Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rente für besonders langjährig Versicherte + Arbeit im TV-L
Albeles:
Hi
Ist zwar noch etwas zu früh, aber mich interessiert gerade die Frage wie sich das im TV-L verhält.
Ich würde gerne mit 65 Jahren in Rente ohne Abzüge gehen (45 Arbeitsjahre voll). Bis zu meiner Regel Altersrente wären das ja noch zwei Jahre. Endet mein Arbeitsverhältnis dann mit Bezug der Rente für besonders langjährig Versicherte, oder kann ich noch zwei Jahre weiter Arbeiten mit zusätzlichen Rentenbezug. Auch gegen den Willen des AG, falls dieser das Arbeitsverhältnis nicht weiterführen möchte wegen des Rentenbezuges. Und würde ich in den zwei Jahren meine Rentenansprüche noch steigern? Vielleicht sogar mit dem Zuschlag von 0,5% pro Monat?
Die Zuverdienstgrenzen sind ja weggefallen. Ziel ist es den Rentenanspruch zu erhöhen.
Wenn sich jemand damit auskennt, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße euer Albeles
oorschwerbleede:
Dein Arbeitsverhältnis endet nur bei Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß § 33 Abs. 1 lit. a TV-L automatisch. Solltest du einen Rentenantrag bei der Rentenversicherung stellen und diese auch bekommen, ist das erstmal kein Grund für die Beendigung des AV. Eventuell erfährt dein AG davon auch gar nichts - muss er theoretisch auch nicht, es gibt ja keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst also Rente beziehen und gleichzeitig normal arbeiten, dagegen kann dein AG erstmal nichts machen. Dafür müsste er dir kündigen, wofür aber die Personalvertretung zu beteiligen wäre. Die würde das dann sicherlich verhindern. In dieser Zeit bist du auch ganz normal rentenversicherungspflichtig, was dann bei Erreichen der Regelaltersrente bei der Berechnung der Rentenhöhe ganz normal berücksichtigt wird.
Albeles:
Sagt Nummer (2) denn nicht was anderes aus?
Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird.......
...Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten.
Somit müsste ich das dem AG ja sogar von mir aus melden. Oder gilt das nur für Erwerbsgeminderte Renten?
Gefunden in:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5920100114101937199
oorschwerbleede:
Du darfst den Rest des teilzitierten Satzes nicht vergessen: "Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. In diesem Absatz geht es nur um Erwerbsminderungsrenten. Das soll ja hier nicht in Anspruch genommen werden, sondern die Rente für besonders langjährig versicherte nach 45 Beitragsjahren.
Albeles:
Vielen Dank für die Aufklärung. War mir da nicht sicher ob sich das wirklich nur darauf bezieht.
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