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Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?

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hotrats:
So.. das Amt hat geantwortet und mir mitgeteilt, dass ich rückwirkend ab dem 01.07.2023 die Differenz mit dem kommenden Gehalt (02.24) ausbezahlt bekomme. Aber eben auch nur deshalb, weil ich hier darauf hungewiesen wurde. Das finde ich schon etwas... Amt vergeigt Höhergruppierung und ich hab die Arcshkarte gezogen..

Wird denn / muss denn in dieser Gehaltsdifferenz-Nachzahlung auch anteilig das Weihnachtsgeld darin enthalten sein? Und wenn ja, wie kann ich das (notfalls) überprüfen?

Nochmals herzlichen Dank für die rasche, klare Antwort.
Grüße,
Thomas

McOldie:
Bemessunrundlage für die Sonderzuwendung ist das Entgelt der Monate Juli, August und September. Nachzulesen im § 20.

hotrats:
Ok, danke; dann weiß ich das jetzt auch; also kein anteiliges Weihnachtsgeld.

Vielen Dank.

FearOfTheDuck:
Doch. Wenn du rückwirkend zum 01.06.2023 höhergruppiert bist, steigt auch ein Referenzgehalt in den genannten Monaten.

Überprüfen kannst anhand deiner Abrechnung, indem du nachrechnest und vergleichst. Die Nachzahlung 11/23 dürfte dann größer sein, als für Vormonate.

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