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E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses

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bigbabaduck:
Hallo,

ich habe einen Bachelorabschluss Soziale Arbeit.
Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird. Ich wurde jedoch in die Entgeltgruppe E9b eingestuft mit der Begründung, dass mein Studium zu mind. 50 % verwaltungslastig hätte sein müssen, -was es nicht war- damit ich Anspruch auf E9c habe. Allerdings übe ich die selben Tätigkeiten aus, wie in der Stellenbeschreibung beschrieben.

Meiner Ansicht nach hätten Sie mich mit der Begründung nicht auf die Stelle setzen können, wenn mein Abschluss nicht passend ist? Stattdessen wurde ich in der Entgeltgruppe schlechter eingestuft trotz des Aufgabenbereiches für 9c.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, mit welchen Argumenten ich nochmal auf den Personalbereich zugehen könnte, um eventuell höhergestuft zu werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: bigbabaduck am 26.01.2024 08:27 ---Hallo,

ich habe einen Bachelorabschluss Soziale Arbeit.
Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird. Ich wurde jedoch in die Entgeltgruppe E9b eingestuft mit der Begründung, dass mein Studium zu mind. 50 % verwaltungslastig hätte sein müssen, -was es nicht war- damit ich Anspruch auf E9c habe. Allerdings übe ich die selben Tätigkeiten aus, wie in der Stellenbeschreibung beschrieben.

--- End quote ---
Das kann durchaus korrekt sein.

--- Zitat ---Meiner Ansicht nach hätten Sie mich mit der Begründung nicht auf die Stelle setzen können, wenn mein Abschluss nicht passend ist? Stattdessen wurde ich in der Entgeltgruppe schlechter eingestuft trotz des Aufgabenbereiches für 9c.Personalbereich zugehen könnte, um eventuell höhergestuft zu werden.

--- End quote ---
Nein, man hätte auch einen Schulabbrecher auf die Stelle setzen können und er würde bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger bezahlt, so wie es bei dir der Fall zu sein scheint (zumindest ist die Rechtmeinung deines Ags so)

--- Zitat ---Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, mit welchen Argumenten ich nochmal auf den Personalbereich zugehen könnte, um eventuell höhergestuft zu werden.

--- End quote ---
Feststellen, ob überhaupt eine Voraussetzung in der Person für diese Eingruppierung existiert.
und zwar in dem man darlegt, dass die 9c auch via 9b Fg2 erreicht wird.
(sofern du in Abschnitt 3: Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und
Außendienst)) eingruppiert bist.

cyrix42:
Moin,

Im TVöD werden Beschäftigte anhand der ihnen dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert, d.h., die auszuübenden Tätigkeiten bestimmen die Entgeltgruppe. In einigen Entgeltgruppen sind darüberhinaus noch Voraussetzungen in der Person (z.B. ein Hochschulabschluss) festgelegt. Wenn man diese nicht erfüllt, wird man eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert.

Für den Büro-, Buchhalterei- und sonstigen Innen- und Außendienst (Allgemeiner Teil der Entgeltordnung) findet man für die EG 9c:


--- Zitat ---Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

--- End quote ---

Um also in die EG 9c eingruppiert werden zu können, muss man zuerst das Kriterium der EG 9b erfüllen und zusätzlich müssen die Tätigkeiten verantwortungsvoll sein. Also mal schauen, was man zur EG 9b findet:


--- Zitat ---1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihren Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert. (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

--- End quote ---

Bei dir scheint es so zu sein, dass man deine Stelle aufbauend auf die Fallgruppe 1 der EG9b und der zusätzlich vorhandenen Verantwortung mit der EG 9c bewertet hat. Da du aber die persönliche Voraussetzung „abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit“ durch dein nicht zur Tätigkeit passenden Abschluss nicht erfüllst, wirst du eine EG niedriger, also in die EG 9b eingruppiert.

Man könnte aber versucht sein, zu argumentieren, dass deine Tätigkeit durchaus auch über die Fallgruppe 2 der EG9b hergeleitet werden könnte. Dies bräuchte dann den Nachweis, dass die Aufgaben deiner Stelle neben der Verantwortung (EG 9c), gründliche, umfassende Fachkenntnisse (EG 9b), selbstständige Leistungen (EG 9a), und gründliche, vielseitige Fachkenntnisse (EG 6, EG 5) fordern, um diese ausüben zu können. Dabei heißt es in der EG 5: „Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)

Wenn man auf diese Schiene geht, ist gar keine Bildungs-Qualifikation mehr nötig…

patrick0815:
Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert. Der Bachelorabsolvent kann aber sicher aber auch in die höhere Entgeltgruppe entwickeln. Nur der Start ist in 9b.


Abseits von der Fragestelle des Threaderstellers.

Der TVÖD besagt für die Entgeltgruppe 9b
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Dies bedeutet doch, dass das Hochschulstudium keine zwingende Voraussetzung ist. Wenn ich aufgrund meiner Erfahrung (beispielsweise 30 Jahre Erfahrung im gesuchten Aufgabengebiet) habe, dann kann ich dennoch in 9b eingruppiert werden.

Sehe ich dies richtig?

Ausschlaggeben ist natürlich auch immer die Ausschreibung in der Stellenanzeige. Wenn dort ein Studium gefordert wird, kann ich nicht einen ohne Studium einstellen. Ansonsten hätte ich von vorne rein anders ausschreiben müssen.

Schokokeks:
Ja

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