Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
ohjeee:
--- Zitat von: KlammeKassen am 15.02.2024 11:54 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 10:39 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 13.02.2024 20:42 ---
--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 16:34 ---...
Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
...
Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!
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Sachlich vergleichen ist ok, insbesondere wenn der Vergleich korrekt ist.
Das ist in diesem Punkt jedoch nicht der Fall.
Die ZVK-Rente beträgt zwischen ca. 1/4 und 1/3 der gesetzlichen Rente.
Und nebenbei: Die Pensionen steigen in der Höhe parallel zur Besoldung der aktiven Beamten, die ZVK-Rente steigt hingegen nur um 1 Prozent jährlich, was zur Auszehrung der Rente führt...
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Meine Vergleichszahlen stammen vom ZVK-Rentenrechner. Die Abschmelzung durch die 1% ist natürlich korrekt.
Letztendlich bleibt es aber dabei, dass Beamte (in BaWü ;-)) nicht übervorzugt werden, jedenfalls nicht so, wie vom Vorposter behauptet.
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Und das 1,81 % abgeführt werden müssen für die bAV ist auch nicht relevant oder?
Das ist auch mal eben ein Hunni pro Monat, während es bei Beamten NULL Euro sind.
Und dennoch ist die bAV geringer als die Pension.
Aber gut, hier sagte ja auch schon jemand, dass 200 Euro netto Differenz egal sind bzw. nichts Wert sind.
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es sind keine 1,81% in BaWü, sondern 0,55%, das habe ihc in einem anderen Post bereits dargestellt.
ohjeee:
--- Zitat von: KlammeKassen am 15.02.2024 11:59 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 11:24 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 19:43 ---
--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 13:58 ---Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.
Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man nicht abstreiten.
Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.
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Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.
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da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.
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Es geht nach wie vor um das, was nachher übrig bleibt.
Wenn es um brutto gehen würde, würde doch jeder Beamte sofort Angestellter werden....
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Ich sag ja, im Prozentrechnen nicht aufgepasst!
Wer netto 3.000 € erhält, hat bei 5% Lohnerhöhung nachher 3.150€ (Steuerprogression der Einfachheit außen vor, die gibts bei Beamten wie bei Angestellten), da ist es egal, ob man 40% Steuern bezahlt und 5000€ Brutto hat und +5% nachher 5.250€ (-40% = 3.150€), oder ob man 25% Steuern bezahlt und nach Lohnerhöhung statt 4.000€ mit +5% nachher 4.200€ (-25% = 3.150€).
In beiden Fällen der der Beschäftigte nachher 3.150€ netto (wie gesagt, Steuerprogression außen vor, die schlägt bei beiden gleich zu).
Bei Sockelbeträgen ist das natürlich anders.
BAT:
Bei dem Betrag erreicht der Beschäftigte öfters die BBG.
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 12:04 ---
--- Zitat von: Badener am 15.02.2024 10:40 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 10:36 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 09:19 ---In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.
Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte. Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.
Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.
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Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%
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In BaWü liegt die Beihilfe für Kinder doch bei 80%.
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Du hast recht, für die Kinder gibts 80%.
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Von daher gehen die Familienzulagen auch nicht größtenteils für die PKV drauf und das Gefüge gerät wieder in Schieflage. ;) Aber lassen wir das, ist eh off topic.
Organisator:
--- Zitat von: KlammeKassen am 15.02.2024 11:54 ---Aber gut, hier sagte ja auch schon jemand, dass 200 Euro netto Differenz egal sind bzw. nichts Wert sind.
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Derjenige hat die 200 € Differenz angezweifelt bzw. widerlegt. Bislang hast du auch noch nichts getan, diese mutige Behauptung zu belegen.
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