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Urlaubsantrag - Abmahnung?
BAT:
a) es hat sich mal wieder gezeigt, dass die Ursache wichtig ist, für den Tod eines Eltenrteiles gibt es Arbeitsbefreiung von zwei Tagen, das Thema Urlaub müsste hier gar nicht einschlägig sein
b)irrelevant ist das im Großen und Ganzen als Grund auch nicht. Aus der Formulierung, alle Aufgaben wären schon erledigt, scheint hervorzugehen, dass betriebsintern der jeweilige Posten Einfluss haben könnte auf eine kurzfristige Bewilligung. Sowas sollte möglichts durch eine DV geregelt werden, damit es nicht zu Unfrieden im Betrieb kommt.
Und natürlich ist im tariflichen Sinne kein Notfall, da durch die Regelungen abgedeckt.
Peter1964:
Und auch nochmals zum Verständnis, da es moniert wurde ob jetzt abgemahnt oder nicht:
Es gab keine Abmahnung. Allerdings wurde dem Kollegen im Gespräch von der Chefin gesagt, dass sein Verhalten (drei Stunden unentschuldigtes Fehlen - Urlaubsantrag bis zur Genehmigung des Urlaubsabtrages durch die Chefin) normalerweise eine Abmahnung erfordern würde.
Es wurde auf die Dienstvereinbarung verwiesen (in der reinweg nichts steht bzgl kurzfristigem Urlaubsantrag).
Es wurden dem Kollegen in dem Gespräch mehr als einmal mit Abmahnung gedroht, man aber jetzt doch davon abgesehen hätte.
Fehlverhalten laut Chefin: er hat zb nach 20 Minuten nicht im Amt angerufen und nach dem Stand gefragt (genehmigt oder nicht).
Dies wurde noch NIE bei uns so praktiziert und ist, wie gesagt, auch nicht schriftlich in der DV oder sonst irgendwo verankert.
Weiter hatte der Kollege in seinem Sachgebiet gemeldet und geschildert, warum er Urlaub braucht. Seitens der Teamleitung kamen keine Einwände und die Teamleitung sagte das auch so der Chefin.
Es geht schlicht und ergreifend darum, dass der Kollege zurechtgewiesen wurde und mehrfach mit Konsequenzen in diesem Fall Abmahnung gedroht wurde.
@ BAT: Stimme dir ganz zu, allerdings lebte die Mutter zum Zeitpunkt des Urlaubantrages noch. Deswegen war hier die Rede vom Urlaub. Jetzt stehen ihm, wie du sagst, zwei Tage Sonderurlaub zu.
Die Chefin fragte bei der Teamleitung, nach Eingang des Antrages nach, ob betriebliche Belange wie zb einzuhaltene Fristen gegen den Urlaub sprechen würden. Das wurde verneint und sogar noch hinzugefügt, dass der Antragsteller sehr gut in der Zeit mit seinen Arbeiten ist.
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