Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
MaLa:
--- Zitat von: Johannes1893 am 03.02.2024 13:49 ---Die Arbeitszeit wird bestimmt Thema sein. Nur darf sich der öD das teuer erkaufen. Die Denkweise „wenn schon keine Lohnerhöhung, dann wenigstens geringere Arbeitszeit!“ teile ich nicht. Wer glaubt das keine Lohnerhöhung durchsetzbar ist bekommt bestimmt keine Arbeitszeitabsenkung. Zum einen gibt es genug Berufe wo die Stellen 1:1 ersetzt werden müssen (Fahrdienst ÖPNV, Pflege, Schichtarbeiter….) und selbst bei mir im Büro sehe ich nicht wie die Arbeit weiter verdichtet werden soll. Ja, auf den Tratsch in der Kaffeeküche kann verzichtet werden und es gibt Ineffizienzen die abgebaut werden können. Das reicht aber nicht überall und der Verlust sämtlicher zwischenmenschlicher Kommunikation kann auch nicht die Lösung sein.
Unter dem Strich sehe ich den Mehrwert nicht. Ich. Ich bin für ordentliche, lineare Lohnerhöhungen. Gerne kann die Arbeitszeit flexibilisiert werden (Wahlmodell Urlaub vs Lohnerhöhung; weitgehende Ansprüche auf Arbeitszeitabsenkung mit Rückkehrrecht auf Vollzeit etc.), aber nicht zulasten von Lohnerhöhungen!
--- End quote ---
Amen Bruder
Organisator:
--- Zitat von: KlammeKassen am 02.02.2024 19:57 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.02.2024 08:16 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 31.01.2024 19:29 ---208 Euro ausgezahlt sind ja nun schon eine Stange für die gleiche Arbeit; wenn dann noch Kinder hinzukommen, wird es natürlich noch deutlicher.
Die ewige Warterei auf Arzttermine (da Angestellte in der Regel gesetzlich versichert) und schlechtere Behandlung in der Medizin darfst du von mir aus auch gerne monetär abwägen.
Plus weiteres Faktum nachher die fette Pension, während Angestellte fette Abzüge für die Rentenversicherung haben und trotzdem nur einen Bruchteil bekommen
--- End quote ---
So, ich warte immernoch auf zumindest eine rudimentäre Berechnung, wonach es erhebliche Unterschiede im Einkommen bei A11/E11 geben soll. Ich sehe sie nämlich nicht.
Bei E11 in der Endstufe ist auch eine Privatversicherung möglich, also kein Unterschied. Alternativ kann man auch eine gar nicht mal so teure Zusatzversicherung abschließen.
Die Pension bei A11 und die Alterseinkünfte bei E11 sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich; dies wurde hier im Forum bereits an anderer Stelle dargelegt.
Ich frage mich, welchen Sinn deine Behauptngen haben sollen, wenn du sie nicht belegen magst.
--- End quote ---
Wenn 200 Euro netto für dich kein Geld sind....
dir ist schon klar, dass bei Beamten der Arbeitgeber 50 % der PVK zahlt? Diese Beihilfe gibt es als Angestellter nicht, auch wenn man über 67 k verdient.
Auf den Fakt mit den Kindern gehst du ja auch nicht ein.
--- End quote ---
Du schreibst, ein E11-Mitarbeiter würde deutlich weniger verdienen, als ein A11-Mitarbeiter. Dies habe ich rechnerisch nicht nachvollziehen können bzw. widerlegt. Einer Bitte um Darlegung deiner Rechnung bist du nicht nachgekommen. Hat kein Sinn eine Diskussion auf diesem Niveau.
Zu deinen Punkten:
- die "200 Euro netto" sehe ich nicht, da diese ziemlich genau durch die Einmalzahlung der Tarifbeschäftigten entsprechen.
- Bei Privatversicherten Angestellten übernimmt der AG ebenfalls 50% der Beiträge als Beitragszuschuss. Deine Behauptung ist insoweit falsch.
Insoweit: Mach mal eine Musterrechnung auf, dann reden wir weiter.
Garfield:
--- Zitat von: FollFosten am 04.02.2024 18:32 ---Nächstes Jahr um diese Zeit kennen wir zumindest schon einmal die Forderung der Arbeitnehmer*innen-Seite und auch die Termine, wann sich die Tarifparteien zusammensetzen.
Viel weiter werden wir am 04.02.2025 nicht sein.
--- End quote ---
Verstehe nicht, wie man auf so einen Unsinn kommt. Es ist doch jedes Mal der selbe Terminplan, seit 20 Jahren. So schwer ist das nun wirklich nicht zu übertragen.
XLS:
...sinnvoll wäre aus meiner Sicht eine Mischung aus Beidem: Lineare Entgelterhöhung und Arbeitszeitreduzierung.
Aber bitte keine Mindestbeträge für untere Entgeltgruppen. Eine Entgelterhöhung um x % sollte für alle Entgeltgruppen gleichermassen gelten.
Soziale Komponenten nur für Arbeitnehmer mit Kindern, z. B. Kinderzuschlag.
FollFosten:
--- Zitat von: Organisator am 05.02.2024 08:39 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 02.02.2024 19:57 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.02.2024 08:16 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 31.01.2024 19:29 ---208 Euro ausgezahlt sind ja nun schon eine Stange für die gleiche Arbeit; wenn dann noch Kinder hinzukommen, wird es natürlich noch deutlicher.
Die ewige Warterei auf Arzttermine (da Angestellte in der Regel gesetzlich versichert) und schlechtere Behandlung in der Medizin darfst du von mir aus auch gerne monetär abwägen.
Plus weiteres Faktum nachher die fette Pension, während Angestellte fette Abzüge für die Rentenversicherung haben und trotzdem nur einen Bruchteil bekommen
--- End quote ---
So, ich warte immernoch auf zumindest eine rudimentäre Berechnung, wonach es erhebliche Unterschiede im Einkommen bei A11/E11 geben soll. Ich sehe sie nämlich nicht.
Bei E11 in der Endstufe ist auch eine Privatversicherung möglich, also kein Unterschied. Alternativ kann man auch eine gar nicht mal so teure Zusatzversicherung abschließen.
Die Pension bei A11 und die Alterseinkünfte bei E11 sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich; dies wurde hier im Forum bereits an anderer Stelle dargelegt.
Ich frage mich, welchen Sinn deine Behauptngen haben sollen, wenn du sie nicht belegen magst.
--- End quote ---
Wenn 200 Euro netto für dich kein Geld sind....
dir ist schon klar, dass bei Beamten der Arbeitgeber 50 % der PVK zahlt? Diese Beihilfe gibt es als Angestellter nicht, auch wenn man über 67 k verdient.
Auf den Fakt mit den Kindern gehst du ja auch nicht ein.
--- End quote ---
Du schreibst, ein E11-Mitarbeiter würde deutlich weniger verdienen, als ein A11-Mitarbeiter. Dies habe ich rechnerisch nicht nachvollziehen können bzw. widerlegt. Einer Bitte um Darlegung deiner Rechnung bist du nicht nachgekommen. Hat kein Sinn eine Diskussion auf diesem Niveau.
Zu deinen Punkten:
- die "200 Euro netto" sehe ich nicht, da diese ziemlich genau durch die Einmalzahlung der Tarifbeschäftigten entsprechen.
- Bei Privatversicherten Angestellten übernimmt der AG ebenfalls 50% der Beiträge als Beitragszuschuss. Deine Behauptung ist insoweit falsch.
Insoweit: Mach mal eine Musterrechnung auf, dann reden wir weiter.
--- End quote ---
Da mich das Thema auch interessiert, hier ein paar Zahlen:
TVöD ist der aktuelle Stand
Beamte NRW ist die Prognose für 2024/2025 nach Abschluss der Besoldungsrunde:
Alles ohne Kirchensteuer und auf Basis der Online Rechner öffentlicher-dienst.info
EG11/Stufe 6, Single, Steuerklasse 1, NRW 2024: Monatsnetto: 3.533,91 EUR
EG11/Stufe 6, Single, Steuerklasse 1, NRW 2024: Jahresnetto: 44.473,69 EUR
A11/Stufe 12, Single, Steuerklasse 1, NRW 2025: Monatsnetto: 4.001,91 EUR
A11/Stufe 12, Single, Steuerklasse 1, NRW 2025: Jahresnetto: 48.022,92 EUR
Unterschied zum TVöD im Jahr: 3.549,23 EUR (abzgl. 3.000 EUR PKV ist der Unterschied nicht groß)
EG11/Stufe 6, verh. 2 Kinder, Steuerklasse 4, NRW 2024: Monatsnetto: 3.565,91 EUR
EG11/Stufe 6, verh. 2 Kinder, Steuerklasse 4, NRW 2024: Jahresnetto: 44.851,54 EUR
A11/Stufe 12, verh. 2 Kinder, Steuerklasse 4, NRW 2025: Monatsnetto: 4.424,67 EUR
A11/Stufe 12, verh. 2 Kinder, Steuerklasse 4, NRW 2025: Jahresnetto: 53.096,00 EUR
Unterschied zum TVöD im Jahr: 8.244,46 EUR (abzgl. 3.000 EUR PKV ist der Unterschied schon erheblich)
Vielfach ist es gängige Praxis, A12-Stellen bei Ausschreibungen gleichzeitig mit EG11-Stellen auszuschreiben, obwohl die Systeme nicht vergleichbar sind, sieht man aber sehr oft, daher auch der Vergleich mit A12:
A12/Stufe 12, Single, Steuerklasse 1, NRW 2025: Monatsnetto: 4.712,88 EUR
A12/Stufe 12, Single, Steuerklasse 1, NRW 2025: Jahresnetto: 56.554,52 EUR
Unterschied zum TVöD im Jahr: 11.702,98 EUR (abzgl. 3.000 EUR PKV ist der Unterschied erheblich)
Gruß vom Follfosten
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