Autor Thema: Urlaubsantrag - Abmahnung?  (Read 4493 times)

Abendsonne83

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Urlaubsantrag - Abmahnung?
« am: 24.01.2024 14:33 »
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: der Kollege beantragt für letzte Woche Mittwoch morgens, vor Dienstbeginn, für diesen Tag Urlaub da ein Notfall eingetreten ist. Die Mail sendet er an das Vorzimmer, wurde immer so gehandhabt. Krankmeldungen oder kurzfristige Urlaubsanträge liefen immer übers Vorzimmer. Dort wurden die Anträge an die Führungskräfte weitergeleitet.
3 Stunden nach Einreichung des Antrages meldet sich die Chefin per Mail und teilt mit, dass Urlaubsanträge nur direkt den Chefs geschickt werden müssen. Urlaub sei genehmigt. Nun wurde der Mitarbeiter zu einem Personalgespräch gebeten in dem es hieß, er hätte 3 Stundenlang unentschuldigt an diesem Tag gefehlt und es müsse eigentlich abgemahnt werden. Darauf werde jetzt aber verzichtet. Der Mitarbeiter hätte sich spätestens eine halbe Stunde nach Emailversand melden müssen mit der Nachfrage, ob der Urlaubsantrag genehmigt sei. Da er dies 3 Stunden nicht gemacht hätte, Abmahnung. In dem Gespräch wurde sich auf die Dienstvereinbarung berufen in der das alles stehen würde.
Nach Überprüfung der DV stellt sich heraus, dass hier nichts vereinbart wurde.

Der Mitarbeiter ist seit 26 Jahren im Amt und hatte schon mehrfach so Urlaub beantragt bzw sich krank gemeldet. Es war bis dato kein Problem.
Sprich wird auch von anderen Kollegen so praktiziert.

Wie soll sich der Kollege nun verhalten? Er hat einen Brief ausgehändigt bekommen in dem sein Fehlverhalten geschildert wird (3 Stunden unentschuldigtes Fehlen)
Der PR steht hinter der Chefin.

Lieben Dank

Peter1964

BAT

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #1 am: 24.01.2024 14:46 »
Ihr scheint ein Laden von Notfällen zu sein.

Abendsonne83

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #2 am: 24.01.2024 14:49 »
Ja, es hat sich leider nichts geändert.
Es tut halt weh zu sehen, wie unterschiedlich Dinge gehandhabt werden... Ich bin zur Zeit raus aus dem Fokus  8)

MoinMoin

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #3 am: 24.01.2024 16:23 »
Lustig 3 Stunden gefehlt soll abgemahnt werden, obwohl man nachträglich Urlaub genehmigt bekommen hat, würde lustig vom Gericht weggefegt werden.

Lösung:
Zukünftig den Urlaubsantrag an alle die es wissen wollen schicken und nach 30 min, alle 30 min dort anrufen.

Aber im Ernst: Wie oft kommt es vor, dass man so kurzfristig Urlaub genehmigen lassen muss. Wenn man so schon öfters am gleichen Tag Urlaub benötigte, dann hat der AN wirklich ein Notfall gebeuteltes Leben.

Peter1964

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #4 am: 24.01.2024 17:41 »
Hallo MoinMoin

Dank dir für die Antwort.
Ja, das hat uns doch alle sehr, sehr verwundert. Der Urlaub wurde genehmigt von der Chefin und jetzt wird mit Abmahnung gedroht, die es jetzt doch nicht gibt  :o
Nicht verständlich.
Deinen Vorschlag finde ich aber super, denke, der Kollege wird es so jetzt auch durchsetzen   ;)

Ich habe mal gefragt, wann denn das letzte Mal Urlaub so kurzfristig von ihm beantragt wurde - vor 3 Jahren!!!! Wenn er ein Kandidat wäre, der immer und immer wieder sooo auffällt - ok. Aber so????

Da würde ich auch mal gerne den Richter sehen, wenn er so einen Fall verhandeln müsste.



MoinMoin

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #5 am: 24.01.2024 18:37 »
Da gibt es doch nichts zu verhandeln!
Er hat den Urlaub genehmigt bekommen, also kann er nicht drei Stunden nicht nicht gearbeitet haben.
Also kann man ihn auch nicht abmahnen.
Alberner Scheiß!
Wenn die da eine Ansagen hätten machen wollen, dann hätten sie ihm den Urlaub nicht genehmigen sollen.

Denn natürlich kann man nicht erwarten, dass man taggleich einen Urlaub genehmigt bekommt und einfach der Arbeit fernbleiben ohne direkte Rückfrage beim Team und Leitung!

Also hat er was falsch gemacht oder ist es etwa betriebliche Übung das grundsätzlich taggleich Urlaube genehmigt werden? Wohl kaum!
Und damit ist er unerlaubt nicht zur Arbeit erscheinen, solange er noch keinen Urlaub genehmigt bekommen hatte und ich würde als AG erwarten, dass man das dann durch rückfragen im Team zeitnah erläutert und klärt.

Peter1964

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #6 am: 24.01.2024 18:49 »
So wie ich verstanden habe, hatte der Kollege morgens kurz mit der Teamleitung gesprochen und den Sachverhalt geschildert. Dort wurde ihm gesagt, es spricht nichts dagegen. Dann hat er die Mail ans Vorzimmer geschickt.

Ich hab vorhin noch zum ihm gesagt, dass er es in Zukunft einfach so machen soll: alle in die Mail mitaufnehmen um Antwort bzw Bestätigung bitten. Wenn keine Rückmeldung kommt, sofort anrufen (Nachweis führen).


BAT

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #7 am: 24.01.2024 18:53 »
Naja, das sehe ich doch etwas anders.

Er ist abmahnungswürdig nicht zur Arbeit erschienen. Ob das dann durch eine Urlaubsbewilligung anschließend geheilt wird, bin ich mir nicht so sicher.

Darf ein Arbeitgeber überhaupt rückwirkend, auch nur für Stunden, Urlaub gewähren.

Ich würde denken, die 3 Stunden sind unerlaubtes Fehlen am Arbeitsplatz, der Rest des Tages Urlaub.

MoinMoin

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #8 am: 24.01.2024 19:00 »
Formal ist er bis zur Genehmigung des Urlaubsantrages unerlaubt der Arbeit ferngeblieben. Was durch die Genehmigung rückwirkend legitimiert wurde.
Damit ist eine Abmahnung wegen der 3h nicht möglich.
Und wenn er vorher das mit seiner Teamleitung abgesprochen hat, dann kann man ihm nur noch vorwerfen, dass er sich nicht gekümmert hat, ob der Antrag auch genehmigt wurde.

Abgemahnt werden könnte er nur, wenn er sich nicht an Dienstanweisungen gehalten hat.
Aber nur bei mehrfachem vergehennd entsprechenden vorherigen milderen Massnahmen.

MoinMoin

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #9 am: 24.01.2024 19:01 »
Naja, das sehe ich doch etwas anders.

Er ist abmahnungswürdig nicht zur Arbeit erschienen. Ob das dann durch eine Urlaubsbewilligung anschließend geheilt wird, bin ich mir nicht so sicher.

Darf ein Arbeitgeber überhaupt rückwirkend, auch nur für Stunden, Urlaub gewähren.

Ich würde denken, die 3 Stunden sind unerlaubtes Fehlen am Arbeitsplatz, der Rest des Tages Urlaub.
Es gibt mWn keinen stundenweisen Urlaub

Peter1964

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #10 am: 24.01.2024 19:03 »
Ich habe vorhin mit einer befreundeten Anwältin für Arbeitsrecht gesprochen. Sie meinte, dass es nicht die Schuld des AN sei, wenn erst Stunden später geantwortet wird. Der AN hat sich vor 8 Uhr gemeldet und um Urlaub gebeten. Es wurde bei uns noch nie praktiziert, dass verlangt wird anzurufen wenn man nichts hört. Umgekehrt wäre es kritisch: Beginn der Kernzeit zb 2 Stunden überziehen und dann um 10  Uhr Antrag auf Urlaub stellen. Weiter meinte sie, dass die Genehmigung des Urlaubes den Antrag 'heilt'. Also, keine Abmahnung. Er hätte sonst sofort abgemahnt werden müssen.
Aber Urlaub genehmigen und dann Fehlverhalten vorwerfen und mit Abmahnung drohen ist in ihren Augen nicht in Ordnung und wäre vor Gericht nicht haltbar.
Das ist echt heikel. Wie gesagt, DV sagt nix dazu.

@MoinMoin: Genau, so sagte die Anwältin auch.

MoinMoin

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #11 am: 25.01.2024 06:40 »
Freut mich zu hören, dass meine Einschätzung korrekt ist und zeigt einmal mehr, dass die Personaler im öD oftmals unfähig sind.
Hinterher mit einer Abmahnung zu drohen ist lächerlich, wenn sie dort etwas hätten abmahnen wollen, dann hätten sie den Urlaubsantrag nicht genehmigen dürfen und dann wird da ein Schuh draus.
Aber da er sich vorher bei seiner Teamleitung erkundigt hat, ob er kurzfristig Urlaub nehmen kann, gäbe es kaum eine Begründung, warum man ihm aus besonderen betrieblichen Gründen den Urlaub nicht geben kann, also fällt auch das weg und er konnte sich darauf verlassen, dass der Urlaub genehmigt wird.

Also sollte die Personalstelle bevor sie eine pseudo Abmahnung ausspricht vorher den SV klären und einen Blick in die DV werfen.
Und um solche Situationen zu vermeiden, kann man natürlich in der DV festlegen, dass Urlaubsanträge 24h vor Urlaubsbeginn gestellt werden müssen, dann wird da ein anderer Schuh draus.
Wobei selbst dann dürfte beim erstmaligem vergehen ein Abmahnung nicht bestand haben, da ein vorheriger Verweis auf ein Fehlverhalten fehlen würde.

Tipp an den Kollegen: Es nicht persönlich nehmen, da scheint halt irgendwer sich profilieren zu wollen, den man kalt ablitzen lassen kann und zukünftig macht man halt Telefonterror in einer solchen Not-Situation.

Wdd3

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #12 am: 25.01.2024 07:39 »

3 Stunden nach Einreichung des Antrages meldet sich die Chefin per Mail und teilt mit, dass Urlaubsanträge nur direkt den Chefs geschickt werden müssen. Urlaub sei genehmigt. Nun wurde der Mitarbeiter zu einem Personalgespräch gebeten in dem es hieß, er hätte 3 Stundenlang unentschuldigt an diesem Tag gefehlt und es müsse eigentlich abgemahnt werden.

In dem Personalgespräch wurde auf die Abmahnung verzichtet. Sicherlich weil den Verantwortlichen bewusst ist, dass sie unwirksam ist.
Daher kann es nicht zur Diskussion stehen ob sie rechtens währe.(hätte, hätte Fahrradkette)

Aber es ist schon interessant zu lesen wie besinnlich es auf Ämtern zugeht. Bei uns hat jeder MA Aufgaben die am selben Tag zu festen Zeiten erledigt sein müssen. Wenn ein MA ausfällt müssen diese Aufgaben von anderen erledigt werden oder, beim Ausfall von mehreren MA, evtl. jemand aus seinem freien Tag/Urlaub geholt werden.
AU, U oder frei geht ausschließlich über mich oder meine Stellvertretung. Zur Genehmigung der letzten beiden muss die Not schon sehr groß sein.
Eine Mail ans Vorzimmer, ohne telefonische Rückversicherung, würde bei uns auf jeden Fall zu einer Anhörung wg. unentschuldigten Fehlens führen. Bei Notfällen wie Erdbeben, Flutwellen oder Explosionen könnte es bei einer schriftlichen Ermahnung bleiben.

MoinMoin

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #13 am: 25.01.2024 08:01 »

3 Stunden nach Einreichung des Antrages meldet sich die Chefin per Mail und teilt mit, dass Urlaubsanträge nur direkt den Chefs geschickt werden müssen. Urlaub sei genehmigt. Nun wurde der Mitarbeiter zu einem Personalgespräch gebeten in dem es hieß, er hätte 3 Stundenlang unentschuldigt an diesem Tag gefehlt und es müsse eigentlich abgemahnt werden.

In dem Personalgespräch wurde auf die Abmahnung verzichtet. Sicherlich weil den Verantwortlichen bewusst ist, dass sie unwirksam ist.
Daher kann es nicht zur Diskussion stehen ob sie rechtens währe.(hätte, hätte Fahrradkette)

Aber es ist schon interessant zu lesen wie besinnlich es auf Ämtern zugeht. Bei uns hat jeder MA Aufgaben die am selben Tag zu festen Zeiten erledigt sein müssen. Wenn ein MA ausfällt müssen diese Aufgaben von anderen erledigt werden oder, beim Ausfall von mehreren MA, evtl. jemand aus seinem freien Tag/Urlaub geholt werden.
AU, U oder frei geht ausschließlich über mich oder meine Stellvertretung. Zur Genehmigung der letzten beiden muss die Not schon sehr groß sein.
Eine Mail ans Vorzimmer, ohne telefonische Rückversicherung, würde bei uns auf jeden Fall zu einer Anhörung wg. unentschuldigten Fehlens führen. Bei Notfällen wie Erdbeben, Flutwellen oder Explosionen könnte es bei einer schriftlichen Ermahnung bleiben.
Hier wurde sich doch vorab bei der Teamleitung telefonisch rückversichert, dass das fehlen kein Problem darstellt. Da würdest du also auch ermahnen, bei Notfällen wie Erdbeben, Flutwellen oder Explosionen?
Und wie sieht es aus bei Notfällen aus wie: Meine Mutter ist zuhause gestürzt, ich möchte mich um die Pflege kümmern?

Und was heißt besinnlich: Es gibt auch viele Arbeitsbereiche, da hat man kein Tagesgeschäft, welches von einem MA aufgefangen werden muss, sondern Fristen zu wahren oder längerfristige Tätigkeiten.

Wdd3

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Antw:Urlaubsantrag - Abmahnung?
« Antwort #14 am: 25.01.2024 08:52 »

Hier wurde sich doch vorab bei der Teamleitung telefonisch rückversichert, dass das fehlen kein Problem darstellt. Da würdest du also auch ermahnen, bei Notfällen wie Erdbeben, Flutwellen oder Explosionen?
Und wie sieht es aus bei Notfällen aus wie: Meine Mutter ist zuhause gestürzt, ich möchte mich um die Pflege kümmern?

Und was heißt besinnlich: Es gibt auch viele Arbeitsbereiche, da hat man kein Tagesgeschäft, welches von einem MA aufgefangen werden muss, sondern Fristen zu wahren oder längerfristige Tätigkeiten.

Im Sachverhalt wird findet keine telefonische Rückversicherung statt. Das ist der Grund warum ich trotz eines vorliegenden Notfalls eine Ermahnung oder auch eine Abmahnung aussprechen würde.
Selbstverständlich ist dein Beispiel näher an der Realität.
Zum besseren Verständnis hätte ich einen Ironie Emoji einfügen sollen. ::)

Es gibt auch viele Arbeitsbereiche, da hat man kein Tagesgeschäft,

Ja, aus meiner Perspektive sind das besinnliche Arbeitsplätze. Das ist kein Vorwurf sondern reiner Neid der aus mir spricht. ;)