Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
Landesdiener:
Wie war die Begründung im Widerspruchsbescheid?
KarlSamba:
Der Widerspruchsbescheid wurde im Wesentlichen damit begründet, dass
1. Die Schutzimpfungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses maßgebend ist
2. Die Änderung (Aufnahme der Impfung in die Richtlinie) erst zum 30. Mai in Kraft trat
3. Die 2-Monatsfrist eingehalten wurde, da der Ausschuss am 7. März 2024 die Entscheidung getroffen hat die Impfung aufzunehmen.
Auf mein im Widerspruch zusätzlich aufgezeigtes Unverständnis, dass die meisten Beihilfestellen der Länder und fast alle GKV und PKV die Impfung übernehmen wurde nicht eingegangen.
LehrerBW:
Versuchen Geld zu sparen wo sie nur können
Kingrakadabra:
Die Apotheke schickt mir bei hohen Beträgen immer eine Rechnung. Man muss dort dann natürlich bekannt sein und das abklären. Das Rezept wird (trotzdem) wie üblich bedruckt und wieder mitgegeben. Dies reicht man bei der PKV ein und die erstattet. Die reine Rechnung hilft nicht, da daraus ja keine Verordnung des Stoffes (etc.) hervorgeht.
Max:
Gibt es hierzu etwas neues bzw hat jemand geklagt?
Ich müsste jetzt wegen der nicht übernommenen Kosten Widerspruch einlegen.
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