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neue Tarifrunde
XLS:
--- Zitat von: MrBurnzisback am 09.10.2024 09:22 ---
--- Zitat von: SchampusLafo am 08.10.2024 17:20 ---Dann bleibt nur das Warten auf den Liveticker vom Busfahrer Mr Burnz. ;D
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Werde auch dieses Jahr vor Ort sein und fleissig berichten.
Habe aber auch jetzt schon meine Beziehungen spielen lassen wie Kinderschänder und kann berichten:
Es wird 4% bzw 2% und 35 Stunden Woche gefordert sowie höhere Schichtzulage und Einführung von Urlaubsgeld in Form einer zweiten JSZ im Juli
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Ich nehme die 2 Prozent bei 35 Stunden / Woche.
monkey:
--- Zitat von: MrBurnzisback am 09.10.2024 09:22 ---
Es wird 4% bzw 2% und 35 Stunden Woche gefordert sowie höhere Schichtzulage und Einführung von Urlaubsgeld in Form einer zweiten JSZ im Juli
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Ist das "bzw." als "entweder oder" gemeint? Oder 2025 4% und 2026 2% und die AZV ist eher separat? Nur zum Verständnis. Danke.
MrBurnzisback:
--- Zitat von: monkey am 09.10.2024 09:30 ---
--- Zitat von: MrBurnzisback am 09.10.2024 09:22 ---
Es wird 4% bzw 2% und 35 Stunden Woche gefordert sowie höhere Schichtzulage und Einführung von Urlaubsgeld in Form einer zweiten JSZ im Juli
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Ist das "bzw." als "entweder oder" gemeint? Oder 2025 4% und 2026 2% und die AZV ist eher separat? Nur zum Verständnis. Danke.
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Das ist optional. Der AN kann wählen zwischen 2% +35h oder eben 4,x % Erhöhung. Es werden wohl 4,5% sein.
XLS:
Nehmen wir mal an, dass es dieses Wahlrecht zwischen Entgelterhöhung und AZV gibt. Wer sich daraufhin für die AZV entscheidet - die geringere bzw. gar keine Entgeltsteigerung gilt ja nur für die anstehende Tarifrunde. Wer sich also jetzt für die 35 Stunden / Woche entscheidet, wird diese immer behalten. Eine Tarifsteigerung in der übernächsten Entgeltrunde (z. B. in 2027) wird wieder für Alle gleichermassen gelten. Deshalb sehe ich die vielleicht einmalige Möglichkeit der AZV als "ERSTE WAHL".
Oder einfacher ausgedrückt: Ich nehme für zwei Jahre eine geringere Entgeltsteigerung von ca. 2 Prozent in Kauf und habe FÜR IMMER eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. In den übernächsten Tarifverhandlungen, wie 2027, 2029 nehme ich die vollen Entgeltseigerungen wieder mit und bleibe dabei bei meinen 35 h.
MrBurnzisback:
--- Zitat von: XLS am 09.10.2024 09:42 ---Nehmen wir mal an, dass es dieses Wahlrecht zwischen Entgelterhöhung und AZV gibt. Wer sich daraufhin für die AZV entscheidet - die geringere bzw. gar keine Entgeltsteigerung gilt ja nur für die anstehende Tarifrunde. Wer sich also jetzt für die 35 Stunden / Woche entscheidet, wird diese immer behalten. Eine Tarifsteigerung in der übernächsten Entgeltrunde (z. B. in 2027) wird wieder für Alle gleichermassen gelten. Deshalb sehe ich die vielleicht einmalige Möglichkeit der AZV als "ERSTE WAHL".
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Zu bedenken bleibt aber dass das Grundgehalt in 2027 bei den AZVern natürlich auch niedriger ist und sich alle weiteren prozentualen Erhöhungen bei den "normalos" stärker auswirken. Der gute alte Zinseszins Effekt
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