelden muss. Wenn man es googelt bekommt man auch entsprechende Treffer, wie du aber schreibst finde ich auf die Schnelle keine Grundlage für diese 2 Monate.

Saxum:

--- Zitat von: Ytsejam am 06.02.2024 07:20 ---Ich kann mich erinnern dass man sein Kind innerhalb von 2 Monaten nach Geburt bei der GKV anmelden muss. Wenn man es googelt bekommt man auch entsprechende Treffer, wie du aber schreibst finde ich auf die Schnelle keine Grundlage für diese 2 Monate.

--- End quote ---

Da ich diese zwei Monatsfrist bei der Kindernachversicherung in der PKV kenne, gehe ich mal davon aus, dass hier vielleicht damit verwechselt worden ist? Nach § 198 VVG sind die Versicherer verpflichtet Kinder ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt.

Für die GKV existiert wie erwähnt, meinem Kenntnisstand nach, keine solche Regelung bzw. der Anspruch besteht nach Gesetz schlichtweg, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.

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