Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übernahme Stufenlaufzeit bei Höher-/Minder-/Gleichgruppierung Interrn und Extern
BobbyKa:
Achso. Ich tippe mal bei 4 und 5 sieht der TVÖD bereits die Möglichkeit vor, nur bei 3 und 6 wäre es eine Abweichung die vom AG Festgelegt werden müsste.
MoinMoin:
--- Zitat von: BobbyKa am 29.01.2024 00:07 ---Achso. Ich tippe mal bei 4 und 5 sieht der TVÖD bereits die Möglichkeit vor, nur bei 3 und 6 wäre es eine Abweichung die vom AG Festgelegt werden müsste.
--- End quote ---
Sicher? Das liest dich dort aber anders. Stufe ja, aber Stufenlaufzeiten innerhalb der Stufe wäre übertariflich.
bei 16.2a deutlicher als bei 16.2.3 finde ich.
Aber mit wohlwollen kann man es natürlich fehlinterpretieren.
Gibt es dazu Kommentare in der Rechtsprechung?
VFA West:
Im Fall 6 könnte man mit Sicherheit auch verhandeln; im Fall 3 ist das eher unwahrscheinlich, da es sich um eine klassische Höhergruppierung handeln würde, bei der die Stufenlaufzeit von Neuem beginnt, so steht es ja ausdrücklich im TV.
MoinMoin:
Ich frage nochmal: Wo soll es tarifliche geregelt sein, dass man Stufenlaufzeiten übernehmen kann.
Da steht doch: "ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung"
bzw.
"bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden"
Von Laufzeiten ist da nirgends die Rede. Aber man kann es natürlich für den An falsch interpretieren, oder übertariflich die Laufzeiten mitnehmen.
VFA West:
Krass, habe nochmal nachgesehen und es steht tatsächlich nirgends etwas über die Möglichkeit einer Mitnahme der bereits zurückgelegten Stufenlaufzeit.
Im Bund wird es allerdings so praktiziert, wenn es sich um die gleiche Entgeltgruppe handelt (s. Hinweise BMI).
Im Bereich VKA gibt es sicher Kommentierungen dazu, die es (zumindest bei der gleichen EG) ermöglichen, sonst würde ja kein Mensch mitten während seiner Stufenlaufzeit in einer Stufe wechseln.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version