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neue Tarifrunde

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UNameIT:

--- Zitat von: UNameIT am 26.08.2024 12:39 ---
bzgl Steigerung für obere Entgeltgruppen - gibt es eine öffentlich einsehbare Auswertung der Arbeitgeberbefragung im TVöD? Wo die meisten Mitarbeiter gesucht werden, welche Stellen am längsten offen sind etc.?

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Ich meine die VKA hat ja schon letztes mal gesagt:


--- Zitat ---Die kommunalen Arbeitgeber setzen sich in der Tarifrunde 2023 u.a. für folgende Maßnahmen ein:
> Lösungen angesichts des Fachkräftemangels:
Wir benötigen Lösungen, um dem Fachkräftemangel beizukommen, und setzen uns deshalb insb. auch für die höheren Entgeltgruppen im kommunalen öffentlichen Dienst ein.
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sowie


--- Zitat ---Ein Nachholbedarf bei den unteren Entgeltgruppen ist aber nicht gegeben, da sich der relative Lohnabstand zwischen oberen und unteren Entgeltgruppen in den letzten Jahren bereits deutlich verringert
hat. Der sehr hohe Mindestbetrag würde zudem zu einer Stauchung der mit den Gewerkschaften vereinbarten
Entgelttabellen führen. Es ist wichtig, dass eine höherwertige Tätigkeit auch durch ein entsprechend höheres
Entgelt entlohnt wird. Bei einer weiteren Stauchung der Tabelle verstärkt sich der Effekt, dass der Gehaltszuwachs
bei einer höherwertigen Tätigkeit geringer ist als dies vor Jahren von den Sozialpartnern vereinbart wurde.
--- End quote ---

DerLustigeOpa:

--- Zitat von: Brownyy am 25.08.2024 20:06 ---
--- Zitat von: VFA West am 24.08.2024 18:29 ---Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?

--- End quote ---

Die Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer machen das sehr gut.

--- End quote ---

Dazu kommen die ZVK-Rheinland, die ZVK-NRW, ZVK-Westfalen-Lippe, ZVK-Pfalz und nahezu 0% in den meisten ZVK in Hessen.

Zusammengefasst: Im Großteil der VKA-AG in Süd-, West- und Südwestdeutschland.

VFA West:

--- Zitat von: DerLustigeOpa am 26.08.2024 14:38 ---
--- Zitat von: Brownyy am 25.08.2024 20:06 ---
--- Zitat von: VFA West am 24.08.2024 18:29 ---Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?

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Die Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer machen das sehr gut.

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Dazu kommen die ZVK-Rheinland, die ZVK-NRW, ZVK-Westfalen-Lippe, ZVK-Pfalz und nahezu 0% in den meisten ZVK in Hessen.

Zusammengefasst: Im Großteil der VKA-AG in Süd-, West- und Südwestdeutschland.

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Für welche Behörden/Kommunen gilt das denn? Gibt es da eine Übersicht/Liste online?

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: VFA West am 26.08.2024 16:00 ---
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 26.08.2024 14:38 ---
--- Zitat von: Brownyy am 25.08.2024 20:06 ---
--- Zitat von: VFA West am 24.08.2024 18:29 ---Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?

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Die Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer machen das sehr gut.

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Dazu kommen die ZVK-Rheinland, die ZVK-NRW, ZVK-Westfalen-Lippe, ZVK-Pfalz und nahezu 0% in den meisten ZVK in Hessen.

Zusammengefasst: Im Großteil der VKA-AG in Süd-, West- und Südwestdeutschland.

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Für welche Behörden/Kommunen gilt das denn? Gibt es da eine Übersicht/Liste online?

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Da musst du in die einzelnen Gesetze zur Bildung der ZVKen schauen, z.B. in NRW das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG, siehe hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=4066&aufgehoben=N&anw_nr=2


--- Zitat ---§ 4 (Fn 5)
Mitglieder

(1) Pflichtmitglieder der kommunalen Versorgungskassen sind die kreisangehörigen Gemeinden ihres Geschäftsbereichs mit Ausnahme der Städte. Andere Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Fraktionen des Landtags sowie kommunale Spitzenverbände und vergleichbare kommunale Spitzenorganisationen können als freiwillige Mitglieder zugelassen werden, soweit sie ihren Sitz im Geschäftsbereich der Versorgungskassen haben. Dies gilt auch für Fraktionen des Deutschen Bundestages. Das Gleiche gilt mit Zustimmung des Verwaltungsrates für juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz im Geschäftsbereich, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen.

(2) Den Rheinischen Versorgungskassen können auch Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz (Fn 2) als Mitglieder angehören. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Das Verhältnis zwischen den Versorgungskassen und ihren Mitgliedern ist öffentlich-rechtlich bestimmt.
--- End quote ---

Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (Köln, Geschäftsführung durch den Landschaftsverband Rheinland):


--- Zitat ---§ 3
Pflichtmitglieder, freiwillige Mitglieder

(1) 1Pflichtmitglieder der Rheinischen Versorgungskassen sind im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Städte; § 2 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. 2Soweit Gemeinden und Verbandsgemeinden in den Regierungsbezirken Koblenz (Fn 4) und Trier (Fn 4) aufgrund gesetzlicher Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet sind, einer öffentlich-rechtlichen Versorgungskasse anzugehören, werden sie mit dem Beitritt Pflichtmitglieder.

(2) Als freiwillige Mitglieder können zugelassen werden

a) andere Gemeinden und Gemeindeverbände,

b) sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

c) Fraktionen des Deutschen Bundestages und des Landtags Nordrhein-Westfalen,

d) kommunale Spitzenverbände und vergleichbare kommunale Spitzenorganisationen,

e) juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen,

soweit sie ihren Sitz im Geschäftsbereich der Versorgungskasse haben.

(3) Die Mitgliedschaft kann sich auf die Durchführung der Aufgaben des Personalentgeltsbereiches, der Beihilfekasse oder die Verwaltung der Versorgungsrücklage beschränken.

(4) Das Verhältnis zwischen den Rheinischen Versorgungskassen und ihren Mitgliedern ist öffentlich-rechtlich bestimmt.

--- End quote ---

Da die Städte und Kreise keine Pflichtmitglieder sind, können diese genauso Mitglied in der VBL sein. Da gibt es im Rheinland, aber auch in Westfalen, ein paar von. Ein ehem. Kollege von mir ist da schonmal schön mit auf die Nase gefallen, der hatte sich vor seinem (Entgeltgruppengleichen) Wechsel zu einem anderen kommunalen Arbeitgeber nicht informiert und war sehr überrascht, als auf einmal Netto weniger aufm Lohnzettel stand...

Eine Liste wirst Du jedoch nirgendwo finden!

Philipp:

--- Zitat von: UNameIT am 26.08.2024 12:52 ---
--- Zitat von: UNameIT am 26.08.2024 12:39 ---
bzgl Steigerung für obere Entgeltgruppen - gibt es eine öffentlich einsehbare Auswertung der Arbeitgeberbefragung im TVöD? Wo die meisten Mitarbeiter gesucht werden, welche Stellen am längsten offen sind etc.?

--- End quote ---

Ich meine die VKA hat ja schon letztes mal gesagt:


--- Zitat ---Die kommunalen Arbeitgeber setzen sich in der Tarifrunde 2023 u.a. für folgende Maßnahmen ein:
> Lösungen angesichts des Fachkräftemangels:
Wir benötigen Lösungen, um dem Fachkräftemangel beizukommen, und setzen uns deshalb insb. auch für die höheren Entgeltgruppen im kommunalen öffentlichen Dienst ein.
--- End quote ---

sowie


--- Zitat ---Ein Nachholbedarf bei den unteren Entgeltgruppen ist aber nicht gegeben, da sich der relative Lohnabstand zwischen oberen und unteren Entgeltgruppen in den letzten Jahren bereits deutlich verringert
hat. Der sehr hohe Mindestbetrag würde zudem zu einer Stauchung der mit den Gewerkschaften vereinbarten
Entgelttabellen führen. Es ist wichtig, dass eine höherwertige Tätigkeit auch durch ein entsprechend höheres
Entgelt entlohnt wird. Bei einer weiteren Stauchung der Tabelle verstärkt sich der Effekt, dass der Gehaltszuwachs
bei einer höherwertigen Tätigkeit geringer ist als dies vor Jahren von den Sozialpartnern vereinbart wurde.
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Steinigt mich nicht wenn ich da falsch liege: Aber ich glaube kaum, dass Verdi es ablehnt, wenn man ausgehend von einem abschlussreifen Ergebnis einfach seitens der VKA in den oberen EG noch ein paar Prozent freiwillig drauf legt. Dass der VKA das nicht tut, zeigt, dass es nur Palaver ist.

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