Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
cyrix42:
--- Zitat von: DerWikinger am 01.02.2024 17:31 ---Mich verwirrt ein wenig der Satz „…seit Beginn des Arbeitsverhältnisses…“ Der Beginn es Arbeitsverhältnisses wäre ja erst ab den 01.03.
--- End quote ---
Jep, deswegen gilt bis zum 31.08. die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss. Da der 15.02. offenbar vor dem 31.08. liegt, gilt diese auch dann.
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