Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel
PatAttack:
die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?
oorschwerbleede:
--- Zitat von: PatAttack am 23.01.2024 08:12 ---die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?
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Nein, auf die einschlägige Berufserfahrung hast du Anspruch und die muss gewährt werden. Nur förderliche Zeiten sind Verhandlungssache mit Ermessenspielraum für den neuen AG.
MoinMoin:
--- Zitat von: PatAttack am 23.01.2024 08:12 ---die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?
--- End quote ---
Du musst sie halt nachweisen und der AG muss der Rechtsmeinung sein, das sie einschlägig sind.
Ist er anderer Meinung als du, dann muss ein Gericht das klären.
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