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rerumpublicarum:
Hallo an Alle,


zunächst kurz zu meiner Person: 27 Jahre jung, Beamter (A 9, gD) in einem Landesministerium, nebenbei Dozent an einer Verwaltungshochschule und nebenberuflich Masterstudent im Studiengang "Public Management".


Bereits seit langer Zeit stelle ich mir die Frage, ob ich nicht nebenberuflich Rechtswissenschaften studieren sollte. Mich interessieren juristische Fragestellungen schon seit dem Bachelor-Studium und auch bei meiner derzeitigen Tätigkeit bereitet mir die Bearbeitung etwaiger Fragestellungen Freude.


Nun das ABER: Das Jurastudium dauert nebenberuflich (an der FU Hagen) durchaus 12-14 Semester und mit dem Referendariat immerhin 8-9 Jahre. Zielsetzung meinerseits wäre die Erlangung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst (daher auch der derzeitige Masterstudiengang). Weiterhin wäre ich befähigt, juristisch komplexe Sachverhalte zu bearbeiten.


Allerdings frage ich mich seit geraumer Zeit, ob ein Jurastudium (auch in Teilzeit) neben einem Vollzeitjob leistbar bzw. mit befriedigenden Examina zu absolvieren ist.


Ich denke mir immer wieder, dass ich ja auch mit dem Master in den hD gelangen kann und dieser Weg viel kürzer und weniger mühsam wäre. Dann ist da aber wieder der Wunsch, sich intensiv mit der juristischen Materie auseinanderzusetzen.


Kurzum:


Pro Masterstudiengang: kürzere Studiendauer (4 Semester), nebenberuflich jedenfalls leistbar, Möglichkeit der Befähigung für den hD, geringerer Lernaufwand als für Jura


Contra Masterstudiengang: hohe Kosten (520 Euro/ Monat), weniger Stellen im hD als für Juristen der Fall


Pro Jurastudium: Intensive Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen, geringe Kosten (ca. 250 Euro/ Semester), Erlangung der Laufbahnbefähigung für den hD

Contra Jurastudium: fraglich, ob leistbar neben Vollzeitjob, lange Studiendauer, Entlassung aus Beamtenverhältnis fürs Referendariat (und Neubegründung eines BaW)


Ich hoffe, Ihr versteht, dass ich mich mit dieser Entscheidung nicht leicht tue und bin gespannt auf Eure Einschätzungen hierzu!

Thomber:

--- Zitat ---Pro Masterstudiengang: kürzere Studiendauer (4 Semester), nebenberuflich jedenfalls leistbar, Möglichkeit der Befähigung für den hD
--- End quote ---

Leider ist der Zugang zum hD über den Abschluss LL.M. zumeist eher nur theoretisch gegeben.
In der Praxis werden die Volljuristen, die fast jede Schlüsselposition inne haben, Deinen Aufstieg verhindern wollen.
Das ist keine böse Rede von mir, sondern seit 12 Jahren auf Landes- und Bundesebene erlebte Realität.

Es wäre clever Master Wirtschaftswissenschaften zu studieren, denn damit kannst Du auch als Quereinsteiger z.B. auf Bundesebene direkt im hD starten, denn dazu gibt es immer wieder auch Stellenausschreibungen.

Klar, gibt immer mal ne Ausnahme, wie hier bestimmt gleich jemand zu berichten weiß *gähn* aber die Erfolgsaussicht mit einem LL.M. ist einfach sehr unterdurchschnittlich - Punkt.

Floki:
Ich würde erstmal abklären, ob Du mit dem Master tatsächlich in den höheren Dienst kannst. In meinem ehemaligen Ministerium (Land NRW) hat ausschließlich das Jura-Studium zum h. D. geführt. Ein Masterstudium war völlig irrelevant. 

rerumpublicarum:
Beispiele:

Stellenbezeichnung
Leitung Verwaltung / stellvertretende Leitung Kulturamt (m/w/d)
Behörde
Landeshauptstadt Stuttgart

Ihr Profil:

Beamt*in des höheren Verwaltungsdienstes oder entsprechend Beschäftigte*r oder
Beamt*in im gehobenen Verwaltungsdienst mit der Bereitschaft, den Aufstieg in den höheren Dienst zu absolvieren oder
Abschluss als Master of Arts – Public Management bzw. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Bereich Betriebswirtschaft, Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung.

Stellenbezeichnung
Leiter*in für unseren Fachbereich Finanzen
Behörde
Stadt Offenburg

Für uns machst Du den Unterschied, wenn Du

ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Public Management mit der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst oder ein vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium mitbringst.

Stellenbezeichnung
Fachdienstleitung Personal, Organisation und Finanzen (Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters)
Behörde
Stadt Diepholz

Sie erfüllen eines der nachfolgenden Profile? 

Fach-Qualifikation

mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in einem verwaltungsfachlichen Studiengang und Erwerb der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“
Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“, insbesondere durch die akademischen Abschlüsse Dipl.-Verwaltungswirt, Dipl-Verwaltungsbetriebswirt, Bachelor Public Administration, Bachelor Public Management, Bachelor „Öffentliche Verwaltung“ (jeweils m/w/d), verbunden mit der Qualifikation für die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 durch Beförderung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO (Aufstiegs-Qualifikation) (Hinweis: alternativ kann die Aufstiegsqualifikation entsprechend des Aufstiegskonzeptes der Stadt Diepholz in zukünftigen Jahren erworben werden, so dass bei entsprechender Bewährung der Aufstieg in den höheren Dienst ermöglicht wird.)

Also hD funktioniert schon mit dem Masterstudium...

clarion:
Hallo ich würde mal Stellenausschreibung auswerten, um den Markt zu eruieren. Bei uns sind Volljuristen
oder technische Beamte mit Referendariat im hD. Mir sind auch einige wenige Verwalter aus dem allgemeinen Dienst bekannt,  die dann schon im vorgerückten Alter den Aufstieg vom gD in den hD gemacht haben.

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