Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 1059131 times)

UNameIT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2790 am: 23.09.2024 13:53 »
Die GAP bei dem Lebensmodel "Musterfamilie" ist zwischen Beamten und Angestellten jetzt schon riesig, da braucht es nicht erst eine 30%ige Besoldungserhöhung. Hatte zu der Feststellung einem Thread eröffnet:
quote author=EinMann link=topic=124213.msg367521#msg367521 date=1725279749]
Hallo,

manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.

So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.

Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.
[/quote]

ich finde ein Vergleich mit den Beamten bringt uns nur in einer Hinsicht etwas - welche Forderungen wir noch aufstellen können .

Bsp. Haben Beamte einen Familien und Wohnortzuschuß - dann lasst es uns als TB auch fordern.
Ist die VBL/ZVK mist? Dann lasst uns eine Verbesserung fordern!


Alles andere bringt doch nur Unzufriedenheit auf beiden Seiten.......

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« Antwort #2791 am: 23.09.2024 14:07 »
Die GAP bei dem Lebensmodel "Musterfamilie" ist zwischen Beamten und Angestellten jetzt schon riesig, da braucht es nicht erst eine 30%ige Besoldungserhöhung. Hatte zu der Feststellung einem Thread eröffnet:
quote author=EinMann link=topic=124213.msg367521#msg367521 date=1725279749]
Hallo,

manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.

So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.

Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

ich finde ein Vergleich mit den Beamten bringt uns nur in einer Hinsicht etwas - welche Forderungen wir noch aufstellen können .

Bsp. Haben Beamte einen Familien und Wohnortzuschuß - dann lasst es uns als TB auch fordern.
Ist die VBL/ZVK mist? Dann lasst uns eine Verbesserung fordern!


Alles andere bringt doch nur Unzufriedenheit auf beiden Seiten.......
[/quote]

Es bringt doch nichts, tarifwidrige und somit unsinnige Forderungen aufzustellen. Im Tarifbereich wird die geleistete Arbeit entgolten. Mehr nicht. Daher interessiert es den Arbeitgeber (zurecht) kein Stück, wie viele Kinder, Frauen, Männer oder wasauchimmer man zu unterhalten hat.

Solche Forderungen aufzustellen macht einen nur unglaubwürdig und schwächt die Argumentation.

KlammeKassen

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« Antwort #2792 am: 23.09.2024 14:16 »
Die GAP bei dem Lebensmodel "Musterfamilie" ist zwischen Beamten und Angestellten jetzt schon riesig, da braucht es nicht erst eine 30%ige Besoldungserhöhung. Hatte zu der Feststellung einem Thread eröffnet:
quote author=EinMann link=topic=124213.msg367521#msg367521 date=1725279749]
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manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.

So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.

Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

ich finde ein Vergleich mit den Beamten bringt uns nur in einer Hinsicht etwas - welche Forderungen wir noch aufstellen können .

Bsp. Haben Beamte einen Familien und Wohnortzuschuß - dann lasst es uns als TB auch fordern.
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Es bringt doch nichts, tarifwidrige und somit unsinnige Forderungen aufzustellen. Im Tarifbereich wird die geleistete Arbeit entgolten. Mehr nicht. Daher interessiert es den Arbeitgeber (zurecht) kein Stück, wie viele Kinder, Frauen, Männer oder wasauchimmer man zu unterhalten hat.

Solche Forderungen aufzustellen macht einen nur unglaubwürdig und schwächt die Argumentation.
[/quote]

War der BAT nicht auch ein Tarifvetrag? Er heißt ausgeschrieben zumindest "Bundes-Angestelltentarifvertrag". Daher frage ich mich, wieso du davon sprichst, dass die Forderungen tarifwidrig sind? Früher gab es eben diese Dinge ja.
Und in den 2000ern meinten die Kommunen, die Länder und der Bund plötzlich, dass es cool sei, die Beamten und die Angestellten grundlegend unterschiedlich zu vergüten. Am Anfang ging das ja vielleicht noch, aber wie der Kollege aufzeigt, sind die Unterschiede unter bestimmten Aspekten/Voraussetzungen so krass unterschiedlich (hier beispielsweise 1.190 Euro; und es wäre schön, wenn du jetzt nicht wieder sagst, "naja 1.190 Euro sind ja nicht viel Geld, es gibt also quasi einen Unterschied"). Und trotz dieser Unterschiede, scheint ja die Meinung zu bestehen, dass die Alimentierung noch zu gering ist.
Also E11 Stufe 3 müsste dann demnächst wohl bei 6.500 Euro sein

Vielleicht war der Bundes-Angestelltentarifvertrag aber auch kein Tarifvertrag trotz des Namens... das war vor meiner Zeit.

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« Antwort #2793 am: 23.09.2024 14:18 »
Die GAP bei dem Lebensmodel "Musterfamilie" ist zwischen Beamten und Angestellten jetzt schon riesig, da braucht es nicht erst eine 30%ige Besoldungserhöhung. Hatte zu der Feststellung einem Thread eröffnet:
quote author=EinMann link=topic=124213.msg367521#msg367521 date=1725279749]
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ich finde ein Vergleich mit den Beamten bringt uns nur in einer Hinsicht etwas - welche Forderungen wir noch aufstellen können .

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Es bringt doch nichts, tarifwidrige und somit unsinnige Forderungen aufzustellen. Im Tarifbereich wird die geleistete Arbeit entgolten. Mehr nicht. Daher interessiert es den Arbeitgeber (zurecht) kein Stück, wie viele Kinder, Frauen, Männer oder wasauchimmer man zu unterhalten hat.

Solche Forderungen aufzustellen macht einen nur unglaubwürdig und schwächt die Argumentation.

War der BAT nicht auch ein Tarifvetrag? Er heißt ausgeschrieben zumindest "Bundes-Angestelltentarifvertrag". Daher frage ich mich, wieso du davon sprichst, dass die Forderungen tarifwidrig sind? Früher gab es eben diese Dinge ja.
Und in den 2000ern meinten die Kommunen, die Länder und der Bund plötzlich, dass es cool sei, die Beamten und die Angestellten grundlegend unterschiedlich zu vergüten. Am Anfang ging das ja vielleicht noch, aber wie der Kollege aufzeigt, sind die Unterschiede unter bestimmten Aspekten/Voraussetzungen so krass unterschiedlich (hier beispielsweise 1.190 Euro; und es wäre schön, wenn du jetzt nicht wieder sagst, "naja 1.190 Euro sind ja nicht viel Geld, es gibt also quasi einen Unterschied"). Und trotz dieser Unterschiede, scheint ja die Meinung zu bestehen, dass die Alimentierung noch zu gering ist.
Also E11 Stufe 3 müsste dann demnächst wohl bei 6.500 Euro sein

Vielleicht war der Bundes-Angestelltentarifvertrag aber auch kein Tarifvertrag trotz des Namens... das war vor meiner Zeit.
[/quote]

Früher gab es auch einen Kaiser. Hast darüber hinaus auch Argumente für mich?

KlammeKassen

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« Antwort #2794 am: 23.09.2024 14:22 »
Die GAP bei dem Lebensmodel "Musterfamilie" ist zwischen Beamten und Angestellten jetzt schon riesig, da braucht es nicht erst eine 30%ige Besoldungserhöhung. Hatte zu der Feststellung einem Thread eröffnet:
quote author=EinMann link=topic=124213.msg367521#msg367521 date=1725279749]
Hallo,

manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.

So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.

Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

ich finde ein Vergleich mit den Beamten bringt uns nur in einer Hinsicht etwas - welche Forderungen wir noch aufstellen können .

Bsp. Haben Beamte einen Familien und Wohnortzuschuß - dann lasst es uns als TB auch fordern.
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Es bringt doch nichts, tarifwidrige und somit unsinnige Forderungen aufzustellen. Im Tarifbereich wird die geleistete Arbeit entgolten. Mehr nicht. Daher interessiert es den Arbeitgeber (zurecht) kein Stück, wie viele Kinder, Frauen, Männer oder wasauchimmer man zu unterhalten hat.

Solche Forderungen aufzustellen macht einen nur unglaubwürdig und schwächt die Argumentation.

War der BAT nicht auch ein Tarifvetrag? Er heißt ausgeschrieben zumindest "Bundes-Angestelltentarifvertrag". Daher frage ich mich, wieso du davon sprichst, dass die Forderungen tarifwidrig sind? Früher gab es eben diese Dinge ja.
Und in den 2000ern meinten die Kommunen, die Länder und der Bund plötzlich, dass es cool sei, die Beamten und die Angestellten grundlegend unterschiedlich zu vergüten. Am Anfang ging das ja vielleicht noch, aber wie der Kollege aufzeigt, sind die Unterschiede unter bestimmten Aspekten/Voraussetzungen so krass unterschiedlich (hier beispielsweise 1.190 Euro; und es wäre schön, wenn du jetzt nicht wieder sagst, "naja 1.190 Euro sind ja nicht viel Geld, es gibt also quasi einen Unterschied"). Und trotz dieser Unterschiede, scheint ja die Meinung zu bestehen, dass die Alimentierung noch zu gering ist.
Also E11 Stufe 3 müsste dann demnächst wohl bei 6.500 Euro sein

Vielleicht war der Bundes-Angestelltentarifvertrag aber auch kein Tarifvertrag trotz des Namens... das war vor meiner Zeit.

Früher gab es auch einen Kaiser. Hast darüber hinaus auch Argumente für mich?
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Deine Diskussionsweise ist wirklich immer äußerst interessant. Deine Meinung ist grundsätzlich richtig; deine Argumente müssen auch nicht belegt werden (war bei den Berechnungen ja auch so, bis du dann irgendwann zugeben musstest, dich geirrt zu haben). Aber eine Rechnung wolltest du ums Verrecken nicht einstellen. Weil deine Ansicht richtig ist. Der andere muss die Rechnung erbringen, sonst ist die Meinung des anderen grundsätzlich falsch.

Hier wäre auch die Frage nach dem Argument, warum es tarifwidrig sein sollte, wenn es zuvor tariflich geregelt war? Hast du da einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung, die du heranziehst?

UNameIT

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« Antwort #2795 am: 23.09.2024 14:28 »
Die GAP bei dem Lebensmodel "Musterfamilie" ist zwischen Beamten und Angestellten jetzt schon riesig, da braucht es nicht erst eine 30%ige Besoldungserhöhung. Hatte zu der Feststellung einem Thread eröffnet:
quote author=EinMann link=topic=124213.msg367521#msg367521 date=1725279749]
Hallo,

manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.

So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.

Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

ich finde ein Vergleich mit den Beamten bringt uns nur in einer Hinsicht etwas - welche Forderungen wir noch aufstellen können .

Bsp. Haben Beamte einen Familien und Wohnortzuschuß - dann lasst es uns als TB auch fordern.
Ist die VBL/ZVK mist? Dann lasst uns eine Verbesserung fordern!


Alles andere bringt doch nur Unzufriedenheit auf beiden Seiten.......

Es bringt doch nichts, tarifwidrige und somit unsinnige Forderungen aufzustellen. Im Tarifbereich wird die geleistete Arbeit entgolten. Mehr nicht. Daher interessiert es den Arbeitgeber (zurecht) kein Stück, wie viele Kinder, Frauen, Männer oder wasauchimmer man zu unterhalten hat.

Solche Forderungen aufzustellen macht einen nur unglaubwürdig und schwächt die Argumentation.
[/quote]

Tarifwidrige Forderungen? Seltsam im TV-H werden noch Kinderzuschläge gezahlt (§ 23a TV-H) und im TV-DN doch auch und vielen anderen TVs auch....im BAT gab es die doch auch. Genau wie einen Ortszuschlag.

Und wenn nunmal der Tarifvertrag Altersversorgung -ATV schlecht ist, warum sollte man da nicht neuverhandeln können?

Wie kommst du da auf tarifwidrige Forderungen?

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« Antwort #2796 am: 23.09.2024 14:31 »
Aber eine Rechnung wolltest du ums Verrecken nicht einstellen. Weil deine Ansicht richtig ist. Der andere muss die Rechnung erbringen, sonst ist die Meinung des anderen grundsätzlich falsch.

Hier wäre auch die Frage nach dem Argument, warum es tarifwidrig sein sollte, wenn es zuvor tariflich geregelt war? Hast du da einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung, die du heranziehst?

Ich habe eine Berechnung eingestellt, die auch diskutiert wurde. Daher mein mehrfacher Hinweis an dich, mal nachzuschauen. Ist offenbar nicht passiert. Wenn du das nachholst unterhalte ich mich gerne inhaltlich mit dir.

Ansonsten häng dich doch nicht an einem einzelnen Wort auf. Streiche einfach "tarifwidrig".
Vielmehr stellt sich doch die Frage, was ein Arbeitgeber davon hat, die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen seiner Arbeitnehmer bei der Entlohnung zu berücksichtigen. Erst wenn man darauf eine Antwort antizipiert, kann man entsprechende Forderungen verhandeln.

Hinsichtlich der Diskussionskultur: Natürlich ist die eigene Meinung grundsätzlich richtig. Sonst hätte man sie nicht. So unterstelle ich auch dir, dass du deine Aussagen als richtig ansiehst.
Und wenn man vom Gegenteil überzeugt wird, sollte man seine Meinung dann auch entsprechend ändern.

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« Antwort #2797 am: 23.09.2024 14:33 »
Tarifwidrige Forderungen? Seltsam im TV-H werden noch Kinderzuschläge gezahlt (§ 23a TV-H) und im TV-DN doch auch und vielen anderen TVs auch....im BAT gab es die doch auch. Genau wie einen Ortszuschlag.

Und wenn nunmal der Tarifvertrag Altersversorgung -ATV schlecht ist, warum sollte man da nicht neuverhandeln können?

Wie kommst du da auf tarifwidrige Forderungen?

Möglicherweise falsches Wort. Will sagen, dass man dem AG überzeugende Argumente bringen muss. Und die Anzahl der Unterhaltsverpflichteten sagt nix über die Arbeitsleistung aus. Im Gegenteil - bei zwei gleich guten Bewerbern würde dann der AG immer den Kinderlosen nehmen, ist billiger. Und der öffentliche Arbeitgeber müsste das sogar - ist wirtschaftlicher ;)

KlammeKassen

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« Antwort #2798 am: 23.09.2024 14:39 »
Tarifwidrige Forderungen? Seltsam im TV-H werden noch Kinderzuschläge gezahlt (§ 23a TV-H) und im TV-DN doch auch und vielen anderen TVs auch....im BAT gab es die doch auch. Genau wie einen Ortszuschlag.

Und wenn nunmal der Tarifvertrag Altersversorgung -ATV schlecht ist, warum sollte man da nicht neuverhandeln können?

Wie kommst du da auf tarifwidrige Forderungen?

Möglicherweise falsches Wort. Will sagen, dass man dem AG überzeugende Argumente bringen muss. Und die Anzahl der Unterhaltsverpflichteten sagt nix über die Arbeitsleistung aus. Im Gegenteil - bei zwei gleich guten Bewerbern würde dann der AG immer den Kinderlosen nehmen, ist billiger. Und der öffentliche Arbeitgeber müsste das sogar - ist wirtschaftlicher ;)

Die Arbeitsleistung wird im TVöD ja grundsätzlich nicht berücksichtigt....... ;D... was in einigen Ämtern bzw. bei einigen Kollegen ein wirklich großes Problem darstellt.........
Denn......... es wird ja nur nach den wirksam übertragenen Tätigkeiten eingruppiert; ob du dann diese Aufgaben auch überhaupt ausüben kannst...

Vielleicht würde ja eine Rechtsprechung dann sagen, dass bei gleicher Eignung derjenige mit einer Familie zu bevorzugen ist - wegen intergenerativer Gerechtigkeit oder ähnliches.
Ist bei den Geschlechtern ja auch so (bei uns tatsächlich eher mittlerweile Männer bevorzugt, da auf der entsprechenden Entgeltgruppe überwiegend Frauen sitzen (ist glaube ich eigentlich in jeder Entgeltgruppe so))

KlammeKassen

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« Antwort #2799 am: 23.09.2024 14:49 »
Aber eine Rechnung wolltest du ums Verrecken nicht einstellen. Weil deine Ansicht richtig ist. Der andere muss die Rechnung erbringen, sonst ist die Meinung des anderen grundsätzlich falsch.

Hier wäre auch die Frage nach dem Argument, warum es tarifwidrig sein sollte, wenn es zuvor tariflich geregelt war? Hast du da einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung, die du heranziehst?

Ich habe eine Berechnung eingestellt, die auch diskutiert wurde. Daher mein mehrfacher Hinweis an dich, mal nachzuschauen. Ist offenbar nicht passiert. Wenn du das nachholst unterhalte ich mich gerne inhaltlich mit dir.

Ansonsten häng dich doch nicht an einem einzelnen Wort auf. Streiche einfach "tarifwidrig".
Vielmehr stellt sich doch die Frage, was ein Arbeitgeber davon hat, die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen seiner Arbeitnehmer bei der Entlohnung zu berücksichtigen. Erst wenn man darauf eine Antwort antizipiert, kann man entsprechende Forderungen verhandeln.

Hinsichtlich der Diskussionskultur: Natürlich ist die eigene Meinung grundsätzlich richtig. Sonst hätte man sie nicht. So unterstelle ich auch dir, dass du deine Aussagen als richtig ansiehst.
Und wenn man vom Gegenteil überzeugt wird, sollte man seine Meinung dann auch entsprechend ändern.

BTW: ich habe keine Ahnung, wie man eine Berechnung von dir finden soll, bei der man weder weiß, wann du sie irgendwo eingestellt hast, noch in welchem Unterforum, noch in welchem Thread genau.

Verwaltungsfritze

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2800 am: 23.09.2024 15:01 »
Ich denke wir sind uns in der Thematik, dass die oberen Entgeltgruppen zu niedrig vergütet werden, fast alle einig.

Was soll aber dieses permanente Bashing und Vergleichen mit den Beamten? Es sind zwei völlig unterschiedliche Verhältnisse zum Arbeitgeber / Dienstherrn. Dann bekommt ein Beamter in der gleichen beruflichen, wie familiären Situation wie ich mehr Geld, und? Tauschen würde ich mit ihm trotzdem nicht wollen. Geld ist eben auch nicht alles.

Nichts desto trotz können Forderungen wie Familien-, Ortzuschläge etc. meinetwegen mit aufgenommen werden. Ob das Problem der zu niedrigen Bezahlung in den oberen Entgeltgruppen dadurch gelöst wird? Mag ich sehr bezweifeln.

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2801 am: 23.09.2024 15:07 »
Tarifwidrige Forderungen? Seltsam im TV-H werden noch Kinderzuschläge gezahlt (§ 23a TV-H) und im TV-DN doch auch und vielen anderen TVs auch....im BAT gab es die doch auch. Genau wie einen Ortszuschlag.

Und wenn nunmal der Tarifvertrag Altersversorgung -ATV schlecht ist, warum sollte man da nicht neuverhandeln können?

Wie kommst du da auf tarifwidrige Forderungen?

Möglicherweise falsches Wort. Will sagen, dass man dem AG überzeugende Argumente bringen muss. Und die Anzahl der Unterhaltsverpflichteten sagt nix über die Arbeitsleistung aus. Im Gegenteil - bei zwei gleich guten Bewerbern würde dann der AG immer den Kinderlosen nehmen, ist billiger. Und der öffentliche Arbeitgeber müsste das sogar - ist wirtschaftlicher ;)

Die Arbeitsleistung wird im TVöD ja grundsätzlich nicht berücksichtigt....... ;D... was in einigen Ämtern bzw. bei einigen Kollegen ein wirklich großes Problem darstellt.........
Denn......... es wird ja nur nach den wirksam übertragenen Tätigkeiten eingruppiert; ob du dann diese Aufgaben auch überhaupt ausüben kannst...

Vielleicht würde ja eine Rechtsprechung dann sagen, dass bei gleicher Eignung derjenige mit einer Familie zu bevorzugen ist - wegen intergenerativer Gerechtigkeit oder ähnliches.
Ist bei den Geschlechtern ja auch so (bei uns tatsächlich eher mittlerweile Männer bevorzugt, da auf der entsprechenden Entgeltgruppe überwiegend Frauen sitzen (ist glaube ich eigentlich in jeder Entgeltgruppe so))

Es werden Aufgaben übertragen und man ist entsprechend der Tätigkeitsmerkmale eingruppiert. Diese Aufgaben ist der AN verpflichtet in mittlerer Art und Güte im vereinbarten Zeitrahmen zu erbringen. Somit ist die zu erbringende Arbeitsleistung klar definiert. Organisatorisches Versagen bei der Umsetzung ist dem AG zuzurechnen und wird auch nicht über einen Tarifvertrag geheilt werden können.

Auch nicht durch die zusätzliche finanzielle Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichteten. Anspruch des Bürgers an Verwaltungsdienstleistungen bzw. die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist eine professionelle Dienstleistung. Nicht, dass sie eine bestimmte Anzahl von Kindern haben.

Du fragst ja in der Werkstatt auch eher, ob sie dein Gerät reparieren können und nicht, wie viele Kinder der Servicetechniker hat.

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« Antwort #2802 am: 23.09.2024 15:11 »
Aber eine Rechnung wolltest du ums Verrecken nicht einstellen. Weil deine Ansicht richtig ist. Der andere muss die Rechnung erbringen, sonst ist die Meinung des anderen grundsätzlich falsch.

Hier wäre auch die Frage nach dem Argument, warum es tarifwidrig sein sollte, wenn es zuvor tariflich geregelt war? Hast du da einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung, die du heranziehst?

Ich habe eine Berechnung eingestellt, die auch diskutiert wurde. Daher mein mehrfacher Hinweis an dich, mal nachzuschauen. Ist offenbar nicht passiert. Wenn du das nachholst unterhalte ich mich gerne inhaltlich mit dir.

Ansonsten häng dich doch nicht an einem einzelnen Wort auf. Streiche einfach "tarifwidrig".
Vielmehr stellt sich doch die Frage, was ein Arbeitgeber davon hat, die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen seiner Arbeitnehmer bei der Entlohnung zu berücksichtigen. Erst wenn man darauf eine Antwort antizipiert, kann man entsprechende Forderungen verhandeln.

Hinsichtlich der Diskussionskultur: Natürlich ist die eigene Meinung grundsätzlich richtig. Sonst hätte man sie nicht. So unterstelle ich auch dir, dass du deine Aussagen als richtig ansiehst.
Und wenn man vom Gegenteil überzeugt wird, sollte man seine Meinung dann auch entsprechend ändern.

BTW: ich habe keine Ahnung, wie man eine Berechnung von dir finden soll, bei der man weder weiß, wann du sie irgendwo eingestellt hast, noch in welchem Unterforum, noch in welchem Thread genau.

Das ist nicht so schlimm, ich habe mehrfach darauf hingewiesen. Aber gerne erneut und mundgerecht: Seite 181 i.V.m. den Hinweisen zur zu niedrig angesetzten netto-Rente/Pension durch die anderen Poster.

MoinMoin

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« Antwort #2803 am: 23.09.2024 15:22 »
BTW: ich habe keine Ahnung, wie man eine Berechnung von dir finden soll, bei der man weder weiß, wann du sie irgendwo eingestellt hast, noch in welchem Unterforum, noch in welchem Thread genau.
Brauchst nicht suchen, meine Berechnungen waren exakter und sagten das gleich aus wie seine Berechnung, nämlich das der Rentner öD und der Pensionär gleichgut versorgt werden. (zumindest bis EG8  :D )

MoinMoin

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« Antwort #2804 am: 23.09.2024 15:24 »
Nichts desto trotz können Forderungen wie Familien-, Ortzuschläge etc. meinetwegen mit aufgenommen werden. Ob das Problem der zu niedrigen Bezahlung in den oberen Entgeltgruppen dadurch gelöst wird? Mag ich sehr bezweifeln.
Ortszuschläge sind eigentlich heutzutage ein muss, denn diese die ganze Republik über einen Kamm zu scheren ohne der AG Zuschläge nutzen kann ist ein ziemlicher Schrott.