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Stufenlaufzeit bei AG-Wechsel

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andreb:
Hier wird für mein Dafürhalten vieles durcheinander geworfen …

Du bist aktuell in der EGr 11 Stufe 3 ?
Du hattest mal eine Zulage zur E13 und dies ist nicht mehr aktuell ?
Wurden dir in diesem Zusammenhang mal befristet und widerruflich vorübergehend höherwertige Tätigkeiten der Egr 13 übertragen ? Wenn dies mit Zeitablauf ausgelaufen ist, ist dies für alles Weitere nicht mehr relevant.

Des Weiteren wirst du zu einer anderen Behörde des Bundes wechseln. Handelt es sich dabei um eine Versetzung oder hast du die Absicht zu kündigen, damit du bei der neuen Behörde eingestellt werden kannst ?

PatAttack:
Genau, aktuell in E11, Stufe 3. Der Wegfall der Zulage zum neuen AG ist unstrittig und logisch, da die Stelle mit E13 ausgeschrieben war.

Ich hatte bzw. habe eine vorübergehende höherwertige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit übernommen und dafür eine Zulage zur E13 erhalten.

Der AG-Wechsel erfolgt nicht im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, sondern per Auflösungsvertrag beim alten AG. Es wird ein neuer AV geschlossen.

MoinMoin:
Ist es wirklich ein AG Wechsel? Oder nur ein Dienststellenwechsel? Ist beidesmal der AG der Bund?

PatAttack:
In beiden Fällen ist der AG der Bund.

MoinMoin:
und sämtlich Urlaubsansprüche und Gleitzeit etc sind beim altem AV abgegolten und es ist eine echte Neueinstellung?
Dann annst u von Glück reden, dass du meh als Stufe 1 bekommst, bzw. maximal einchlägige Berufserfahrung anerkannt bekommst.

tw
KSchG gilt für dich weterhin, eine Probezeitkündigung ist also nicht möglich.

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