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E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
Max:
--- Zitat von: patrick0815 am 26.01.2024 10:46 ---Sehe ich auch so. Niemand mit einem Masterabschluss würde in 9c anfangen.
Interessiert nur niemand in der Stadtverwaltung. Dann sollen sie mit dem Fachkräftemangel eben leben.
--- End quote ---
Bei uns geschieht das regelmäßig, auch niedriger als 9c für Masterabsolventen. Es gibt genügend davon.
TV-Ler:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.01.2024 11:09 ---
--- Zitat von: patrick0815 am 26.01.2024 09:40 ---Der TVÖD besagt für die Entgeltgruppe 9b
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Dies bedeutet doch, dass das Hochschulstudium keine zwingende Voraussetzung ist. Wenn ich aufgrund meiner Erfahrung (beispielsweise 30 Jahre Erfahrung im gesuchten Aufgabengebiet) habe, dann kann ich dennoch in 9b eingruppiert werden.
Sehe ich dies richtig?
--- End quote ---
Nein, denn auch hier gilt: Es werden NICHT Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten ergeben eine Eingruppierung!
...
--- End quote ---
Ja, die auszuübenden Tätigkeiten ergeben qua Tätigkeitsmerkmalen die Eingruppierung, aber es werden bzw. sind ausschließlich Personen eingruppiert, siehe § 12 Abs 2 Satz 1 TVöD:
"Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht."
Da es bei der Eingruppierung letztlich um die Höhe des Entgelts geht, wäre es auch sinnlos, Tätigkeiten eingruppieren zu wollen...Tätigkeiten kann man schließlich schlecht ein Entgelt zahlen ;)
heike2106:
--- Zitat von: bigbabaduck am 26.01.2024 08:27 ---Hallo,
Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.
--- End quote ---
Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?
Organisator:
--- Zitat von: heike2106 am 29.01.2024 07:49 ---
--- Zitat von: bigbabaduck am 26.01.2024 08:27 ---Hallo,
Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.
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Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?
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Klar geht das, schon seit immer. Zumindest im allgemeinen Teil (Verwaltungsdienst) gibts dafür keine zwingende Bildungsvoraussetzung.
MoinMoin:
--- Zitat von: TV-Ler am 29.01.2024 07:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.01.2024 11:09 ---
--- Zitat von: patrick0815 am 26.01.2024 09:40 ---Der TVÖD besagt für die Entgeltgruppe 9b
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Dies bedeutet doch, dass das Hochschulstudium keine zwingende Voraussetzung ist. Wenn ich aufgrund meiner Erfahrung (beispielsweise 30 Jahre Erfahrung im gesuchten Aufgabengebiet) habe, dann kann ich dennoch in 9b eingruppiert werden.
Sehe ich dies richtig?
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Nein, denn auch hier gilt: Es werden NICHT Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten ergeben eine Eingruppierung!
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Ja, die auszuübenden Tätigkeiten ergeben qua Tätigkeitsmerkmalen die Eingruppierung, aber es werden bzw. sind ausschließlich Personen eingruppiert, siehe § 12 Abs 2 Satz 1 TVöD:
"Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht."
Da es bei der Eingruppierung letztlich um die Höhe des Entgelts geht, wäre es auch sinnlos, Tätigkeiten eingruppieren zu wollen...Tätigkeiten kann man schließlich schlecht ein Entgelt zahlen ;)
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Korrekt:
Erst wird festgestellt zu welcher Eingruppierung eine Tätigkeit führt und dann wird überprüft ob die uU nicht vorhanden Voraussetzungen in der Person zu einer EG niedriger bei der Person führt.
Leider gibt es viele Personaler die es umgekehrt machen/denken/handeln.
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