Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 17.01.2024 08:53 ---Mmh. Also meines Wissens wurde doch immer gesagt, der Anspruch auf TZ aus dem TVÖD ist etwas besser als jener aus dem Gesetz. Vielleicht diese "Soll"-Regelung.
Wie auch immer, ich gehe davon aus, man hätte tariflich aber einen Korridor bestimmen können, im Sinne von "Reduzierung auf mindestens 5 Wochenstunden, höchsten 35 Wochenstunden", um diese Mini-Reduzierungen oder Arbeitszeiten zu vermeiden. Zudem darauf, dass die Reduzierung mindestens ein Jahr jeweils bestehen muss, bevor eine andere Reduzierung erfolgt.
--- End quote ---
Du meinst also, dass das TV System eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz vereinbaren darf?
Obwohl das nicht im Gesetz vorgesehen ist, dass darüber ein Tarifvertrag entscheiden darf?
Ich denke so eine tarifliche Regelung wäre nciht rechtskräftig, aber ich mag mich irren.
MoinMoin:
--- Zitat von: VFA West am 17.01.2024 10:24 ---
--- Zitat von: BAT am 17.01.2024 09:30 ---Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen.
Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.
--- End quote ---
Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.
--- End quote ---
Und werden diese Personen abgemahnt, weil sie in 30h 20% weniger leisten?
Ich denke nicht.
Also ist es enifach nur ein AN Problem, dass er versucht in 30h die gleiche Arbeit abzuliefern wie in 39h.
Selbstgemachtes Leid!
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.01.2024 17:04 ---
Du meinst also, dass das TV System eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz vereinbaren darf?
--- End quote ---
Natürlich darf das ein Tarif nicht. Aber was normiert denn das Gesetz? Einen Anspruch auf Stundenreduzierung. Dem wird auch mit einer tariflichen Einschränkung auf einen Korridor von z. B. 5 bis 35 Stunden genüge getan.
Oder habe ich die Stelle im Gesetz den Satz gelesen, der sich auf einen bestimmten Umfang bezieht?
VFA West:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.01.2024 17:06 ---
--- Zitat von: VFA West am 17.01.2024 10:24 ---
--- Zitat von: BAT am 17.01.2024 09:30 ---Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen.
Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.
--- End quote ---
Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.
--- End quote ---
Und werden diese Personen abgemahnt, weil sie in 30h 20% weniger leisten?
Ich denke nicht.
Also ist es enifach nur ein AN Problem, dass er versucht in 30h die gleiche Arbeit abzuliefern wie in 39h.
Selbstgemachtes Leid!
--- End quote ---
Also ich hatte mal die Situation tatsächlich auch selbst, hatte damals von 39 h auf 30 h reduziert und es hatte sich offiziell nichts an meinen Aufgaben geändert. Ich habe dann trotzdem einen Tag die Woche lang gemacht (also Überstunden) und ein gesamter Aufgabenbereich blieb einfach liegen bzw. die Eingänge wurden in Ordnern abgeheftet. Das war bekannt und niemand hat mir einen Vorwurf gemacht. Allerdings war auch bekannt, dass ich mir zeitnah etwas anderes suchen würde und so suchte man bereits nach einer Nachfolge (in VZ), die dann die Rückstände vermutlich aufarbeiten durfte .. oder auch nicht.
Wäre ich allerdings länger geblieben, bin ich mir sicher, dass zumindest in dieser Behörde, definitiv keine weitere 9 h - Kraft eingestellt worden wäre, sondern ich das irgendwie hätte selbst machen müssen.
Gab genug andere Fälle, in denen es genau so gelaufen ist.
In kleinen Klitschen ist das nicht so einfach, wenn z.B. in einem Bereich nur 2 MA arbeiten. Wer soll die 5 h Reduzierung der einen Kraft übernehmen, wenn die andere VZ-Kraft selbst bereits ausgelastet ist?
Interessant ist doch die Frage, ob Beschäftigte einen Anspruch darauf haben, dass ihre Aufgaben entsprechend des Arbeitszeitanteils reduziert werden?
Tagelöhner:
Warum sollte man einen Anspruch auf Aufgabenreduktion haben? Man erbringt in der vereinbarten Arbeitszeit Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte, und was liegen bleibt ist kein Arbeitnehmerproblem. Sobald das Problem zum spürbaren Arbeitgeberproblem wird, wird dieser sich intern schon entsprechend organisieren um dem Problem zu begegnen.
Reduzierungen um wenige Stunden sind in einigen Behörden trotzdem nicht gerne gesehen, weil sie die theoretische Möglichkeit noch weiter einschränken, zügig Stellenanteile zu akkumulieren, auf deren Basis überhaupt wieder eine Chance besteht neues Personal einstellen zu können.
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