Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
PatAttack:
Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell bei einem AG des Bundes in der EG11 Stufe 3 und wechsle zum 01.02. zu einer anderen Bundesbehörde in die EG 13. Wenn ich den TV richtig verstehe, wird die Stufe mitgenommen, jedoch startet die Stufenlaufzeit in der neuen EG von vorne.
Bei meinem alten AG habe ich allerdings ungefähr ein Jahr eine Zulage zur E13 erhalten. Besteht die Möglichkeit diese Laufzeit anerkennen zu lassen und damit die Stufenlaufzeit beim neuen AG in der EG 13, Stufe 3 zu verkürzen?
Danke für eure Rückmeldungen :)
MoinMoin:
Du hast den TV falsch verstanden.
Beim AG wechsel hast du nur Anspruch auf Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung.
Bei evtl. somit Stufe 2
Der Rest ist verhandelbar.
VFA West:
Der AG bleibt ja der Bund, deshalb erfolgt eine fiktive "Höhergruppierung", im TVöD stufengleich, aber ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit in Stufe 3.
Ob die Zulage angerechnet wird, wage ich zu bezweifeln, da du zwar in die EG 13 "höhergruppiert" wirst, allerdings andere Tätigkeiten übernimmst.
Johann:
Zulagen sind grundsätzlich widerruflich. Demnach kommt es drauf an, ob man dir in der neuen Behörde die Zulage weiter zahlen möchte oder nicht. Das musst du dann mit denen bereden. Einen tariflichen Anspruch gibt es nicht.
VFA West:
Worum sollte die neue Behörde eine Zulage zur E13 zahlen, wenn die neue Stelle eine E13-Stelle ist?
Also die Zulage wird definitiv gestrichen. Und ich glaube auch nicht, dass das eine Jahr auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird. Aber am besten fragst du einfach mal bei der neuen Behörde nach. Diese entscheidet nämlich darüber, ob deine Stufenlaufzeit verkürzt wird oder nicht. Als Argument kannst du ja anbringen, dass bei einer Höhergruppierung in deiner alten Behörde dieses eine Jahr angerechnet worden wäre.
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