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Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel

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PatAttack:
die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?

oorschwerbleede:

--- Zitat von: PatAttack am 23.01.2024 08:12 ---die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?

--- End quote ---

Nein, auf die einschlägige Berufserfahrung hast du Anspruch und die muss gewährt werden. Nur förderliche Zeiten sind Verhandlungssache mit Ermessenspielraum für den neuen AG.

MoinMoin:

--- Zitat von: PatAttack am 23.01.2024 08:12 ---die einschlägige Berufserfahrung ist aber Verhandlungssache und liegt im Ermessen der aufnehmenden Behörde, richtig?

--- End quote ---
Du musst sie halt nachweisen und der AG muss der Rechtsmeinung sein, das sie einschlägig sind.
Ist er anderer Meinung als du, dann muss ein Gericht das klären.

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