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Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?

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MoinMoin:
Interessant, inwiefern ändert sich da was für das FA?
Klar, kann es dann sein, dass man dann Steuervorauszahlungen in 5Stelliger Höhe zu entrichten hat, was ändert sich da?
Und ok, dass man da schnell mal UST Pflichtig wird, kommt da hinzu, dass ändert sich, aber doch nicht wegen "Haupterwerb", oder?

Bob Kelso:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.01.2024 19:36 ---Interessant, inwiefern ändert sich da was für das FA?
Klar, kann es dann sein, dass man dann Steuervorauszahlungen in 5Stelliger Höhe zu entrichten hat, was ändert sich da?
Und ok, dass man da schnell mal UST Pflichtig wird, kommt da hinzu, dass ändert sich, aber doch nicht wegen "Haupterwerb", oder?

--- End quote ---

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind zu 1/1 Krankenversicherung- Beitrags  pflichtig!

RsQ:
Aber doch nicht, wenn man im "Hauptjob" sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

ElBarto:
Zunächst einmal, Nebenbeschäftigungen interessieren den Arbeitgeber sehr wohl, da er verpflichtet ist auf Einhaltung der Ruhezeiten usw. zu achten.

Außerdem kann es sein, dass durch den überwiegenden Verdienst durch die Nebentätigkeit sich Abgaben ändern die der Arbeitgeber zu zahlen hat.
Zusätzlich wird das gesamte Einkommen SV- PV- RV- AV-Pflichtig bis zum jeweiligen Höchstbetrag.

Das würde ich zumindest ganz ohne Expertise behaupten.

MaLa:

--- Zitat von: ElBarto am 15.01.2024 07:57 ---Zunächst einmal, Nebenbeschäftigungen interessieren den Arbeitgeber sehr wohl, da er verpflichtet ist auf Einhaltung der Ruhezeiten usw. zu achten.

--- End quote ---

Auf die Einhaltung der Ruhezeiten, Pausen und Arbeitszeiten, muss der Arbeitgeber nur in seinem eigenen Arbeitsverhältniss aufpassen, ihm kann es hier, nach ArbeitszeitSchutzGesetz, egal sein wieviel der AN in seiner Freizteit woanders arbeitet. Er ist nur für seine Arbeitsstelle verantwortlich.

Ihm kann höchstens ein Intresse nachgestellt werden, das der AN in seiner Ruhezeit auch ruht.

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