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[Allg] Kinderkrankentage

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Ytsejam:
Solange der Beamte nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, und in diesem Beispiel die Frau (angestellt) nicht mehr als der verbeamtete Mann, gibt es auch die wenig bekannte Möglichkeit, das Kind privat zu versichern und gleichzeitig in der GKV anzumelden. Das Kind ist, eben wegen dieser Lücke, quasi automatisch auch GKV-versichert. Die Anmeldung muss aber kurz nach der Geburt erfolgen, weiß nicht mehr wann aber die Frist waren meine ich nur wenige Monate.

Ich habe das mit beiden Versicherungen sowie dem Arbeitgeber vorab abgeklärt, es war kein Problem, nur halt sehr ungewöhnlich. Es war auch bei den Versicherungen nicht so bekannt, aber in den jeweiligen Rechtsstellen durchaus. Man will dies wohl auch ungern bewerben.

Natürlich wird alles über die PKV abgerechnet und nichts zweimal. Die GKV ist quasi nur für die Mutter zur Absicherung der Kinderkrankentage.

Saxum:
OKAY, DAS ist jetzt sehr interessant. Hast du hierzu vielleicht irgend eine Norm, Kommentar oder Begründung die flankierend unterstützend wirkt? Gerade diese Situation wäre megasuper für jede Menge Beamt*innen.

Ok, wenn ich gerade so darüber nachdenke ... du beziehst dich wohl auf die rechtlich zugelassene Möglichkeit der "Doppelversicherung", entscheidend ist hierbei dass beide Stellen darüber informiert werden und etwaige Erstattungen natürlich nicht 100% überschreiten. Hmmm hmmm hmm ... ja...

Da kommt es jetzt wohl auf die Beihilfevorschriften an, welche jetzt nicht etwa die Kostenerstattung in der GKV für Kinder als vorrangig stellen. Bei Erwachsenen ist das in den meisten Fällen gegeben, dass eine GKV immer vorrangig ist, weil es so ja sparsamer für die Beihilfe ist.

Ytsejam:
Ist eigentlich relativ simpel: Lies dir mit dem Wissen mal den § 10 Abs. 1 SGB V durch. Die Voraussetzungen erfüllt das Kind, wenn die Mutter oder der Vater GKV-versichert ist. Also IST (kein Ermessen, eigentlich kraft Gesetz) das Kind familienversichert.

Abs. 3 ist wiederum die Einschränkung, dass das nicht gilt wenn der andere Elternteil Beamter ist UND er mehr verdient als der GKV-Elternteil UND er über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Das sollte eigentlich auch der Regelfall sein im Bereich unter A13. Viele werden eher rausfallen, weil zB die Frau verbeamtet ist, wegen des Kindes auf Teilzeit geht, und der Mann in Vollzeit zwar GKV versichert ist, aber dann eben mehr verdient.

MoinMoin:
Nur so am Rande, dass gilt auch , wenn der andere Elternteil nicht Beamter ist.

Carisson:

--- Zitat von: Ytsejam am 29.01.2024 07:29 ---Solange der Beamte nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, und in diesem Beispiel die Frau (angestellt) nicht mehr als der verbeamtete Mann, gibt es auch die wenig bekannte Möglichkeit, das Kind privat zu versichern und gleichzeitig in der GKV anzumelden. Das Kind ist, eben wegen dieser Lücke, quasi automatisch auch GKV-versichert. Die Anmeldung muss aber kurz nach der Geburt erfolgen, weiß nicht mehr wann aber die Frist waren meine ich nur wenige Monate.

Ich habe das mit beiden Versicherungen sowie dem Arbeitgeber vorab abgeklärt, es war kein Problem, nur halt sehr ungewöhnlich. Es war auch bei den Versicherungen nicht so bekannt, aber in den jeweiligen Rechtsstellen durchaus. Man will dies wohl auch ungern bewerben.

Natürlich wird alles über die PKV abgerechnet und nichts zweimal. Die GKV ist quasi nur für die Mutter zur Absicherung der Kinderkrankentage.

--- End quote ---

Das ist tatsächlich sehr interessant! Auch wir haben das Problem, dass die "Kind-krank-Tage" komplett über mich (verbeamtet) laufen müssen, da meine Frau (gesetzlich versichert) für unsere Kinder (privat / Beihilfe) keine Ansprüche hat...

Spielt denn die Beihilfe da mit?

Zu Fristen finde ich jedoch nichts?

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