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[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
Reisinger850:
Ja ich weiß. Dort wurde der Wink vom BverG zumindest verstanden, wenngleich nicht wirklich umgesetzt
Grandia:
Die Stufen sind aber nicht wirklich vergleichbar oder? In Niedersachsen fängt man bei Stufe 4 an, im Bund bei 1. Die A12/Endstufe in beiden Fällen sind momentan fast identisch und ab Februar 2025 auch wieder. A12/1 ist bei mir höher besoldet als A12/1 Bund.
Von 4 zu 12 sind in Niedersachsen 26 Jahre, im Bund von 1 zu 8 23 Jahre.
Die Zahlen sagen überhaupt nichts aus, wenn nicht geklärt ist, welche Stufe bei welcher Erfahrungszeit kommt und wieviel dann Netto verdient wird.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: A12/5 ist 2 Jahre nach Dienstantritt in Niedersachsen, also Stufe A12/2 im Bund und da liegt Niedersachsen bei 55.890€ und der Bund bei 54.916€ Brutto im Jahr. Der Abstand ändert sich zwischenzeitlich etwas bis Februar 25.
Ich will dich nicht bashen, sondern dafür sensibilisieren, dass der Vergleich nicht ganz so einfach ist, wie es gerade aussieht.
Alles unter der Voraussetzung, dass ich keine großen Denkfehler eingebaut habe. Kann ja immer mal passieren.
AVP:
--- Zitat von: Grandia am 20.01.2024 19:30 ---Die Stufen sind aber nicht wirklich vergleichbar oder? In Niedersachsen fängt man bei Stufe 4 an, im Bund bei 1. Die A12/Endstufe in beiden Fällen sind momentan fast identisch und ab Februar 2025 auch wieder. A12/1 ist bei mir höher besoldet als A12/1 Bund.
Von 4 zu 12 sind in Niedersachsen 26 Jahre, im Bund von 1 zu 8 23 Jahre.
Die Zahlen sagen überhaupt nichts aus, wenn nicht geklärt ist, welche Stufe bei welcher Erfahrungszeit kommt und wieviel dann Netto verdient wird.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: A12/5 ist 2 Jahre nach Dienstantritt in Niedersachsen, also Stufe A12/2 im Bund und da liegt Niedersachsen bei 55.890€ und der Bund bei 54.916€ Brutto im Jahr. Der Abstand ändert sich zwischenzeitlich etwas bis Februar 25.
Ich will dich nicht bashen, sondern dafür sensibilisieren, dass der Vergleich nicht ganz so einfach ist, wie es gerade aussieht.
Alles unter der Voraussetzung, dass ich keine großen Denkfehler eingebaut habe. Kann ja immer mal passieren.
--- End quote ---
Man kann (außer noch als Lehrer) aber nicht in A12 beginnen, sondern meistens in A9 (oder A10 technische Dienste). Dort fängt man in Stufe 2 an.
Klassischer Karriereweg wäre also bei 12 Erfahrungsstufen
A9 S2
Beförderung nach 4 Jahren nach A10, dann Stufe 3
2 Jahre später Beförderung nach A11, dann Stufe 4
2 Jahre später A12, dann Stufe 5.
Mit 8 Erfahrungsstufen:
A9 Stufe 1
4 Jahre später A10 Stufe 2
2 Jahre später A11 Stufe 3
2 Jahre später A12 Stufe 4
Der Unterschied hängt also auch von der Laufbahn ab. Für den mittleren und gehobenen Dienst (die fangen „unten“ an) entstehen große Unterschiede, für den hD, der direkt bei 4/12 oder 4/13 anfangen kann siehts besser aus.
Grandia:
Noch komplexer. Das hängt aber auch mit der Ausbildung zusammen. Der höhere Dienst erfordert ein Studium. Diese Zeiten werden angerechnet (3 Jahre oder so, zumindest zur Pension). Das fließt damit ein.
Die Stufenlaufzeiten stimmen aber in beiden deiner Beipiele nicht, denn bei Beamten bleiben sie erhalten, auch bei einer Beförderung. In beiden Fällen ist man nach 4 Jahren schon 2 Stufen aufgerückt.
Alles Erbsenzählerei von mir.
Im Großen und Ganzen stimmt wohl deine Rangfolge, nur die genauen Differenzen sind schwer zu beziffern, selbst wenn man versucht einen gemeinsamen "Startschuss" zu definieren.
Wer 5 Jahre studiert, bekommt ja auch sofort Stufe 4. Das Referendariat sind nochmal 1,5 Jahre. Insgesamt nett abgerundet. 6,5 Jahre mindestens an Ausbildungszeit, 6 Jahre an Stufenzeit erhalten.
Wer macht denn heute noch freiwillig A12, wenn es nicht das Einstiegsamt ist? Die Differenzen sind ja einzeln gesehen nicht so riesig.
A13 zu A14 ist nichtmal ein krasser Sprung, von A14 zu A15 schon eher.
BeamteNI:
--- Zitat von: Grandia am 21.01.2024 14:55 ---Noch komplexer. Das hängt aber auch mit der Ausbildung zusammen. Der höhere Dienst erfordert ein Studium. Diese Zeiten werden angerechnet (3 Jahre oder so, zumindest zur Pension). Das fließt damit ein.
Die Stufenlaufzeiten stimmen aber in beiden deiner Beipiele nicht, denn bei Beamten bleiben sie erhalten, auch bei einer Beförderung. In beiden Fällen ist man nach 4 Jahren schon 2 Stufen aufgerückt.
Alles Erbsenzählerei von mir.
Im Großen und Ganzen stimmt wohl deine Rangfolge, nur die genauen Differenzen sind schwer zu beziffern, selbst wenn man versucht einen gemeinsamen "Startschuss" zu definieren.
Wer 5 Jahre studiert, bekommt ja auch sofort Stufe 4. Das Referendariat sind nochmal 1,5 Jahre. Insgesamt nett abgerundet. 6,5 Jahre mindestens an Ausbildungszeit, 6 Jahre an Stufenzeit erhalten.
Wer macht denn heute noch freiwillig A12, wenn es nicht das Einstiegsamt ist? Die Differenzen sind ja einzeln gesehen nicht so riesig.
A13 zu A14 ist nichtmal ein krasser Sprung, von A14 zu A15 schon eher.
--- End quote ---
Das Studium und das Referendariat ist zum Teil anrechnungsfähig für das Ruhegehalt aber hat nichts mit der Stufenlaufzeit zu tun. Das Referendariat wird mit 6 Monaten Erfahrungszeit anerkannt wenn man danach ins Angestelltenverhältnis wechselt/ wechseln muss.
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