Autor Thema: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?  (Read 4771 times)

TVOEDAnwender

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Wir hatten diese Diskussion hier ja schön öfter, dass es ja - trotz nicht vorliegendem "wichtigen Grund" - möglich ist als Arbeitnehmer eine fristlose (außerordentliche) Kündigung oder eine Kündigung zu einem "falschen" Zeitpunkt auszusprechen, insbesondere wenn man eine lange TVöD-Kündigungsfrist hat, eine neue Stelle schon in Aussicht hat und der Arbeitgeber nicht zum Abschluss eines Auflösungsvertrages bereit ist.

Die Gefahr einer Klage durch den AG (auf Einhaltung der Fristen und ggfls. auf Schadensersatz) wird als relativ gering eingeschätzt, siehe z.B. dieses Video dieses Anwaltes: https://youtu.be/_teOSdP2hjk?si=HqPJEV8dozGIAJnU

Meine Frage ist hier in die Runde: Hat jemand von Euch das Ganze schonmal durchgezogen? Wie waren die Erfahrungen und die Reaktion des bisherigen AG?

MoinMoin

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Ich habe mehrfach einen Auflösungsvertrag gemacht, da ich stets in der Lage war mit meinem AG zu reden.

Kenne aber einen Fall, wo nicht fristkonform gekündigt wurden und der AG hat das angemerkt, aber akzeptiert, bzw. als Auflösungsvertrag interpretiert.

clarion

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Da man aber nie weiß, was die Zukunft bringt und wann und wo man die Menschen wiedersehen, würde ich Arbeitsverhältnisse immer ordentlich beenden. Wer weiß, ob man noch mal zurück kehren möchte, oder man entscheidene Personen später in der beruflichen Laufbahn wieder trifft.

TVOEDAnwender

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Da man aber nie weiß, was die Zukunft bringt und wann und wo man die Menschen wiedersehen, würde ich Arbeitsverhältnisse immer ordentlich beenden. Wer weiß, ob man noch mal zurück kehren möchte, oder man entscheidene Personen später in der beruflichen Laufbahn wieder trifft.

Das sehe ich genauso. Ich habe aber eine Bekannte, da stellt sich der AG gerade komplett auf "Stur", obwohl es ein Wechsel von Stadt zum Landkreis ist und in der Vergangenheit häufiger Wechsel in Beide Richtungen (Stadt zu Kreis und umgekehrt) ohne abwarten der Kündigungsfrist (per Auflösungsvertrag) gab.An ihr soll jetzt wohl ein Exempel statuiert werden..

Außer einer theoretischen Klage durch den AG (auf Einhaltung der Fristen und ggfls. Schadensersatz), welche Schweinereien könnte sich der bisherige AG noch überlegen?
"Schlechtes" Zeugnis = heutzutage geschenkt....
Aber wie sieht es eigentlich mit der Abmeldung der Sozialversicherung aus? Kann man diese erzwingen als AN?

Faunus

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Auflösungsvertrag oder Versetzung waren die Mittel zum Wechsel. Auf fristlose Kündigung wäre ich im Leben nicht gekommen. Im Gegenteil:  ich habe mit einer einzigen Ausnahme jedem "Umfeld" meine Unterstützung bei auftretenden Problemen durch meinen Fortgang angeboten. Wurde auch immer wieder gerne angenommen.

clarion

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So wie Faunus würden ich es auch versuchen, ein vernünftiges Gespräch führen, Unterstützung anbieten und eine für alle tragbare Wechselfrist vereinbaren.

Eine fristlose Kündigung könnte problematisch werden,  wenn man zurück kehren möchte, weil es beim Landkreis doch nicht so toll sein könnte, oder eine maßgebliche Person in einem späteren beruflichen oder privaten Kontext eine Rolle spielen wird.

MoinMoin

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Da man aber nie weiß, was die Zukunft bringt und wann und wo man die Menschen wiedersehen, würde ich Arbeitsverhältnisse immer ordentlich beenden. Wer weiß, ob man noch mal zurück kehren möchte, oder man entscheidene Personen später in der beruflichen Laufbahn wieder trifft.

Das sehe ich genauso. Ich habe aber eine Bekannte, da stellt sich der AG gerade komplett auf "Stur", obwohl es ein Wechsel von Stadt zum Landkreis ist und in der Vergangenheit häufiger Wechsel in Beide Richtungen (Stadt zu Kreis und umgekehrt) ohne abwarten der Kündigungsfrist (per Auflösungsvertrag) gab.An ihr soll jetzt wohl ein Exempel statuiert werden..

Außer einer theoretischen Klage durch den AG (auf Einhaltung der Fristen und ggfls. Schadensersatz), welche Schweinereien könnte sich der bisherige AG noch überlegen?
"Schlechtes" Zeugnis = heutzutage geschenkt....
Aber wie sieht es eigentlich mit der Abmeldung der Sozialversicherung aus? Kann man diese erzwingen als AN?
Wüsste nicht wo da das Problem liegen sollte, will der alte AG weiterzahlen?
Nur zu, erhöht die Rente 😇.
Wenn die Fristen wirklich so lang sind, könnte man mit einem Teilzeitantrag den Übergang machen.
Also auf 50% gehen und dann kann man die anderen 50% beim neuem schon mal anfangen.
Vielleicht wachen dann irgendwelche Menschen auf und merken, dass man durch die Schikane nichts erreicht.

Bernstein

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Ich denke, dieser Link verschafft schon ein wenig Klarheit bei diesem Thema:

https://www.arbeitsrecht-karlsruhe.de/wenn-arbeitnehmer-kuendigungsfristen-nicht-einhalten/

egal01

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mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.

ElBarto

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Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.

MoinMoin

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Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.

MoinMoin

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mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.
Nicht Überstunden frei heißt Auszahlung (oder meinst du Gleitzeit?).
Welcher Tarifvertrag gilt denn bei dir?
Was will denn dein AG machen, wenn du  diese Zeiten entsprechend der DV frei nimmst?
Abmahnen?
Und Resturlaub ablehnen, da muss er schon Gründe anbringen und falls nicht, dann flugs zum Gericht!

TV-Ler

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Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.
In Anbetracht des Umstandes, das hier im Forum vielfach zu lesen ist das man dem eigenen Arbeitgeber mit dem Wunsch nach Vorweggewährung von Stufen nicht kommen könne, da diese Regelung "prinzipiell nicht angewendet wird" (oder ähnliche Begründungen), könnte man ja bequem hier ansetzen:
- Stufenvorweggewährung fordern mit kurzer Fristsetzung für eine Reaktion
- nach nicht erfolgter Reaktion (oder negativer Reaktion mit fadenscheiniger Begründung) erklären, das das Vertrauen in den AG unwiederbringlich zerstört sei und man daher genötigt ist, fristlos zu kündigen...

MoinMoin

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Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.
In Anbetracht des Umstandes, das hier im Forum vielfach zu lesen ist das man dem eigenen Arbeitgeber mit dem Wunsch nach Vorweggewährung von Stufen nicht kommen könne, da diese Regelung "prinzipiell nicht angewendet wird" (oder ähnliche Begründungen), könnte man ja bequem hier ansetzen:
- Stufenvorweggewährung fordern mit kurzer Fristsetzung für eine Reaktion
- nach nicht erfolgter Reaktion (oder negativer Reaktion mit fadenscheiniger Begründung) erklären, das das Vertrauen in den AG unwiederbringlich zerstört sei und man daher genötigt ist, fristlos zu kündigen...
Netter Gedanke, und bis der AG darauf bei Gericht reagiert hat und feststellen hat lassen, dass das kein Fall für den 626 ist, ist man schon weg und hat Fakten geschaffen.
Die dann folgende Schadenersatzforderung, weil man illegal gegangen ist..... drauf geschissen.

egal01

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mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.
Nicht Überstunden frei heißt Auszahlung (oder meinst du Gleitzeit?).
Welcher Tarifvertrag gilt denn bei dir?
Was will denn dein AG machen, wenn du  diese Zeiten entsprechend der DV frei nimmst?
Abmahnen?
Und Resturlaub ablehnen, da muss er schon Gründe anbringen und falls nicht, dann flugs zum Gericht!

TVÖD-K (Verwaltung)
Den Resturlaub möchte er, dass ich ihn b. z. 29.02. nehme, da er den März zur Einarbeitung nutzen möchte. Überstunden als Gleittage sind unerwünscht, trotz BV. Die möchte der AG dann auszahlen. Passt nicht in meine Planung, ich möchte im März frei haben (Urlaub und Gleitzeitkonto = ca. 20 Tage). Ich habe nichts davon im Januar und Februar frei zunehmen.