Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
BAT:
Alle schön und gut, aber dann darf die erste Verhandlungsrunde auch nicht am 24.01. sein. Warum nicht am 20.12. und bei Bedarf zwei Wochen später Streik.
Und dabei geht es ja gar nicht um Schnelligkeit, sonst meist um Nachvollziehbarkeit der Forderungen.
daseinsvorsorge:
--- Zitat von: BAT am 02.02.2024 11:54 ---Alle schön und gut, aber dann darf die erste Verhandlungsrunde auch nicht am 24.01. sein. Warum nicht am 20.12. und bei Bedarf zwei Wochen später Streik.
Und dabei geht es ja gar nicht um Schnelligkeit, sonst meist um Nachvollziehbarkeit der Forderungen.
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Verhandlungsbeginn - wo auch immer - 4 Tage vor Weihnachten ? -noch nie ghört
Zumal die AGs nie verhandeln, wenn der alte Tarifvertrag noch läuft.
P.S. Und über eine Reduzierung werden die AGs bei den bestehenden Personallücken niemals freiwllig verhandeln. Wird deshalb von den Gewerkschaften auch nicht wirklich thematisiert.
BAT:
--- Zitat von: daseinsvorsorge am 02.02.2024 12:09 ---
Verhandlungsbeginn - wo auch immer - 4 Tage vor Weihnachten ? -noch nie ghört
P
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Umso besser, bei Verweigerung ab Anfang Januar sofort in den Streik.
Pätsch:
--- Zitat von: Mitarbeiterin am 02.02.2024 11:03 ---Hoffentlich fangen Gewerkschaft und Arbeitgeber dieses mal nicht erst wieder ende Januar an zu verhandeln.
2023 sah es ja so aus:
24.01.2023
Die erste Verhandlungsrunde endete ohne Ergebnis, Es wurde kein Angebot seitens der Arbeitgeber vorgelegt.
22.04.2023
Die Tarifeinigung ist erfolgt.
Der jetziger TV gilt ja bis zum 31.12.2024, da müsste der neue TV ja ab dem 01.01.2025 gelten und vor allem fertig verhandelt sein....
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Das letzte Mal endete der TV aber auch am Ende des Jahres, man sich also keine Hoffnungen machen, dass von AG Seite aus ein Angebot vor Ende der 2. Verhandlungsrunde kommt und die wird auch wieder irgendwann Ende Februar sei.
Es wird also im großen und ganzen zeitlich so ablaufen wie 2023
KlammeKassen:
--- Zitat von: Organisator am 02.02.2024 08:16 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 31.01.2024 19:29 ---208 Euro ausgezahlt sind ja nun schon eine Stange für die gleiche Arbeit; wenn dann noch Kinder hinzukommen, wird es natürlich noch deutlicher.
Die ewige Warterei auf Arzttermine (da Angestellte in der Regel gesetzlich versichert) und schlechtere Behandlung in der Medizin darfst du von mir aus auch gerne monetär abwägen.
Plus weiteres Faktum nachher die fette Pension, während Angestellte fette Abzüge für die Rentenversicherung haben und trotzdem nur einen Bruchteil bekommen
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So, ich warte immernoch auf zumindest eine rudimentäre Berechnung, wonach es erhebliche Unterschiede im Einkommen bei A11/E11 geben soll. Ich sehe sie nämlich nicht.
Bei E11 in der Endstufe ist auch eine Privatversicherung möglich, also kein Unterschied. Alternativ kann man auch eine gar nicht mal so teure Zusatzversicherung abschließen.
Die Pension bei A11 und die Alterseinkünfte bei E11 sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich; dies wurde hier im Forum bereits an anderer Stelle dargelegt.
Ich frage mich, welchen Sinn deine Behauptngen haben sollen, wenn du sie nicht belegen magst.
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Wenn 200 Euro netto für dich kein Geld sind....
dir ist schon klar, dass bei Beamten der Arbeitgeber 50 % der PVK zahlt? Diese Beihilfe gibt es als Angestellter nicht, auch wenn man über 67 k verdient.
Auf den Fakt mit den Kindern gehst du ja auch nicht ein.
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