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[Allg] Kinderkrankentage

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Saxum:
Nun es ist natürlich schade, dass die Gleichstellungsbeauftrage das nicht verstehen konnte. Sie hätte aber dran auch nichts ändern können, hierfür ist entweder politischer Wille erforderlich oder eine Zusatzversicherung.

Wie dem auch sei, da du über der JAEG verdient hättest, wäre das Kind auch nicht von der GKV ausgeschlossen, es wäre dann eben eine freiwillige Mitgliedschaft erforderlich geworden. Das hätte dann einen monatlichen Beitrag erforderlich gemacht der wohl ungleich höher läge als bei der beihilfekonformen PKV. Derzeit wären das 179,11 Euro zggl. 40,06 Euro Pflegeversicherung gewesen.

Die Möglichkeit hätte aber offen gestanden.

Man hätte auch sagen können, dass man diese Ersparnis + Familienzulage gegenüber der freiwilligen Versicherung hernehmen könnte für die Kindkranktage. Ja … nun.

Gruenhorn:
Was Sie schreiben bzgl der Freiwilligen Versicherung ist bis dahin richtig, dass ich diese hätte abschließen können. Nach Beratung durch diverse GKV und den hauseigenen Sozialdienst, entstünde damit aber trotzdem kein Anspruch auf eine Entschädigung durch die Versicherung bei Krankheit der Kinder. Es blieb, wie der Threadersteller Eingangs feststellte, nur unbezahlt zu Hause zu bleiben, wenn vier Tage des Beamten aufgebraucht sind.

Saxum:
Ahso, es ist vom Beamten selbst die Rede? Ich dachte hier wäre der Versichertenstatus des Kindes bzw. die Kinderkranktage für die Partnerin das Thema gewesen. Ja, wenn man über der JAEG ist sind es dann für sen Beamten auch „nur“ vier Tage, genauso wie wenn man gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert wäre.

BalBund:

--- Zitat von: Gruenhorn am 12.01.2024 20:05 ---Es blieb, wie der Threadersteller Eingangs feststellte, nur unbezahlt zu Hause zu bleiben, wenn vier Tage des Beamten aufgebraucht sind.

--- End quote ---

Eine kleine Anmerkung sei hier erlaubt, in 2024 und 2025 sind es 13 Tage für verheiratete Beamte, 26 Tage für alleinerziehende je Kind (maximal 30 / 60 für alle im Haushalt lebenden Kinder). Wird mit der 4. Verordnung zur Anpassung der SurlV in Kürze verabschiedet, die Behörden sind aber bereits jetzt angewiesen, so zu verfahren.

ohjeee:

--- Zitat von: 2888 am 10.01.2024 16:08 ---Hallo,
vorab: ich hab mit meiner Krankenversicherung und meiner Personalverwaltung gesprochen: beide hatten keine Lösung für meine Lebenssituation.
Ich bin Beamter und habe ein Kind mit einer Frau mit der ich weder verheiratet bin noch zusammenlebe. Dieses Kind wurde bei Geburt über mich privat krankenversichert und ist dadurch auch beihilfeberechtigt. Soweit unproblematisch.
Jetzt war das Kind gestern erstmalig so krank, dass sie nicht in die Kita konnte und die Mutter somit nicht arbeiten konnte. Woher bekommt die Mutter jetzt die Kinderkrankentage? Laut meiner Krankenversicherung ist dies eine Lücke. Ich würde die Tage über meinen Arbeitgeber im Rahmen der dienstbefreiung bekommen. Sie bekommt keine Tage.
Ist das wirklich so? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass diese fallkonstellation die ja sicher nicht einmalig ist dann bedeutet das die Mutter nicht zuhause bleiben kann über die KKT?
Danke

--- End quote ---

Der Arbeitgeber muss einen im Grunde immer für die Pflege eines Kindes (unbezahlt) freistellen, selbst wenn die KKT aufgebraucht sind, im Zweifel über §616 BGB. Das abzulehnen dürfte schwer argumentierbar sein. Die Frage ist ja nur, ob ich Lohn erhalte, bzw. Lohnersatzleistungen und woher ich die bekomme, und ggf wie lange der AG das mit macht, dass sein MA ständig über die regulären KKT hinaus weitere Freistellung in Anspruch nehmen möchte.
Bei Kindkrank wird ja ohnehin der Lohn arbeitgeberseits gekürzt. Ob der MA dann einen Ersatz von der KK bekommt, ist ja eine andere Frage und dem AG egal.
Als Beamter wird man ja (in BaWü nach §29 AzUVO) unter Belassung der Bezüge für 10 Tage pro Kind, darunter 9 bezahlt, freigestellt.

Deshalb: Kind über die Mutter gesetzlich familienverischern und Anwartschaft bei der KK absichern. Kostet um die 5€ (oder ohne Zusatz 1,50 oder so). Dann kann später das Kind ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die Private wechseln und die Anwartschaft (zumindest bei der Debeka) zahlt ja trotzdem schon ein paar Leistungen, wie bspw. Ostheopathie, Krankenhaustagegeld, etc. Ist imho die beste Lösung.
Ich bin auch nicht verheiratet, wir leben aber in einem gemeinsamen Haushalt und unsere Kinder sind auch über die Mutter familienversichert und über mich zusatzversichert, bzw. mit Anwartschaft. Wundert mich aber etwas, dass ihre KV noch nie nach mir gefragt hat.

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