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Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?

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Rangerone:
Hallo Zusammen,

mir wurde eine Stelle als Bautechniker übertragen in der es noch keine Stellenbeschreibung und Einstufung gab.

Diese erstellte ich nach ca. 2 Jahren der Tätigkeit im April 2023, die GPA forderte eine Änderung die Anfang Mai dem Personalbüro vorgelegt wurde. Die Prüfung bei der GPA dauerte ungewöhnlich lange (Januar 2024). Mir wurde eine Einstufung von 9a zu 9b zugestanden. Jetzt soll ich rückwirkend zum 1.06.2023 hochgestuft werden.

Wenn ich die Regelung richtig auslege steht doch ab der Übergabe der höherwertigen Arbeiten die Höhergruppierung zu, jedoch laut $ 37 Ausschlussfrist höchstens für 6 Monate. Das würde in meinem Fall bedeuten das ich ab Mai 2023 (Vorlage Stellenbeschreibung) mir rückwirkend die Höhergruppierung zustehen würde und nicht ab dem Zeitpunkt als die GPA die neue Einstufung festgestellt hat.

Vielen Dank für euere Antworten.

FearOfTheDuck:
Haben sich denn im gesamten Zeitraum die Aufgaben geändert? Hast du im April 2023 deine Ansprüche geltend gemacht?

McOldie:
Du bist zum Zeitpunkt der dauerhaften Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeit in 9b eingruppiert. Das entsprechende höhere Entgelt wird aber nur dann zu diesem Zeitpunkt gezahlt, wenn du die Ansprüche auf das höhere Entgelt schriftlich geltend gemacht hast. Ansonsten gilt die 6-monatige Ausschlussfrist.








Rangerone:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.01.2024 17:50 ---Haben sich denn im gesamten Zeitraum die Aufgaben geändert? Hast du im April 2023 deine Ansprüche geltend gemacht?

--- End quote ---

Ja, habe ich. Die Stelle wurde neu geschaffen und war noch nicht bewertet. Erst als ich im April 2023 eine Stellenbeschreibung angefertigt habe wurde dies veranlasst, was über 6 Monate gedauert hat.

Rangerone:

--- Zitat von: McOldie am 11.01.2024 18:06 ---Du bist zum Zeitpunkt der dauerhaften Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeit in 9b eingruppiert. Das entsprechende höhere Entgelt wird aber nur dann zu diesem Zeitpunkt gezahlt, wenn du die Ansprüche auf das höhere Entgelt schriftlich geltend gemacht hast. Ansonsten gilt die 6-monatige Ausschlussfrist.

--- End quote ---

Die Frage ist jetzt, zählt die Abgabe der Stellenbeschreibung beim Personalamt als Zeitpunkt das ich die Ansprüche geltend gemacht habe?

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