Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
BAT:
Das Ziel könnte in der Tat durch das flächendeckende HO gefährdet sein, da es zwischenzeitlich Hinweis zu Effizienz-Senkungen gekommen ist. Es bleibt spannend.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 13:27 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 11:33 ---Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.
Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.
Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
--- End quote ---
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.
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In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.
Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.
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Auch das ist wieder nur Seite A: all das Gute; Seite B: all das schlechte.
Es ist ja nun nicht so, dass ein gelernter Verwaltungsfachangestellter direkt auf eine E11 kann, dafür braucht es unter normalen Umständen einen AII. Und als Externer muss man studiert haben, d.h. man hat sein Studium selbst finanziert und konnte dies nicht unter Vollbezahlung wie der Beamte machen. Gut, vielleicht gibt es auch ein paar dual Studierte aus der Wirtschaft, die solche Stellen bekommen können.
Jedenfalls redest du hier nach dem Motto: Als Beamter muss ich erst zig Jahre arbeiten, um an A11 zu kommen, während ich als Angestellter direkt nach der Ausbildung E11 kriegen kann.
Wenn nicht völlig willkürlich Stellen besetzt werden, dürfte es für einen 19/22 jährigen Verwaltungsfachangestellten auch nicht möglich sein, eine E11 Stelle zu erhalten.
KlammeKassen:
--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 13:58 ---Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.
Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man nicht abstreiten.
Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.
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Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 14:00 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 13:27 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 11:33 ---Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.
Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.
Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
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Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.
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In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.
Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.
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So ist das immer, nicht? Die E15 zu erhalten ist einfach, man muss halt nur die entsprechenden Tätigkeiten nicht vorübergehend übertragen bekommen. Nur gibt es nicht so viele davon. Häufig wird aber ein Arbeitsplatz mit z. B. E9c und A11 bewertet oder E11 und A12. Vereinfacht ausgedrückt, erfordert das Beamtenrecht weniger schwierige Tätigkeiten, um eine höhere Besoldungsgruppe zu erhalten als der TVöD. Ich neide das niemandem, ich halte es nur für änderungsbedürftig.
So unterschiedlich sind die Arbeitgeber im ÖD. Wir haben gar keine A9gD Stellen. Das fängt bei uns in A10 an und um nach A11 zu kommen reichen mittelprächtige Bewertungen (Fachkräftemangel??). Mehrjährige Wartefristen für eine Beförderung gibt es in NRW nur im hD. Wenn Du hier auf eine A11 Stelle eingestellt wirst, wartest Du ein Jahr und wirst befördert. Probezeit nach der Ausbildung ausgenommen, hier bedarf es tatsächlich der Bestbeurteilung.
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Das mit den Bewertungen versteht auch keiner. Bei untergestellten Mitarbeitern soll E12 = A12, E11 = A11 gewertet werden (Fallgruppen in E13 bis E15). Aber in der Realität ist oft die EG schlechter.
Weshalb auch immer, weil ja angeblich die gleichen Tätigkeiten ausgeübt werden.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 14:20 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 14:08 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 14:00 ---So unterschiedlich sind die Arbeitgeber im ÖD.
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Das ist der springende Punkt. In dem von dir geschilderten Beispielen sind die Beamten finanziell besser aufgestellt, gerade bei den beschriebenen Besoldungs-/Entgeltgruppen. Ist aber in anderen Behörden anders.
Da kommts dann drauf an, je nachdem ob man Beamter oder Angestellter ist, sich den richtigen Brötchengeber auszusuchen. Oder seinen Status zu wechseln.
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Ich gebe Dir Recht, es ist immer gut sich den AG/Dienstherrn, sorgsam auszusuchen. Der Status lässt sich, je nach Alter schlecht wechseln und im Sinne der Gleichbehandlung sollte es keinen Unterschied machen, ob man Beamter ist oder nicht. Das wird sich im bestehenden System nicht auflösen lassen, daher sollte das Berufsbeamtentum (auch aus finanziellen Gründen) abgeschafft oder auf wirklich essenzielle Bereiche beschränkt werden.
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Wäre ich auch dafür, gerade wegen der Gleichberechtigung.
Zumal, wenn die Tarife eh immer übertragen werden, das fehlende Streikrecht sowieso kein Malus ist.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter.
Der Rest kann genauso gut durch Angestellte verrichtet werden, zumal man sie ja eh auf die gleichen Posten setzt.
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