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neue Tarifrunde
Abaulet:
Ich bekomme seit April diesen Jahres eine Arbeitgebermarktzulage zur Fachkräftebindung in Höhe der Stufe 2 meiner EG, das sind ~346€. Nichts, um vor Freude in die Luft zu springen, aber dennoch ein gutes Zeichen, dass außertarifliche Zulagen auch im vka-Bereich möglich sind.
JahrhundertwerkTVÖD:
--- Zitat von: Abaulet am 19.06.2024 17:49 ---Ich bekomme seit April diesen Jahres eine Arbeitgebermarktzulage zur Fachkräftebindung in Höhe der Stufe 2 meiner EG, das sind ~346€. Nichts, um vor Freude in die Luft zu springen, aber dennoch ein gutes Zeichen, dass außertarifliche Zulagen auch im vka-Bereich möglich sind.
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Das ist super und solche Fälle gibt es mehrere.
Es gibt aber leider auch Gemeinde/Städte welche diese Zulage schlichtweg nicht bezahlen dürfen, auch wenn sie es möchten.
Mir selbst sind mindestens 5 Fälle bekannt, dass die Gemeinde keine Fördergelder mehr bekommt da sie "freiwillig" solche außertarifliche Zulagen gewährte.
Mit anderen Worten: Der Tarifvertrag, so wir er abgeschlossen wurde kann nicht angewendet werden.
Die Zulagen müssen Teil des Tarifvertrages werden, damit jeder Gemeinde diese anwenden darf.
Ob dies ein Fehler der Tarifvertragsparteien war, oder bewusst so aufgenommen wurde????..... Keine Ahnung.
Ähnliche Fehlkonstrukte im Tarifvertrag wurden ja im Forum mehrfach angesprochen. Ob es die stufengleichen Höhergruppierungen, die JSZ, die Leistungsbewertung, die VL und und und
Da haben sich Leute komplizierte Konstrukte ausgedacht, die in der Praxis nicht umsetzbar sind.
Fakt ist dass es Murks ist.
Der Tarifvertrag muss vereinfacht werden und ganz wichtig wir (die AN) sind keine Bittsteller. Die geleistete Arbeit ist marktgerecht zu vergüten.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.06.2024 11:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 19.06.2024 11:01 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.06.2024 10:47 ---
--- Zitat von: UNameIT am 19.06.2024 10:23 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.06.2024 15:14 ---
--- Zitat von: Verwaltungsfritze am 18.06.2024 13:48 ---Man muss am Ende aber auch das große Ganze betrachten und nicht nur die ITler oder MINT-Berufe. Die Entgeltordnung betrifft nicht nur diese Berufsgruppen. Von daher sind mindestens 10 % definitiv nicht machbar. Ich denke es wäre auch einfach an der Zeit für gewisse, schwierig zu besetzende Berufsgruppen extra Tarifverträge einzuführen.
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Oder einfach mal die Möglichkeiten der Zulagen nutzen, dann kommst du auch in die nähe der pW.
Ohne komplexe TV EGO oder sonstwas Änderungen zu machen.
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Zulagen dürfen im TVÖD aber sowieso m.W.n maximal 5Jahre gezahlt werden, abgesehen davon, das das hier keiner macht. ITler über E10 einzugruppieren ist hier schon schwierig.
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Welche tarifliche Zulage meinst du?
Du redest wahrscheinlich von der außertariflichen Zulage!
Und die so weit ich weiß auch länger als 5 Jahre gezahlt werden (oder er Ag könnte halt sich was eigenen neues Ausdenken)
Daher plädiere ich ja dafür, dass das TVöD Kommune auch einen §16.6/16.5 wie Bund und Länder bekommt.
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Beim Bund gibts auch die Möglichkeit, für IT-ler, Ingenieure usw. eine Zulage von bis zu 1.000 € pro Monat für 5 Jahre zu zahlen. Bei Bedarf auch in Summe und nicht (oder nur teilweise) monatlich.
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Aber das ist doch eine außertarifliche Zulage, oder etwa nicht?
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Korrekt, durch Rundschreiben vom BMI ermöglicht.
KlammeKassen:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 20.06.2024 08:03 ---
--- Zitat von: Abaulet am 19.06.2024 17:49 ---Ich bekomme seit April diesen Jahres eine Arbeitgebermarktzulage zur Fachkräftebindung in Höhe der Stufe 2 meiner EG, das sind ~346€. Nichts, um vor Freude in die Luft zu springen, aber dennoch ein gutes Zeichen, dass außertarifliche Zulagen auch im vka-Bereich möglich sind.
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Das ist super und solche Fälle gibt es mehrere.
Es gibt aber leider auch Gemeinde/Städte welche diese Zulage schlichtweg nicht bezahlen dürfen, auch wenn sie es möchten.
Mir selbst sind mindestens 5 Fälle bekannt, dass die Gemeinde keine Fördergelder mehr bekommt da sie "freiwillig" solche außertarifliche Zulagen gewährte.
Mit anderen Worten: Der Tarifvertrag, so wir er abgeschlossen wurde kann nicht angewendet werden.
Die Zulagen müssen Teil des Tarifvertrages werden, damit jeder Gemeinde diese anwenden darf.
Ob dies ein Fehler der Tarifvertragsparteien war, oder bewusst so aufgenommen wurde????..... Keine Ahnung.
Ähnliche Fehlkonstrukte im Tarifvertrag wurden ja im Forum mehrfach angesprochen. Ob es die stufengleichen Höhergruppierungen, die JSZ, die Leistungsbewertung, die VL und und und
Da haben sich Leute komplizierte Konstrukte ausgedacht, die in der Praxis nicht umsetzbar sind.
Fakt ist dass es Murks ist.
Der Tarifvertrag muss vereinfacht werden und ganz wichtig wir (die AN) sind keine Bittsteller. Die geleistete Arbeit ist marktgerecht zu vergüten.
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Jap, kann ich von meinem Arbeitgeber auch bestätigen. Gibt es hier nicht. Keine Chance.
MoinMoin:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 20.06.2024 08:03 ---
--- Zitat von: Abaulet am 19.06.2024 17:49 ---Ich bekomme seit April diesen Jahres eine Arbeitgebermarktzulage zur Fachkräftebindung in Höhe der Stufe 2 meiner EG, das sind ~346€. Nichts, um vor Freude in die Luft zu springen, aber dennoch ein gutes Zeichen, dass außertarifliche Zulagen auch im vka-Bereich möglich sind.
--- End quote ---
Das ist super und solche Fälle gibt es mehrere.
Es gibt aber leider auch Gemeinde/Städte welche diese Zulage schlichtweg nicht bezahlen dürfen, auch wenn sie es möchten.
Mir selbst sind mindestens 5 Fälle bekannt, dass die Gemeinde keine Fördergelder mehr bekommt da sie "freiwillig" solche außertarifliche Zulagen gewährte.
Mit anderen Worten: Der Tarifvertrag, so wir er abgeschlossen wurde kann nicht angewendet werden.
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Was am Tarifvertrag kann denn nicht angewendet werden?
--- Zitat ---Die Zulagen müssen Teil des Tarifvertrages werden, damit jeder Gemeinde diese anwenden darf.
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Ach da ist die Antowrt, es ist nicht Teil des Tarifvertrages!
--- Zitat ---Ob dies ein Fehler der Tarifvertragsparteien war, oder bewusst so aufgenommen wurde????..... Keine Ahnung.
Ähnliche Fehlkonstrukte im Tarifvertrag wurden ja im Forum mehrfach angesprochen. Ob es die stufengleichen Höhergruppierungen, die JSZ, die Leistungsbewertung, die VL und und und
Da haben sich Leute komplizierte Konstrukte ausgedacht, die in der Praxis nicht umsetzbar sind.
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Bis auf Leistungsbewertung wird doch von der Auflistung alles umgesetzt, in der Praxis.
Und LOB ist in der Tat murx, wenn man nicht akzeptieren will, dass da ein Nasenfaktor drin sein kann und wird.
--- Zitat ---Der Tarifvertrag muss vereinfacht werden
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Wo sind denn die komplexen Dinge die vereinfacht werden müssten?
LOB weg. Ok
Eine JSZ Prozentzahl für alle. Ok (aber nicht sonderlich komplex).
VL richtig oder garnicht, bin dabei, aber komplexität?
--- Zitat ---und ganz wichtig wir (die AN) sind keine Bittsteller. Die geleistete Arbeit ist marktgerecht zu vergüten.
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Nein, sind wir nicht. Aber solange es öDler gibt, die nicht handeln, sondern jammern, kann der AG es mit ihnen auch machen.
Und marktgerecht wird oftmals gezahlt, denn wenn dem nicht so wäre, dann würde der aktuelle Arbeitsmarkt es doch schon längst bereinigt haben.
Aber wer marktgerechte Bezahlung will und sich nicht auf dem Markt begibt ist halt unglaubwürdig und weil die Leute so dämlich sind und bleiben, macht der Ag zu x% alle richtig.
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