Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Meinungen zur Debeka - Ist sie wirklich so schlecht?
Finanzer:
--- Zitat von: EiTee am 24.01.2024 14:14 ---Wenn die Beihilfe nicht zahlte und ich alles auf den Beihilfergänzungstarif gesetzt habe, führte dies dazu, dass dieser nicht gegriffen hat. Der AHA-Ekffekt ist schön.
--- End quote ---
Könnten Sie das ein bisschen ausführen?
Manchmal glaube ich, ich bin zu dumm für das Leben als Privatversicherter....
Achso, auch Debeka.
2strong:
Seit 20 Jahren Debeka und noch nie ein Problem gehabt. Versichert ist bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ. Das wird a) nstandslos gezahlt und wird b) ohnehin so gut wie nie in Rechnung gestellt (Standard ist der 2,3-fache Satz).
Goldfisch:
Mit einem Beihilfeergänzungstarif ergänzen Beamte die Beihilfe ihres Dienstherrn. Die Beihilfe deckt zwar einen Teil der ärztlichen, stationären oder dentalen Behandlungen ab, allerdings handelt es sich dabei nur um eine Ausschnittsdeckung. Das heißt, dass der Beamte für die fehlenden Leistungen einen Beihilfeergänzungstarif abschließen kann.
Ist die Maßnahme allerdings nicht beihilfefähig, gibt's auch keine Leistungen aus dem Beihilfeergänzungstarif.
In der jeweiligen Arztpraxis frage ich bei Leistungen, die ich bisher noch nicht in Anspruch genommen habe bzw. bei nicht "normalen" Vorsorgeuntersuchungen daher immer vorsichtshalber nach, ob die Maßnahme beihilfefähig ist.
Weitere Informationen mit Beispielen - in Suchmaschine eingeben: Beihilfeergänzungstarif Debeka (oder eine andere Versicherung).
Seit 1979 bei Debeka und bisher zufrieden.
AR76:
Seit 2000 bei der Debeka und vorher schon im Studium von 1994 bis 1997.
Im Gegensatz zur Beihilfe nie Theater gehabt. Auch nicht mit erhöhten Sätzen.
Goldfisch:
Ist die Maßnahme nicht beihilfefähig, gibt's auch keine Leistungen aus dem Beihilfeergänzungstarif.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 zur BVO NRW sind - obwohl der Arzt einem ein blaues Rezept in die Hand drückt - zum Beispiel Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nicht beihilfefähig.
In diesem Fall erhalte ich - wenn's kein rezeptpflichtiges und damit beihilfefähiges Arzneimittel gibt (dies kommt leider ab und an vor) - trotz Beihilfeergänzungstarif nur 50 % von der Debeka und bezahle die restlichen 50 % selbst.
Hier kann man nachlesen, was in NRW (wird's in jedem Bundesland geben) beihilfefähig ist und was nicht :
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3909013,31
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