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Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?

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MoinMoin:
Das Entgelt steht dir (sofern du eine §37 konforme Geltendmachung gemacht hast) 6 Monate ab April rückwirkend zu.
Deine Eingruppierung ab Übertragung der Tätigkeiten (ab da läuft deine Stufenlaufzeit), das wird gerne übersehen!
Also mutmaßlich bist du dann seit 2021 in der EG9b

MoinMoin:

--- Zitat von: Rangerone am 12.01.2024 08:19 ---
--- Zitat von: McOldie am 11.01.2024 18:06 ---Du bist zum Zeitpunkt der dauerhaften Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeit in 9b eingruppiert. Das entsprechende höhere Entgelt wird aber nur dann zu diesem Zeitpunkt gezahlt, wenn du die Ansprüche auf das höhere Entgelt schriftlich geltend gemacht hast. Ansonsten gilt die 6-monatige Ausschlussfrist.

--- End quote ---

Die Frage ist jetzt, zählt die Abgabe der Stellenbeschreibung beim Personalamt als Zeitpunkt das ich die Ansprüche geltend gemacht habe?

--- End quote ---
Ups, das klingt jetzt so, als ob du überhaupt nicht deine Ansprüche rechtskräftig geltend gemacht hast.
Ein "bitte korrigieren sie meine EG" ist nicht §37 konform.
Du musst schon konkret das dir zustehende Entgelt eingefordert haben.

Also ein:
Hiermit fordere ich sie auf das mir zustehende Entgelt in höhe von xxx€ auszuzahlen. Oder in höhe der EG9b, sofern mir das entgelt der 9c uzsteht das Entgelt der 9c....

hotrats:
Hallo in die Runde,

ich bin unsicher, ob ich hier mein ähnliches Problem posten darf oder ob ich einen neuen Thread aufmachen muss?!

Ich bin seit 09.19 angestellt. Bekomme seit vielen Jahren nun TVÖD 11b Stufe 5. Ich stellte fest, dass ich seit 2018 eigentlich in Stufe 6 hätte kommen müssen; auf gestrige Anfrage wurde mir das heute per Mail bestätigt und nun soll ich ab 01.24 auch tatsächlich Stufe 6 bekommen. Der § 37 wurde zitiert und ich habe nun eingefordert, dass ich rückwirkend für die letzen 6 Monate die Differenz ausbezahlt haben möchte:
"Ich möchte hiermit geltend machen, dass ich rückwirkend für die letzten 6
Monate die Gehaltsdifferenz von Stufe 6 zu Stufe 5 ausbezahlt haben möchte."

Reicht das, um die Forderung geltend zu machen, oder muss ich damit leben, dass ich (leider erst) ab sofort Stufe 6 erhalte?

Vielen Dank,
viele Grüße,
Thomas

McOldie:
Dies müsste reichen

hotrats:
@McOldie herzlichen Dank.
Ich bin gespannt, was das Amt zurückschreibt.

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