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Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag

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Tulipa:
Danke für die Rückmeldung Capo. Es ist ein ganz normaler Arbeitstag nach Dienstplan. Ich bin aber jetzt recht sicher, dass es einfach falsch ist, wie das vom AG gemacht wird. M.m.n. muss sowohl die Arbeitszeit angerechnet werden, als auch der Feiertagszuschlag bezahlt werden. Der Personalrat beschäftigt sich jetzt damit 🙂🙂

Capo:
mal ein Beispiel: deine normalen Arbeitszeiten ist Montag bis Freitag 07:30 bis 16:00 Uhr. Diese bekommst du Vergütet auch wenn zum Beispiel der 1 Mai auf einen Montag fällt. Wenn du am 1 Mai Dienst hast bekommst Du nur die Zuschläge Bezahlt weil der Wochentag ja schon berücksichtigt ist. Was anderes ist wenn Du am Sonntag Arbeiten würdest und es wäre ein Feiertag. Dann sind das Überstunden plus die Zuschläge.

Tulipa:
Ich hab für diesen Arbeitstag ja eine Sollzeit von 8 Stunden zu erbringen und DIE wird nicht angerechnet.

Das Monatsentgelt bleibt unverändert gleich und der Feiertagszuschlag wird auch bezahlt.

Nur die originäre geleistete Arbeitszeit wird nicht angerechnet, dadurch erreiche ich meine Monatssollzeit nicht und komme 8:Std ins Minus und muss den Tag nacharbeiten.

Capo:
Nun in dem Fall ist dein Arbeitgeber auf dem Holzweg. Schau mal in den § 6 Absatz 3 Satz 3 TV-L. Ein Feiertag ist kein Tag der zur Berechnung der Sollarbeitszeit genutzt wird daher kannst du hier auch keine Minusstunden aufbauen. Wie werden denn die Sonntage berechnet? Werden dir da die Stunden auch nicht angerechnet?

Tulipa:
Doch, jeder Sonntag und auch jeder andere Feiertag wird die Sollzeit ganz normal berechnet, also 8 Stunden aufs Zeitkonto. Das ist wirklich nur, wenn Feiertag und Sonntag zusammen trifft. Wenn ich diesen Tag Urlaub habe, wird mir dann auch die Sollzeit angerechnet. Aber wenn ich tatsächlich arbeite nicht.  ::)


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