Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Warzenharry:
Der unterschied ist aber der, dass bei dem BBVAngG für den Bund erst noch festgestellt werden muss, was das bei den Beschlüssen des BVerfG zu Berlin und Co. bereit geschehen ist, wo hingegen bei einer rückwirkenden Anrechnung von 20.000€ Partnereinkommen der Bestandsschutz und die Rechtsicherheit verletzt werden.
Es würde faktisch zu einer rückwirkenden Schlechterstellung führen.
Das wäre, sofern nicht durch den/die Beamten Soldaten Richter usw. selbst verschuldet, unzulässig.
EIn Besserstellung hingegen wäre i.O.
PolareuD:
Alles im Leben eines Beamten wird durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Das Rundschreiben ist nichts davon, nur ein Blatt Papier, dass eine Handlungsempfehlung ausspricht. Ob das eine rechtlich bindende Wirkung entfaltet, wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen, auch wenn der Bund damit zugesteht, dass die Beschlüsse von 2020 Auswirkungen auf die Bundesbesoldung haben "könnten". Und geklagt werden muss auch erstmal, denn wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.
Taigawolf:
--- Zitat von: Warzenharry am 17.04.2024 12:45 ---In meinen Augen ist besagtesn Rundschreiben zumindest ein Verwaltungsakt nach § 35 Satz 2 VwVfG
--- End quote ---
Dann sollte aber auch bekannt sein, dass bei einem Verwaltungsakt Formfehler zunächst zur Rechtswidrigkeit führen.
Wenn ich jetzt ein spitzfindiger Jurist wäre, der damit beauftragt wird, bei dem Rundschreiben einen Formfehler auszumachen, dann befinden wir uns juristisch sofort wieder auf hoher See. Und eine Heilung dürfte dann eher nicht dem großzügigen Verhalten der Besoldungsgesetzgeber entsprechen, falls diese überhaupt möglich wäre. Alleine somit könnte man so ein Rundschreiben bei Unterstellung böser Absichten -wovon man inzwischen bei einigen begründet ausgehen kann, wenn bewusst die Verfassung gebrochen wird- abkanzeln. Natürlich wusste niemand von diesem Formfehler. Ich kann mir inzwischen alles vorstellen. Sogar, dass sowas schon bewusst eingebaut wird für den Fall der Fälle.
Soweit ist es schon gekommen mit meinem Vertrauen gegenüber den Besoldungsgesetzgebern. Alleine das sollte denen eigentlich zu denken geben. Aber das wissen sie wahrscheinlich und nehmen es billigend in Kauf.
Warzenharry:
@PolareuD
Da irrst du dich aber.
Ein Rundschreiben hat sehr wohl einen Rechtscharakter.
"Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird nicht einheitlich verwendet.
Verwaltungsvorschriften werden auch bezeichnet als „Dienstanweisung“, „Richtlinie“, „Erlass“, „Rundschreiben“, „Schnellbrief“, „Geschäftsverteilungsplan“, „Organisationsordnung“.
Quelle: https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/Gesetzgebung/Projekt_eGesetzgebung/Handbuecher_Arbeitshilfen_Leitfaeden/Hb_vorbereitung_rechts_u_verwaltungsvorschriften/Teil_VI_Verwaltungsvorschriften/Teil_VI_Verwaltungsvorschriften_node.html
@Taigawolf
Nochmal. Selbst wenn es einen Formfehler oder einen sonstigen Grund gibt, der erst später durch Juristen aufgedeckt wird, dann haben ALLE, die aufgrund jenen Rundschreibens KEINEN Widerspruch eingelegt haben, das Recht dies nachzuholen.
Denn dann tritt für die betroffenen Beamten der Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Notwendigkeit eines Widerspruchs ein. Sie gingen nach "Treu und Glauben" aufgrund des Rundschreibens davon aus, dass es nicht nötig ist.
Auch das Gebaren des BVA bestätigt das Ganze. Wenn das BVA das Rundschreiben und die "Empfehlungen" die darin enthalten sind nicht beachten würde, dann würde das BVA die Widersprüche, die dennoch eingehen ja nicht mit Verweis auf jenes Rundschreiben abbügeln.
Ich sage nicht, dass das Rundschreiben zwangsläufig eine Nachzahlung rechtfertigt, dies wäre nur der Fall, wenn das Rundschreben bis zur Entscheidung bestandskraft hat, was stand jetzt immer noch so ist. Das Recht der Widereinsetzung der Widerspruchsfrist kann, bezogen auf das Rundschreiben, jedoch in keinem Fall negiert werden, da es nicht zu beweisen sein wird, dass alle Beamten hätten erkennen können müssen, einen Widerspruch einlegen zu müssen. In Folge dessen hätten auch massig Klagen gegen das BvA, wegen deren "Untätigkeit" erfolgen müssen.
PolareuD:
"Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird nicht einheitlich verwendet.
Verwaltungsvorschriften werden auch bezeichnet als „Dienstanweisung“, „Richtlinie“, „Erlass“, „Rundschreiben“, „Schnellbrief“, „Geschäftsverteilungsplan“, „Organisationsordnung“.
Der Sachverhalt war mir tatsächlich neu, danke für die Info.
Dem besagten Schreiben ist nur keiner der Begriffe zu entnehmen (s. Anhang). Zu Beginn wird nur auf ein Rundschreiben von 2018 verwiesen.
Nur im Portal "Verwaltungsvorschriften im Internet" ist die Begrifflichkeit zu entnehmen.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm
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