Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
BWBoy:
--- Zitat von: Lichtstifter am 17.04.2024 11:59 ---
--- Zitat ---Am Ende haben die, die mit Vertrauen auf die markigen Worte oder Schreiben geschaut haben, zumindest teilweise in die Röhre geschaut. Warum sollte das in diesem Fall anders sein?
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Habe Ende letzten Jahres mit einer Frau am Telefon ein paar Minuten diskutiert, die den Eingang meines Widerspruchs bearbeiten darf.
Auch der übliche Sprech, dass das alles gar nicht notwendig sei und sie gefühlt im Moment gar nichts anderes mehr mache und gar nicht zur eigentlichen Arbeit kommt. Habe mich dann erstmal für den auch von mir verursachten Aufwand entschuldigt und sie es nicht persönlich nehmen solle.
Habe sie dann aufgeklärt, warum ich es dennoch mache, was an der Sache alles dran hängt und auf den Sammelthread hier verwiesen, damit sie weiß, warum sie gerade mit mit so vielen Briefen überschwemmt wird.
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Ungefär so eine Diskussion habe ich mit meinem Sachbearbeiter auch geführt. Der meinte auch, er würde enorm viel mehr widersprüche bekommen als früher. Beim ersten mal hat er auch aufs Rundschreiben verwiesen, worauf ich ihm erklärt habe, dass mir das Rundschreiben egal ist und ich entweder eine bescheidung oder zumindest eine Ruhendstellung meines Widerspruchs möchte.
Warzenharry:
Man mag ja Zweifel an der Ehrlichkeit dieses Rundschreibens haben, sollten sich BMI jedoch was einfallen lassen, sich nicht an das Schreiben halten zu müssen, entfaltet es jedoch insoweit eine Wirkung, als das ich dann auch rückwirkend einen Widerspruch einlegen kann.
Ob sich BMI jetzt vieleicht aus der Rückzahlung an Jene rauswinden kann die keinen Widerspruch eingelegt haben, so kann es jedoch nicht verhindern, das jene dann rückwirkend Widerspruch einlegen.
Hat da jemand eine andere Rechtsauffassung, welche nicht aus Erfahrungen und Vermutungen resultiert?
In meinen Augen ist besagtesn Rundschreiben zumindest ein Verwaltungsakt nach § 35 Satz 2 VwVfG
Lichtstifter:
Ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei.
Es geht gar nicht so darum, wie viel Bedeutung dieses Rundschreiben jetzt hat.
Es geht eher darum, dass der Bund uns allen fiktiv den 20.000 Euro-Partner andichten könnte (für die Ledigen besonders absurd) und dann geht die Nachzahlung Richtung Null. Dieses "Phantom" heilt ja dann irgendwie auch den erlittenen Kaufkraftverlust durch Kind 3.
Sorry für das mitverantwortliche Abdriften vom eigentlichen Thema.
Warzenharry:
Eine rückwirkende Anrechnung von Partnereinkommen wird wohl nicht so einfach möglich sein. ;)
BWBoy:
--- Zitat von: Warzenharry am 17.04.2024 12:58 ---Eine rückwirkende Anrechnung von Partnereinkommen wird wohl nicht so einfach möglich sein. ;)
--- End quote ---
Verfassungswidrige Besoldungsgesetze sollten auch nicht so einfach möglich sein. Juckt die auch nicht.
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