Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
Badener:
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 10:36 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 09:19 ---In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.
Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte. Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.
Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.
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Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%
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In BaWü liegt die Beihilfe für Kinder doch bei 80%.
ohjeee:
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 11:24 ---
--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 16:34 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 02.02.2024 19:57 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.02.2024 08:16 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 31.01.2024 19:29 ---208 Euro ausgezahlt sind ja nun schon eine Stange für die gleiche Arbeit; wenn dann noch Kinder hinzukommen, wird es natürlich noch deutlicher.
Die ewige Warterei auf Arzttermine (da Angestellte in der Regel gesetzlich versichert) und schlechtere Behandlung in der Medizin darfst du von mir aus auch gerne monetär abwägen.
Plus weiteres Faktum nachher die fette Pension, während Angestellte fette Abzüge für die Rentenversicherung haben und trotzdem nur einen Bruchteil bekommen
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So, ich warte immernoch auf zumindest eine rudimentäre Berechnung, wonach es erhebliche Unterschiede im Einkommen bei A11/E11 geben soll. Ich sehe sie nämlich nicht.
Bei E11 in der Endstufe ist auch eine Privatversicherung möglich, also kein Unterschied. Alternativ kann man auch eine gar nicht mal so teure Zusatzversicherung abschließen.
Die Pension bei A11 und die Alterseinkünfte bei E11 sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich; dies wurde hier im Forum bereits an anderer Stelle dargelegt.
Ich frage mich, welchen Sinn deine Behauptngen haben sollen, wenn du sie nicht belegen magst.
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Wenn 200 Euro netto für dich kein Geld sind....
dir ist schon klar, dass bei Beamten der Arbeitgeber 50 % der PVK zahlt? Diese Beihilfe gibt es als Angestellter nicht, auch wenn man über 67 k verdient.
Auf den Fakt mit den Kindern gehst du ja auch nicht ein.
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meine Güte, jetzt mach doch mal eine Rechnung auf und babbel net nur!
Als Angestellter bekommst du doch auch die Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt, oder? Nennt sich Arbeitgeberanteil der (gesetzlichen) Krankenversicherung. Und gerade in Familienversicherung wäre ich lieber in der Gesetzlichen als in der Privaten, zumal im Beispiel EG11-A11 beide etwa gleich viel im Monat an KV-Beiträgen bezahlen.
Hast du auch eine Kostendämpfungspauschale?
Und was soll der Einwand mit "ich hab noch keinen Beamten am Hungertuch nagen sehen"? Da werden Lehrer mit Sachbearbeitern verglichen, oder was soll das? Lehrer haben idR ein Universitätsstudium. Wie viele Angestellte im öD können das vorweisen? Wie viele Angestellte können ein FH-Studium im öD vorweisen?
Ich rechne für dich mal für BaWü vor.
- 41h zu 39h -> 5,1% mehr Nettogehalt für Beamte
- 70% Jahressonderzahlung für Angestellte (EG 9 - EG 12): 5,8% mehr Netto für Beamte pro Monat
- Leistungsprämie §18 TVöD, oft als Gießkanne, 24%/J, 2%/Monat.
Viele Angestellte erhalten also 70%/84% Jahressonderzahlung, plus 24% Gießkanne, also fast 94-108% zusätzlich
- Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
- Vom Netto sind beim Beamten noch die Kinder separat in der KV zu versichern (sind nämlich nicht Familienversichert) und ggf. die Frau auch noch, wenn sie kein eigenes Einkommen hat
- Für die Beihilfe-Zusatzleistungen sind nochmal 22€/Monat fällig
- Kostendämpfungspauschale Besoldungsgruppen-abhängig, bspw. 150€ in A12, oder A9-A11 115€, bei der Beihilfe (12,50€/Monat)
- In Elternzeit ist die KV auch nach wie vor selbst weiter zu bezahlen
- es gibt keine MÖglichkeit für Entgeltumwandlung oder Vermögenswirksame Leistungen im gehobenen Dienst, auch sonst keine "übertariflichen" Zahlungen.
- jahrelang -0,2% Abzug bei Tarifrunden und oft Besoldungsgruppenabhängige spätere Umsetzung
Entsprechend also der geringeren Arbeitszeit und Jahressonderzahlung sind das schon mal knapp 10%/Monat netto, dann die PKV ca. 350€, Kostendämpfungspauschale (12,50)+ Beihilfe-Wahlleistungen (22) macht ca. 400€ für die PKV. Und erstattet bekommt man dann trotzdem nicht alles!
Also allein die Arbeitszeit, Jahressonderzahlung und PKV rechtfertigt schon einen Netto-Unterschied in bspw. A11 von ca. 750€. Entsprechend steht im Beispiel von Organisator der beamtete Kollege sogar finanziell schlechter da! Und da sind die vielen Jahre "Unterbezahlung" durch Laufbahnordnung, also die Zeit, in der der Beamte nur nach A9 bezahlt wurde im Gegensatz zum angestellten Kollegen, der vom ersten Tag an EG11 bekommt, noch gar nicht mit eingerechnet.
Ja, es gibt einen Kinderzuschlag und Verheiratetenzuschlag. Allerdings müssen dann die Kids auch privat mitversichert werden, das frisst den Zuschlag mehr als auf.
Und die Warterei beim Arzt trifft mich hier in der Gegend genauso, da zieht meine PKV praktisch gar nicht. Und auch als Angestellter hat man die Möglichkeit, sich privat zusätzlich zu versichern, dann gehts ja deiner Meinung nach auch schneller.
Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!
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Was bleibt denn von den 70 % übrig? Das ist ja die Frage ;). Also bei mir bleiben im November, wenn die Prämie gezahlt wird, nicht einmal 50 % des vom Arbeitgeber ausgezahlten Betrags übrig - dadurch relativiert sich das schon gewaltig.
Ich gehöre tatsächlich zu den Akademikern von der Uni, die kein Lehramt studieren ---- von denen es ja angeblich fast keine gibt. Unsere ganzen Ingenieure (Umwelt, Bau) sind eigentlich alles solche Leute.
Wenn du mit der betrieblichen Rente argumentierst, vergiss auch hier bitte nicht, dass dafür 1,81 % vom Gehalt abgezogen werden - gratis wie die Pension ist das nicht.
Bei Arztpraxen, bei denen man online Termine buchen kann, ist immer direkt gefragt (gesetzlich oder privat versichert). Ich habe das diverse Male durchgespielt. Sobald man privat anklickt für die gleiche Untersuchung bekommt man witzigerweise innerhalb von 14 Tagen einen Termin, bei gesetzlich sind es je nach Fachgebiet 3-6 Monate. Es hat wohl schon einen Sinn, warum die Arztpraxis das direkt online erfragt, ob gesetzlich oder privat, eben, weil es schnellere Termine gibt. Sie können dort halt mehr abkassieren.
Bei uns bekommen die Beamten ebenfalls LOB und auch immerhin 500 Euro Weihnachtsgeld.
Das Problem ist, dass jede Zahlung, die angewiesen wird, bei Angestellten immer nur im Bruchteil ankommt. Deshalb fahren Beamte immer besser, wenn die gleichen Prozentsätze der Tariferhöhung weitergegeben werden. Das sollte dann auch mal bedacht werden. Die Sozialabgaben sind mittlerweile bei über 20 %. Je nach gewähltem Tarif in der PKV ist die PKV teilweise sogar günstiger als die GKV.
Und es ist klar, dass die Beiträge insbesondere für die RV massiv steigen werden.
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ist ja schön, dass eure Beamte das auch bekommen. Ich kann den Vergleich nur für BaWü anstellen, und da ist es eben nicht so. Dass bei euch alle Beamte LOB nach Gießkanne bekommen ist interessant, der §76 LBesGBW lässt das nicht zu (max. die Hälfte der Beamten erhalten eine Prämie, Höhe max. Endgehalt A16, aber das zahlt wahrscheinlich eh kein Dienstherr).
Der ZVK-Beitrag (in BaWü) beträgt für den AN gerade einmal 0,55%, der AG-Anteil 5,75 %, zusätzlich 1,7-3,7% Sanierungsgeld und seit 2020 nochmal extra 0,54% Zusatzbeitrag.
ohjeee:
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 19:23 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 13:27 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 11:33 ---Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.
Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.
Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
--- End quote ---
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.
--- End quote ---
In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.
Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.
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Auch das ist wieder nur Seite A: all das Gute; Seite B: all das schlechte.
Es ist ja nun nicht so, dass ein gelernter Verwaltungsfachangestellter direkt auf eine E11 kann, dafür braucht es unter normalen Umständen einen AII. Und als Externer muss man studiert haben, d.h. man hat sein Studium selbst finanziert und konnte dies nicht unter Vollbezahlung wie der Beamte machen. Gut, vielleicht gibt es auch ein paar dual Studierte aus der Wirtschaft, die solche Stellen bekommen können.
Jedenfalls redest du hier nach dem Motto: Als Beamter muss ich erst zig Jahre arbeiten, um an A11 zu kommen, während ich als Angestellter direkt nach der Ausbildung E11 kriegen kann.
Wenn nicht völlig willkürlich Stellen besetzt werden, dürfte es für einen 19/22 jährigen Verwaltungsfachangestellten auch nicht möglich sein, eine E11 Stelle zu erhalten.
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Und noch mehr Neiddebatte... da wird dann der gehobene Dienst mit dem "mittleren Dienst"-Angestellten verglichen, der für seine Ausbildung (nicht Studium) ja auch bezahlt wird.
Das gD-Studium ist quasi ein BA-Studium, wie es in der freien Wirtschaft zuhauf gibt. Im Zuge des Studiums wird u.a. das erste Staatsexamen Jura abgelegt (wurde zumindest noch zu meiner Zeit als Diplom-Vw.W). Ja, da ist natürlich eine 3-jährige bezahlte Ausbildung mit mittlerer Reife (im Schnitt ca. 1.250€ Ausbildungsvergütung) und 720h unbezahlte (ggf. Kostenpflichtiger) Zusatzlehrgang vergleichbar um wieder eine Neiddebatte zugunsten der Beamten im gehobenen Dienst mit Abitur bzw. Fachhochschulreife und 1.350€ zu eröffnen. Lächerlich.
ohjeee:
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 19:43 ---
--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 13:58 ---Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.
Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man nicht abstreiten.
Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.
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Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.
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da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.
ohjeee:
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 19:56 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 14:00 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 13:27 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2024 11:33 ---Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.
Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.
Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
--- End quote ---
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.
--- End quote ---
In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.
Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.
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So ist das immer, nicht? Die E15 zu erhalten ist einfach, man muss halt nur die entsprechenden Tätigkeiten nicht vorübergehend übertragen bekommen. Nur gibt es nicht so viele davon. Häufig wird aber ein Arbeitsplatz mit z. B. E9c und A11 bewertet oder E11 und A12. Vereinfacht ausgedrückt, erfordert das Beamtenrecht weniger schwierige Tätigkeiten, um eine höhere Besoldungsgruppe zu erhalten als der TVöD. Ich neide das niemandem, ich halte es nur für änderungsbedürftig.
So unterschiedlich sind die Arbeitgeber im ÖD. Wir haben gar keine A9gD Stellen. Das fängt bei uns in A10 an und um nach A11 zu kommen reichen mittelprächtige Bewertungen (Fachkräftemangel??). Mehrjährige Wartefristen für eine Beförderung gibt es in NRW nur im hD. Wenn Du hier auf eine A11 Stelle eingestellt wirst, wartest Du ein Jahr und wirst befördert. Probezeit nach der Ausbildung ausgenommen, hier bedarf es tatsächlich der Bestbeurteilung.
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Das mit den Bewertungen versteht auch keiner. Bei untergestellten Mitarbeitern soll E12 = A12, E11 = A11 gewertet werden (Fallgruppen in E13 bis E15). Aber in der Realität ist oft die EG schlechter.
Weshalb auch immer, weil ja angeblich die gleichen Tätigkeiten ausgeübt werden.
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weshalb das so ist, wurde ja oft genug thematisiert.
ich finde es allerdings auch nicht nachvollziehbar.
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