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[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern

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AVP:

--- Zitat von: Grandia am 21.01.2024 14:55 ---Noch komplexer. Das hängt aber auch mit der Ausbildung zusammen. Der höhere Dienst erfordert ein Studium. Diese Zeiten werden angerechnet (3 Jahre oder so, zumindest zur Pension). Das fließt damit ein.
Die Stufenlaufzeiten stimmen aber in beiden deiner Beipiele nicht, denn bei Beamten bleiben sie erhalten, auch bei einer Beförderung. In beiden Fällen ist man nach 4 Jahren schon 2 Stufen aufgerückt.
Alles Erbsenzählerei von mir.
Im Großen und Ganzen stimmt wohl deine Rangfolge, nur die genauen Differenzen sind schwer zu beziffern, selbst wenn man versucht einen gemeinsamen "Startschuss" zu definieren.
Wer 5 Jahre studiert, bekommt ja auch sofort Stufe 4. Das Referendariat sind nochmal 1,5 Jahre. Insgesamt nett abgerundet. 6,5 Jahre mindestens an Ausbildungszeit, 6 Jahre an Stufenzeit erhalten.

Wer macht denn heute noch freiwillig A12, wenn es nicht das Einstiegsamt ist? Die Differenzen sind ja einzeln gesehen nicht so riesig.
A13 zu A14 ist nichtmal ein krasser Sprung, von A14 zu A15 schon eher.

--- End quote ---

Der gehobene Dienst erfordert ebenfalls ein Studium (Bachelor). Mit A9 steigen als große Gruppe ein studierte Polizisten, Feuerwehrbeamte und studierte Verwaltungskräfte (Inspektoren). A10 Ingenieure und Itler.

Die Stufe 4 hat nichts mit dem längeren Studium zu tun. Bei 8 stufigen System fängt jeder in der Stufe 1 an. Das ist beim 12 stufigen System halt anders und benachteiligt dort mD und gD.

Grandia:
Der Bachelor ist eben kein Staatsexamen, sondern anstatt einer Ausbildung, die ebenfalls 3 Jahre dauert, zu sehen.
Womit ist denn zu begründen, dass A11 mit Stufe 3 und alles darüber mit Stufe 4 beginnt, wenn nicht mit erhöhter Ausbildungszeit und dadurch resultierender einschlägigen Erfahrung?
Das ist doch ziemlich systematisch und logisch. Alles über eine Ausbildung/Bachelor hat mehr Zeit in den Beruf investiert.
Dass es im Bund nicht so ist, finde ich seltsam.

AVP:
Quatsch, zwischen Studium und Ausbildung liegen Welten. Sicherlich deutlich mehr als zwischen Bachelor und Master.

Ansonsten ist die höhere Qualifikation natürlich in der Besoldungsgruppe berücksichtigt, nicht in der Berufserfahrung. Wobei die Differenz im Beamtentum zwischen Bachelor und Master (A9 bzw. A13) allgemein schon sehr groß ist, bei IGM trennen Bachelor und Master für gewöhnlich nur eine Entgeltgruppe. Und auch dort gibt es keine unterschiedlichen Erfahrunsstufenbeginne, ebenso im TV-L und TVÖD nicht.

Ansonsten hat es abee natürlich auch nichts mit dem Vergleich zu tun. Die Unterschiede sehen bei A9 oder A10 ebenfalls sehr identisch zu dem obigen aus und da fangen dann alle unten an

Warum Besoldungsgesetzgeber entsprechende Regelungen treffen dürfte vorrangig Einsparpotentiale mit sich bringen. Die unteren Erfahrungsstufen in den höheren Besoldungsgruppen wurden auch erst später gestrichen, ist halt eine günstige Möglichkeit attraktivere Einstiegsgehälter bieten zu können ohne den Bestand besser bezahlen zu müssen.

In Niedersachsen ging es 2014 zB noch in Stufe 3 in A13 los: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni/a/2014?id=beamte-nds-2014&g=A_13&s=0&f=0&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=

Wer damals also schon angefangen hatte profitiert vom Beginn in Stufe 4 ebenfalls nicht.

Angelsaxe:
Die Bildungsabschlüsse sind über den Qualifikationsrahmen (DQR) eindeutig klassifiziert. Dort sind 3 und 3,5-jährige Ausbildungsberufe auf Stufe 4 und der Bachelor (= Diplom(FH)) auf Stufe 6.

Fähige Leute und Flachzangen finden sich unabhängig vom Grad des Abschlusses in allen Bereichen.  ;D

AVP:
Etwas offtopic aber die DQR Einordnungen sind auch kein Gesetz und selbst die Gleichstellung von Bachelor und Meister oder Master und Betriebswirt halte ich für sehr realitätsfern und entspricht auch nicht dem Laufbahnrecht oder der Entgeltordnung im Tarifbereich.

Natürlich kommt es in der Realität dann auch immer auf das Studienfach an. Ein Master in Geisteswissen an einer FH dürfte deutlich leichter sein als ein Bachelor in Zell- und Molekularbiologie an einer renommierten Uni. Das ignoriert das Laufbahnrecht halt.

Aber wie man es auch dreht und wendet, es geht ja um die Besoldungsunterschiede bei gleichen Paramtern der unterschiedlichen Rechtskreise, nicht innerhalb der Laufbahn nach Abschlüssen/Qualifikation

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