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E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses

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heike2106:

--- Zitat von: Organisator am 29.01.2024 08:17 ---
--- Zitat von: heike2106 am 29.01.2024 07:49 ---
--- Zitat von: bigbabaduck am 26.01.2024 08:27 ---Hallo,

Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.

--- End quote ---


Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?

--- End quote ---

Klar geht das, schon seit immer. Zumindest im allgemeinen Teil (Verwaltungsdienst) gibts dafür keine zwingende Bildungsvoraussetzung.

--- End quote ---

Hat man das den Arbeitgebern auch schon erzählt?

MoinMoin:

--- Zitat von: heike2106 am 29.01.2024 14:10 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.01.2024 08:17 ---
--- Zitat von: heike2106 am 29.01.2024 07:49 ---
--- Zitat von: bigbabaduck am 26.01.2024 08:27 ---Hallo,

Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.

--- End quote ---


Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?

--- End quote ---

Klar geht das, schon seit immer. Zumindest im allgemeinen Teil (Verwaltungsdienst) gibts dafür keine zwingende Bildungsvoraussetzung.

--- End quote ---

Hat man das den Arbeitgebern auch schon erzählt?

--- End quote ---
Ja, steht in der Entgeltordnung.
Für beide Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nachlesbar.

Umlauf:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.01.2024 14:12 ---
--- Zitat von: heike2106 am 29.01.2024 14:10 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.01.2024 08:17 ---
--- Zitat von: heike2106 am 29.01.2024 07:49 ---
--- Zitat von: bigbabaduck am 26.01.2024 08:27 ---Hallo,

Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.

--- End quote ---


Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?

--- End quote ---

Klar geht das, schon seit immer. Zumindest im allgemeinen Teil (Verwaltungsdienst) gibts dafür keine zwingende Bildungsvoraussetzung.

--- End quote ---

Hat man das den Arbeitgebern auch schon erzählt?

--- End quote ---
Ja, steht in der Entgeltordnung.
Für beide Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nachlesbar.

--- End quote ---


Was das geht?
Das haben wir noch nie gemacht.
Da könnte ja jeder kommen.

Der Beamten-Dreisatz wäre da wohl die Antwort.
Leider

MoinMoin:

--- Zitat von: Umlauf am 29.01.2024 14:12 ---Was das geht?
Das haben wir noch nie gemacht.
Da könnte ja jeder kommen.

Der Beamten-Dreisatz wäre da wohl die Antwort.
Leider

--- End quote ---
Und? Wenn ein AG es nicht will, dann will er halt nicht.
Wenn die echten Entscheidern den Lügen der Personaler glauben schenkt, dann wird es halt Zeit sie darüber aufzuklären, dass es geht.
Also bei uns hat es funktioniert, das mehr tarifliches Möglichkeiten genutzt werden, aber erst nachdem man den echten Führungskräften direkt erklärt hat, was tatsächlich in der EGO und im TV-L steht.
Die waren erstaunt, weil sie andere Aussagen von den Personaler hörten.

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