Die GAP bei dem Lebensmodel "Musterfamilie" ist zwischen Beamten und Angestellten jetzt schon riesig, da braucht es nicht erst eine 30%ige Besoldungserhöhung. Hatte zu der Feststellung einem Thread eröffnet:
quote author=EinMann link=topic=124213.msg367521#msg367521 date=1725279749]
Hallo,
manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.
So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.
Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.
ich finde ein Vergleich mit den Beamten bringt uns nur in einer Hinsicht etwas - welche Forderungen wir noch aufstellen können .
Bsp. Haben Beamte einen Familien und Wohnortzuschuß - dann lasst es uns als TB auch fordern.
Ist die VBL/ZVK mist? Dann lasst uns eine Verbesserung fordern!
Alles andere bringt doch nur Unzufriedenheit auf beiden Seiten.......
Es bringt doch nichts, tarifwidrige und somit unsinnige Forderungen aufzustellen. Im Tarifbereich wird die geleistete Arbeit entgolten. Mehr nicht. Daher interessiert es den Arbeitgeber (zurecht) kein Stück, wie viele Kinder, Frauen, Männer oder wasauchimmer man zu unterhalten hat.
Solche Forderungen aufzustellen macht einen nur unglaubwürdig und schwächt die Argumentation.
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War der BAT nicht auch ein Tarifvetrag? Er heißt ausgeschrieben zumindest "Bundes-Angestelltentarifvertrag". Daher frage ich mich, wieso du davon sprichst, dass die Forderungen tarifwidrig sind? Früher gab es eben diese Dinge ja.
Und in den 2000ern meinten die Kommunen, die Länder und der Bund plötzlich, dass es cool sei, die Beamten und die Angestellten grundlegend unterschiedlich zu vergüten. Am Anfang ging das ja vielleicht noch, aber wie der Kollege aufzeigt, sind die Unterschiede unter bestimmten Aspekten/Voraussetzungen so krass unterschiedlich (hier beispielsweise 1.190 Euro; und es wäre schön, wenn du jetzt nicht wieder sagst, "naja 1.190 Euro sind ja nicht viel Geld, es gibt also quasi einen Unterschied"). Und trotz dieser Unterschiede, scheint ja die Meinung zu bestehen, dass die Alimentierung noch zu gering ist.
Also E11 Stufe 3 müsste dann demnächst wohl bei 6.500 Euro sein
Vielleicht war der Bundes-Angestelltentarifvertrag aber auch kein Tarifvertrag trotz des Namens... das war vor meiner Zeit.