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Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L

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DerWikinger:
Hallo zusammen,

derzeit bin ich in der freien Wirtschaft tätig und habe ein Jobangebot im öffentlichen Dienst (Baden-Württemberg) erhalten und den Arbeitsvertrag (Tarifvertrag der Länder (TV-L)) bereits unterschrieben. Der Arbeitsbeginn wäre am 01.03.24. Nun habe ich doch noch anderweitig ein besseres Angebot erhalten, welches ich auf jeden Fall annehmen möchte.

Kann ich den unterschriebenen Arbeitsvertrag (TV-L) auch jetzt schon kündigen, damit ich erst gar nicht am 01.03.24 den Dienst antreten muss? Im Internet steht, dass es in manchen Verträgen eine Klausel (Kündigung vor Arbeitsbeginn) gibt. Im TV-L habe ich dazu nichts gefunden. Wie sehen in meinem Fall die Kündigungsfristen aus?

Vielen Dank für eure Hilfe!

cyrix42:
Der TV-L regelt nur eine Probezeit-Kündigung, wobei für diese eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende gilt. Sofern nicht in deinen Arbeitsvertrag, den du ja selbst vorliegen und durchgelesen hast, eine entsprechende Klausel aufgenommen wurde, dürfte eine Kündigung vor Aufnahme der Tätigkeiten nicht ausgeschlossen sein. Jendefalls schließt der TV-L eine solche nicht aus.

ITKnecht:
Wir hatten hier schon eine Kündigung direkt am ersten Arbeitstag, aber vor dem Arbeitsantritt. Nach Prüfung zulässig...

cu Uwe

Littlegoaty:
Ich würde dem Arbeitgeber sofort Bescheid sagen, dass sich für dich noch etwas anderes ergeben hat.

Natürlich wird er nicht begeistert sein. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber unter diesen Umständen noch verlangt, dass man die Stelle antritt. Der Arbeitgeber muss unter diesen Umständen ja davon ausgehen, dass du sofort wieder kündigst.

Johann:
Sag dem TV-L Arbeitgeber so schnell wie möglich bescheid, dass du die Stelle nicht antreten kannst und kündige schonmal. Der wird das einfach hinnehmen, weil es überhaupt keinen Sinn macht, dich darauf festzunageln, dass du für 2 Wochen da hin kommst, Geld kostest und sowieso nichts machst.

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