Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
clarion:
Oder Du suchst noch einmal das Gespräch, sagst dass die Begründung, die man Dir bisher genannt hat, in keinster Weise für Dich nachvollziehbar ist und forderst eine nachvollziehbare Begründung an. Anderenfalls wirst du den Änderungsvertrag nicht unterschreiben. Minusstunden solltest Du zeitnah abbauen, in dem Du mal einen Freitag Nachmittag investiert.
Organisator:
--- Zitat von: Mia86 am 28.01.2024 19:21 ---In der Dienstvereinbarung steht:
- es besteht kein Rechtsanspruch auf Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten etc
- der Umfang von Wohnraumarbeit soll mindestens 20% betragen, aber nicht mehr als 60%
Daher habe ich da wohl keine Chance.
In meiner Vereinbarung heißt es: "Die Dienststelle ist berechtigt, die Vereinbarung oder Teile der Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen."
--- End quote ---
Hast du eine eigene Vereinbarung mit der Dienststelle geschlossen?
Unabhängig davon gilt wie geschrieben, dass du keinen Anspruch auf homeoffice hast. Insoweit ists egal, ob du dich weigerst irgendwas zu unterschreiben; die Dienststelle kann deinen Arbeitsort im Büro festlegen.
rs:
Hast du Kinder?
In welchem Bundesland wohnst du?
In einigen Ländern gibt es sog. "Gleichstellungsgesetze". Zur Förderung von Familien usw.
Bei uns in MV steht dort z.B. eine Regelung zum Homeofficeanspruch drin. Zwar nur ein "soll gewährt werden", aber immerhin hat das ganze Gesetzesrang. Da muss es schon einen konkreten Ablehnungsgrund geben (Dienstliche Belange: Öffentliche Interessen jeglicher Art an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung durch die Dienststelle.). Von vielen seit Jahren unbeachtet...
Ganz allg. verstehe ich in deinem Fall den Grund für die Rücknahme der Homeofficegewährung nicht. Erkrankungen im Vorjahr? Ernsthaft?
troubleshooting:
--- Zitat von: Mia86 am 28.01.2024 19:21 ---
Was könnte denn passieren, wenn ich mich weigere, diese Änderungsvereinbarung zu unterschreiben? Es ist ja dort nicht von Kündigung von Wohnraumarbeit die Rede, das wird ja einen Grund haben....
--- End quote ---
Eben, da steht was von Kündigung! Die Kündigung kommt dann von Seiten AG und wäre zu begründen. Die Begründung muss einer Überprüfung stand halten. Wenn du eine Änderungsvereinbarung unterschreibst, ist es ja im beiderseitigen Einvernehmen! Dafür braucht es nicht mal einen Grund.
Mia86:
--- Zitat von: rs am 29.01.2024 11:39 ---Hast du Kinder?
In welchem Bundesland wohnst du?
In einigen Ländern gibt es sog. "Gleichstellungsgesetze". Zur Förderung von Familien usw.
Bei uns in MV steht dort z.B. eine Regelung zum Homeofficeanspruch drin. Zwar nur ein "soll gewährt werden", aber immerhin hat das ganze Gesetzesrang. Da muss es schon einen konkreten Ablehnungsgrund geben (Dienstliche Belange: Öffentliche Interessen jeglicher Art an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung durch die Dienststelle.). Von vielen seit Jahren unbeachtet...
Ganz allg. verstehe ich in deinem Fall den Grund für die Rücknahme der Homeofficegewährung nicht. Erkrankungen im Vorjahr? Ernsthaft?
--- End quote ---
Nein, ich habe keine Kinder. Leute mit Kindern, haben es hier sehr viel einfacher ;-)
Ich bin aus SH.
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