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neue Tarifrunde

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monkey:

--- Zitat von: MrBurnzisback am 09.10.2024 09:49 ---
--- Zitat von: XLS am 09.10.2024 09:42 ---Nehmen wir mal an, dass es dieses Wahlrecht zwischen Entgelterhöhung und AZV gibt. Wer sich daraufhin für die AZV entscheidet - die geringere bzw. gar keine Entgeltsteigerung gilt ja nur für die anstehende Tarifrunde. Wer sich also jetzt für die 35 Stunden / Woche entscheidet, wird diese immer behalten. Eine Tarifsteigerung in der übernächsten Entgeltrunde (z. B. in 2027) wird wieder für Alle gleichermassen gelten. Deshalb sehe ich die vielleicht einmalige Möglichkeit der AZV als "ERSTE WAHL".

--- End quote ---

Zu bedenken bleibt aber dass das Grundgehalt in 2027 bei den AZVern natürlich auch niedriger ist und sich alle weiteren prozentualen Erhöhungen bei den "normalos"  stärker auswirken. Der gute alte Zinseszins Effekt

--- End quote ---

Dieses optionale würde dann aber ja auch bedeuten: 2 unterschiedliche Entgelttabellen in Zukunft, oder? Wäre interessant, aber kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen.

monkey:

--- Zitat von: XLS am 09.10.2024 09:42 ---Nehmen wir mal an, dass es dieses Wahlrecht zwischen Entgelterhöhung und AZV gibt. Wer sich daraufhin für die AZV entscheidet - die geringere bzw. gar keine Entgeltsteigerung gilt ja nur für die anstehende Tarifrunde. Wer sich also jetzt für die 35 Stunden / Woche entscheidet, wird diese immer behalten. Eine Tarifsteigerung in der übernächsten Entgeltrunde (z. B. in 2027) wird wieder für Alle gleichermassen gelten. Deshalb sehe ich die vielleicht einmalige Möglichkeit der AZV als "ERSTE WAHL".

Oder einfacher ausgedrückt: Ich nehme für zwei Jahre eine geringere Entgeltsteigerung von ca. 2 Prozent in Kauf und habe FÜR IMMER eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. In den übernächsten Tarifverhandlungen, wie 2027, 2029 nehme ich die vollen Entgeltseigerungen wieder mit und bleibe dabei bei meinen 35 h.

--- End quote ---

Ich würde auch die Option nehmen. Als Teilzeitkraft würde ich bei meinen aktuellen Stunden bleiben, wäre aber plötzlich nicht mehr bei 80%, sondern bei 88% mit entsprechend höheren Anteilen an Vollzeitgehalt, Zuschlägen usw..

SimsiBumbu:

--- Zitat von: XLS am 09.10.2024 09:42 ---Nehmen wir mal an, dass es dieses Wahlrecht zwischen Entgelterhöhung und AZV gibt. Wer sich daraufhin für die AZV entscheidet - die geringere bzw. gar keine Entgeltsteigerung gilt ja nur für die anstehende Tarifrunde. Wer sich also jetzt für die 35 Stunden / Woche entscheidet, wird diese immer behalten. Eine Tarifsteigerung in der übernächsten Entgeltrunde (z. B. in 2027) wird wieder für Alle gleichermassen gelten. Deshalb sehe ich die vielleicht einmalige Möglichkeit der AZV als "ERSTE WAHL".

Oder einfacher ausgedrückt: Ich nehme für zwei Jahre eine geringere Entgeltsteigerung von ca. 2 Prozent in Kauf und habe FÜR IMMER eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. In den übernächsten Tarifverhandlungen, wie 2027, 2029 nehme ich die vollen Entgeltseigerungen wieder mit und bleibe dabei bei meinen 35 h.

--- End quote ---

Es wird doch niemals eine AZV auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich plus 2 % Lohnsteigerung geben. Das ist völlig utopisch und es wäre ein Plus von 13,4 %.

Und selbst wenn, dann könnte doch jeder der sich jetzt nicht für die AZV entscheidet, doch jederzeit auf 35, oder 36, oder 37,25 Stunden reduzieren. Das neue Vollzeitäquivalent wäre dann eben 35 Stunden und wer 39 Stunden arbeitet hat eben 111,42 % Arbeitszeit.

DerTechniker:

--- Zitat von: SimsiBumbu am 09.10.2024 10:03 ---
--- Zitat von: XLS am 09.10.2024 09:42 ---Nehmen wir mal an, dass es dieses Wahlrecht zwischen Entgelterhöhung und AZV gibt. Wer sich daraufhin für die AZV entscheidet - die geringere bzw. gar keine Entgeltsteigerung gilt ja nur für die anstehende Tarifrunde. Wer sich also jetzt für die 35 Stunden / Woche entscheidet, wird diese immer behalten. Eine Tarifsteigerung in der übernächsten Entgeltrunde (z. B. in 2027) wird wieder für Alle gleichermassen gelten. Deshalb sehe ich die vielleicht einmalige Möglichkeit der AZV als "ERSTE WAHL".

Oder einfacher ausgedrückt: Ich nehme für zwei Jahre eine geringere Entgeltsteigerung von ca. 2 Prozent in Kauf und habe FÜR IMMER eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. In den übernächsten Tarifverhandlungen, wie 2027, 2029 nehme ich die vollen Entgeltseigerungen wieder mit und bleibe dabei bei meinen 35 h.

--- End quote ---

Es wird doch niemals eine AZV auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich plus 2 % Lohnsteigerung geben. Das ist völlig utopisch und es wäre ein Plus von 13,4 %.

Und selbst wenn, dann könnte doch jeder der sich jetzt nicht für die AZV entscheidet, doch jederzeit auf 35, oder 36, oder 37,25 Stunden reduzieren. Das neue Vollzeitäquivalent wäre dann eben 35 Stunden und wer 39 Stunden arbeitet hat eben 111,42 % Arbeitszeit.

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Seh ich auch so. Zu viel träumerei

Philipp:
Sollen nicht jetzt im Oktober die Forderungen veröffentlicht werden?

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