Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
lotsch:
Der Dienstherr kann auf die zeitnahe Geltendmachung verzichten. Der Verzicht muss unmissverständlich und gegenüber dem Beamten, Soldaten oder Richter erfolgen (z. B. in einer Gehaltsmitteilung oder der Veröffentlichung in einem üblicherweise genutzten Veröffentlichungsblatt). Erfährt der Beamte, Soldat oder Richter nur über Informationen einer Gewerkschaft vom Verzicht, so genügt dies für die Wirksamkeit nicht.
Jetzt kann man sich darüber streiten, ob ein Rundschreiben ein üblicherweise genutztes Veröffentlichungsblatt ist.
A9A10A11A12A13:
--- Zitat von: PolareuD am 17.04.2024 15:32 ---[....].
Dem besagten Schreiben ist nur keiner der Begriffe zu entnehmen (s. Anhang). Zu Beginn wird nur auf ein Rundschreiben von 2018 verwiesen.
Nur im Portal "Verwaltungsvorschriften im Internet" ist die Begrifflichkeit zu entnehmen.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm
--- End quote ---
in höchster Instanz zu klären: Bedeutung von "Rd Schr."
Vor'schlag': Richtig den Saathoff chronisch hauen rigide ... Quatsch ...
oder Rundumschlag des Saathoff chronisch heuchlerisch regierenden ... noch mehr Quatsch
Warzenharry:
--- Zitat von: PolareuD am 17.04.2024 15:32 ---"Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird nicht einheitlich verwendet.
Verwaltungsvorschriften werden auch bezeichnet als „Dienstanweisung“, „Richtlinie“, „Erlass“, „Rundschreiben“, „Schnellbrief“, „Geschäftsverteilungsplan“, „Organisationsordnung“.
Der Sachverhalt war mir tatsächlich neu, danke für die Info.
Dem besagten Schreiben ist nur keiner der Begriffe zu entnehmen (s. Anhang). Zu Beginn wird nur auf ein Rundschreiben von 2018 verwiesen.
Nur im Portal "Verwaltungsvorschriften im Internet" ist die Begrifflichkeit zu entnehmen.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm
--- End quote ---
Man kann den Zusammenhang gleich dem ersten Satz entnehmen. Und auch in den folgenden Sätzen ist eindeutig ein Bezug zu diesem Thema herzustellen.
Möglicherweise schafft es ein erfahrener Jurist es so aussehen zu lassen, dass der NICHT_Bezug zum Thema erkennbar ist. Das übersteigt aber sehr warscheinlich die Rechtskenntnis 98% aller Beamten. Somit wäre in einem
normal geführten Gerichtsverfahren nicht zu beweisen, dass JEDER Beamte hätte erkennen müssen, dass das Rundschreiben keinen Bezug zu dem besagten Thema hat.
Hinzu kommt, das dann, sofern es tatsächlich möglich ist dieses Rundschreiben als "unmaßgeblich" einzustufen, mit sehr hoher Warscheinlichkeit die Rechtswirkung eines Rundschreibens zu definieren sein wird. Nur so könnte verhindert werden, dass siche solch ein "Fehler" in der Zukunft wiederholt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u.a. und 2 BvL 4/18) die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ermittlung und Berechnung einer amtsangemessenen Alimentation fortgeschrieben.
Bastel:
Wie dem auch sei, mit dem fiktiven Partnereinkommen wird erstmal alles platt gemacht. Bis dann die Klagen in Karlsruhe liegen dauert es ein paar Jahre. Und bis Karlsruhe entscheidet dauert es noch einmal ein Jahrzehnt ::)
PolareuD:
@ Harry
Die 30 min. Arbeit und 5€ Porto sind es mir Wert jährlich Widerspruch einzulegen. Zumindest gehe ich damit auf Nummer sicher zur Wahrung meiner Ansprüche. Wie schon gesagt, ob das Schreiben eine rechtsverbindliche Wirkung erzielt, entscheiden wahrscheinlich die Gerichte.
@ Bastel
Ich erachte die Wahrscheinlichkeit als hoch, dass dem so ist wie du schreibst. Die Hoffnung meinerseits ist, dass mit dem anstehenden Beschluss des BVerfG dem Treiben ein etwas einhegender Riegel vorgeschoben wird. Auch wenn die anstehende Entscheidung die Anrechnung eines "Familieneinkommens" noch nicht dediziert thematisiert.
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