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Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung

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simmelbert:

--- Zitat von: MaLa am 24.01.2024 11:39 ---Sollte doch klar sein, wenn du zum 01.04. kündigst, bist du nicht bis einschließlich 31.03. aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, sondern erst zum 01.04.

--- End quote ---

Die Kündigung wäre ja zum 31.03. dennoch sehe ich es so das ich nichts zurückzahlen muss.

MaLa:
Die Kündigung währe mit Ablauf des 31.03. im Grunde in der juristischen Sekunde zwischen dem 31.03. und dem 01.04.

Der Arbeitgeber kann dich ja auch bis 31.03. 24Uhr arbeiten lassen

ich1974:
24.00 Uhr = 0.00 Uhr, d.h. der 01.04.

Arbeiten bis 23.59 wäre dann die juristische Sekunde vor dem 01.04., da die Kündigungsfrist i.d.R. das Quartalsende ist, hier der 31.03.

simmelbert:
das heisst doch eigentlich nur das ich ohnehin safe bin was die Rückzahlung angeht? immer bleibe ich ja auch im öffentlichen Dienst.

ich1974:
Wenn es nur auf die Weiterbeschäftigung im TVöD ankommt sollte es passen.

Für Rechtsberatungen gibt es aber einen eigenen Berufsstand und auf Aussagen im Forum kannst Du Dich nicht berufen.

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